Steuerrechtsberatung für Vereine
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Kosten für Erst- und Folgeberatungen bei Steuerrechtsanwälten liegen leicht bei hohen dreistelligen, wenn nicht sogar vierstelligen Eurobeträgen. Dabei haben Sie als Vereinsvorstand im Normalfall doch nur eine gut abgegrenzte und gar nicht so komplexe Frage. Unsere Mitgliedsvereine nutzen und schätzen die im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS enthaltende Steuerrechtsberatung. Unsere Anwälte können Ihnen nämlich besonders zielführend weiterhelfen, da sie auf Fragen des Vereinssteuerrechts spezialisiert sind.
Auszug aus den im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS enthaltenen Feldern des Steuerrechts:
Fragen zu:
- Auskunftspflichten ggü. dem Finanzamt
- Spendenbescheinigungen, Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Übungsleiterfreibeträgen, Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen
- Steuerarten, z.B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer (jedoch ohne Auslandsbezug)
- Gemeinnützigkeit
- Sponsoring
Unsere Vereine sind mit der auf Vereine spezialisierten Steuerrechtsberatung im Rahmen des Vereins-Schutzbrief hochzufrieden. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wir nicht weiterhelfen können, z.B. bei Bezug zu ausländischem Steuerrecht oder spartenspezifischen Steuerfragen.
Informationen zu wichtigen Feldern des Steuerrechts für Vereine
Allgemeines zu Steuern im Verein:
Sich mit dem Steuerrecht im gemeinnützigen Verein auseinanderzusetzen, ist oft äußerst langwierig und kompliziert. Allgemeines zu Steuern im Verein
Übungsleiterfreibetrag und Pauschale:
Der Übungsleiterfreibetrag, auch als Übungsleiterpauschale bezeichnet, betrifft die aus nebenberuflichen Tätigkeiten erworbenen Einnahmen. Übungsleiterfreibetrag und Pauschale
Die Spendenbescheinigung:
Eine Spendenbescheinigung oder auch „Spendenquittung“ ist ein Nachweis über eine Spende, die freiwillig unentgeltlich an eine Organisation gestiftet wird. Spendenbescheinigung
Die Aufwandsentschädigung:
Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung Ihres ehrenamtlichen Engagements. Sie gilt als Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt. Die Aufwandsentschädigung
Der Auslagenersatz:
Ein Auslagenersatz ist meistens steuerfrei (§ 3 Abs. 50 EStG). Mehr zum Auslagenersatz.
Die Ehrenamtspauschale:
Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag für Tätigkeiten mit einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck. Was sind die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale?
Gut beraten mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMT.
Der schnellste Weg zur Rechts- und Steuerrechtsberatung:
Inhaber des Vereins-Schutzbriefs loggen sich einfach ins MitgliederPortal des DEUTSCHEN EHRENAMTS ein. Mit nur einem Klick öffnet sich das Eingabefeld und schon können dort alle Fragen und damit verbundene Dokumente eingereicht werden. Die Partneranwälte bearbeiten alle Anliegen schnellstmöglich und antworten ganz unkompliziert per E-Mail.