Inhalt der Vereinssatzung
Um den Verein im Vereinsregister eintragen zu können, muss die Satzung zwingend einige Punkte enthalten (§ 57 BGB):
- Zweck des Vereins
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll
Ergänzend sollte die Vereinssatzung Bestimmungen enthalten über
- die Bildung des Vereinsvorstands
- Mitgliedsbeiträge
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
- Bildung des Vorstands und Vertretung gem. § 26 BGB
- die Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
- die Form und Frist der Einberufung
- die Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- die Vergütung des Vorstands
Vereinszweck / Gemeinnützigkeit
In der Vereinssatzung muss der Vereinszweck stehen. Wenn der Verein gemeinnützig ist und seinen Vereinszweck nicht mehr verfolgen kann, verliert er seine Gemeinnützigkeit. Auch der nicht eingetragene Verein braucht jedoch eine Satzung.
Mustersatzung für Ihren Verein
Eine Satzung für den Verein vollständig und korrekt zu schreiben, ist nicht immer ganz einfach. Daher wollen wir Ihnen eine Mustersatzung zu Verfügung stellen, um Ihnen den Start Ihres Vereins zu erleichtern.
Melden Sie sich zu unserem Newsletter rund um das Thema „Verein“ an und erhalten Sie eine Mustersatzung als Word-Dokument. Der Download der Mustersatzung wird Ihnen zusammen mit der Anmeldebestätigung zugesendet.
Beschluss der Satzung im Verein
Die Tätigkeiten gemeinnütziger Vereinen sind in der Regel in vier Bereiche unterteilt:
In der Gründungsversammlung wird nach dem Gründungsprotokoll die Satzung beschlossen. Die Gründungsversammlung sollte sich Zeit nehmen. Denn jede Satzungsänderung muss erneut angemeldet werden. Hier kann z.B. der Vereinszweck, eine Altersbeschränkung für Mitglieder oder der Ablauf der Wahlen von Vereinsorganen beschlossen werden.
Der Entwurf wird allen Versammelten vorgelegt, um irgendwann zum Beschluss der Endfassung der Vereinssatzung zu kommen.
Tipp: Vor der Anmeldung der Vereinsgründung können Sie die Satzung auch dem Finanzamt für Körperschaften vorlegen. Gemäß der Finanzverwaltung sind bestimmte Punkte in der Mustersatzung von gemeinnützigen Vereinen vorgeschrieben.
Eine Kopie der Vereinssatzung wird gemeinsam mit einer Kopie des Gründungsprotokoll an einen Notar gegeben. Die Vereinssatzung müssen mindestens 7 Personen unterschreiben. Außerdem muss das Datum der Vereinsgründung enthalten sein. Beim Notar muss man persönlich erscheinen. Dort werden die Unterschriften auf der Anmeldung zum Vereinsregister beglaubigt. Die Satzung und das Gründungsprotokoll leitet der Notar an das Amtsgericht weiter. Der Notar prüft ohne Anfrage jedoch nicht, ob die Satzung rechtmäßig ist. Die Organisationsverantwortung des Vorstands soll in der Satzung klar festgelegt sein. Doch sie muss auch durchführbar sein. Wenn der Vorstand außer Landes lebt, ist es schwierig, einen Verein zu organisieren. Wir empfehlen, die Dauer der Amtszeit des Vorstands in die Satzung zu schreiben. Diese Dauer kann frei gewählt werden. Auch ein Mindestalter kann die Satzung enthalten. In jedem Fall jedoch müssen Vorstände sieben Jahre alt sein. Einfache Fälle von Fahrlässigkeit der Vereinsführung können in der Satzung ausgeschlossen werden. Nach § 276 (2) BGB handelt der leicht fahrlässig, der „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Dazu gehören leichte Fälle wie Unachtsamkeit in der Vorstandstätigkeit wie leichte Steuerfehler. Hat der Vorstand z.B. vergessen, wegen einem Telefonanruf eine Hotelbuchung zu stornieren, oder macht er bei der Steuererklärung nur einen kleinen, unachtsamen Fehler, handelt es sich um leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit drohen ihm jedoch höhere Geldstrafen. Grundsätzlich können auch schwere Fälle von Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht um eine Haftung aus Vorsatz handelt (§ 276 Abs. 3 BGB). Unser Vereins-Schutzbrief schützt Sie nicht nur mit einer Gruppenversicherung bei Haftungsfällen. Wir bieten Ihnen auch die juristische Prüfung und Überarbeitung der Vereinssatzung. Auch wenn sich etwas an Ihrer Satzung ändert, überprüfen wir diese kostenlos. Außerdem gibt es in unserem Mitgliederbereich eine Mustersatzung für einen rechtsfähigen gemeinnützigen Verein, die Sie als ersten Entwurf Ihrer Vereinssatzung verwenden können.Anmeldung einer Vereinsgründung mit der Vereinssatzung
Regelungen zum Vorstand in der Vereinssatzung
Einfache Fälle von Fahrlässigkeit
Wir schützen Sie mit der Überprüfung Ihrer Satzung im Verein