Der zweite Vorsitzende eines Verein
Die Vorstandschaft besteht meist – aber nicht zwingend – aus zwei bis fünf Mitgliedern, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Einen wichtigen Teil dieses Organs bildet dabei auch der 2. Vorsitzende (auch genannt 2. Vorstand) eines Vereins. Er ist meistens in erster Linie der Stellvertreter des 1. Vorstands und muss damit gleichermaßen über alle Vorgänge, Prozesse und Abläufe informiert sein. Bei Ausfall des 1. Vorsitzenden oder bis zu einer Neuwahl muss der 2. Vorsitzende in der Lage sein, die Vereinsgeschäfte weiterzuführen. Außerdem sorgt er mit den anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam dafür, dass die demokratischen Prinzipien eingehalten werden.
Der Posten des 2. Vorsitzenden
In der Regel wird der Posten des 2. Vorstands von einer Person übernommen. Bei großen Vereinen, die beispielsweise eine Vielzahl an Arbeitsfeldern zu bewältigen haben, kann es aber auch vorkommen, dass zwei oder mehr Personen den 2. Vorsitz übernehmen. Dann sollte aber möglichst genau geregelt sein, welche Person welche Pflichten und Zuständigkeiten hat. Umso wichtiger ist es, dass 1. und 2. Vorsitzender (unabhängig davon, ob von einer oder mehreren Personen gebildet) unter bestimmten Kriterien zusammenarbeiten. Bedeutende Pfeiler der Zusammenarbeit sind dabei Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz, ein konstruktiver und objektiver Informationsaustausch sowie ein vertrauensvolles Miteinander.
Die Aufgaben des 2. Vorstands
Die Hauptaufgabe des 2. Vorsitzenden eines Vereins liegt in der Vertretung des 1. Vorsitzenden bei Verhinderung. Aber auch hier lassen sich die Aufgabenfelder weiter differenzieren:
Hauptaufgaben des 2. Vorsitzenden
Der 2. Vorsitzende eines Vereins übernimmt nicht nur die Vertretung des Vereins bei Verhinderung des 1. Vorstands. Vielmehr übernimmt auch er in diesem Zuge das Gewährleisten und Erfüllen des satzungsgemäßen Zwecks. Er unterstützt bei der Repräsentation des Vereins nach Innen und Außen und wird auf diese Weise ebenso zum Bindeglied zwischen Verein und Öffentlichkeit. Hinzu kommt eine unterstützende Tätigkeit in der strategischen Planung der Vereinszukunft sowie der Formulierung und Realisierung von Visionen. Das bedeutet weitere Einzelaufgaben, die auf den 2. Vorsitzenden zukommen:
- Überwachen, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß durchgeführt werden
- Abteilungsleiter bei organisatorischen Fragen betreuen
- Überwachung des Haushalts
Darüber hinaus sind folgende Aufgabenbereiche typisch für den 2. Vorsitzenden des Vereins:
- Sachaufgaben
Dabei geht es vor allem um die Abwicklung laufender Geschäfte sowie das Erledigen des Schriftverkehrs, häufig über die Geschäftsstelle. Die Bearbeitung z. B. von Ehrenanträgen sowie die Betreuung des Archivs können ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des 2. Vorsitzenden fallen.
- Entscheidungsaufgaben
Der 2. Vorsitzende ist bei zahlreichen Entscheidungen in direkter Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden beteiligt. Gemeinsam liegt so die Entscheidung über viele relevante Vereinsangelegenheiten in deren Händen. Damit ist der 2. Vorsitzende immer auch in einer beratenden Funktion für den 1. Vorsitzenden, um diesen bei allen Angelegenheiten des Vereinslebens zu unterstützen.
- Planungsaufgaben
Der 2. Vorsitzende unterstützt bei der laufenden Optimierung des Organisationssystems innerhalb des Vereins und übernimmt Verantwortung bei der positiven Darstellung des Vereins im gesellschaftspolitischen Bereich.
- Personalaufgaben
Der 2. Vorsitzende stellt sicher, dass alle Vereinsmitglieder auf einem entsprechenden Aus- und Weiterbildungsstand sind, um die Tätigkeiten zufriedenstellend ausführen zu können. Auch steht es ihm zu, in mündlicher oder schriftlicher Form Anweisungen für die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder und der Angestellten zu geben. Die Mitgliederbetreuung liegt ebenfalls häufig in den Händen des 2. Vorstands – auch dann, wenn es um schlichtende Gespräche bei Konflikten der Vereinsmitglieder untereinander geht.
- Kontrollaufgaben
Der 2. Vorsitzende Vorstand unterstützt den 1. Vorsitzenden bei der Kontrolle der Pflichterfüllung.
- Legitimierende Aufgaben
Dem 2. Vorsitzenden steht es zu, bestimmte Anschaffungen zu veranlassen oder zu unterschreiben. Zudem sollte er eine Unterschriftsberechtigung bzw. Gegenzeichnung bei rechtlichen, finanziellen und amtlichen Vereinsvorgängen haben.
Der 2. Vorsitzende – ein gewähltes Amt
Der 2. Vorstand wird, wie auch die anderen Vorstandmitglieder, bei der Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt damit eine ehrenamtliche Position innerhalb des Vereins. Meist beläuft sich die Amtszeit auf 2 bis 3 Jahre, allerdings ist dies eine interne Angelegenheit, die entsprechende Regelung in der Vereinssatzung findet. Die Amtszeit des 2. Vorsitzenden beginnt mit der Annahme der Wahl und endet entsprechend mit Ablauf der festgelegten Amtszeit. Darüber hinaus hat der 2. Vorsitzende stets die Möglichkeit, seine Amtszeit vorzeitig zu beenden und den Posten abzugeben.
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