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Vereinsorgane und Rollen im Verein

Vereine müssen als juristische Personen Organe besitzen, um handlungsfähig zu bleiben. Das BGB schreibt zwingend den Vorstand und die Mitgliederversammlung als notwendige Organe vor. Ohne diese Organe ist der Fortbestand des Vereins nicht möglich.

Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Schatzmeister und Kassenprüfer

Schriftführer

Vereinsmitglieder

Jahreshauptversammlung

Kontakt

DEUTSCHES EHRENAMT
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
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