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Vorstandswahl im Verein

Wie die Wahl korrekt und demokratisch durchgeführt wird

Das im Verein wohl wichtigste Amt ist das des Vereinsvorstandes. Doch wer kann sich eigentlich zum Vorstand wählen lassen, wie läuft eine Wahl genau ab und welche Vorbereitungen müssen dafür getroffen werden? In diesem Beitrag beantworten wir diese und andere wichtige Fragen und geben Ihnen eine praktische Anleitung an die Hand, mit der Sie den Ablauf der nächsten Vorstandswahl in Ihrem Verein korrekt durchführen können.

Vorstandswahl im Verein: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Vereinsvorstand ist das Leitungsgremium des Vereins und vertritt den Verein und die Interessen der Mitglieder nach außen.
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vereinssatzung geben den Rahmen für die Vorstandswahl im Verein vor. Die Vorstandswahl ist gültig, wenn beide berücksichtigt werden.
  • Der Ablauf der Vorstandswahl im Verein kann von einer neutralen Wahlleitung beaufsichtigt werden, um eine faire Wahl zu garantieren.
  • Nach einer gültigen Vorstandswahl werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten an den neuen Vorstand übertragen und dieser im Vereinsregister eingetragen.
  • Die Vorstandswahl im Verein kann ungültig sein, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder die Vereinssatzung verstößt.

Jeder Verein benötigt mindestens einen Vorstand (§ 26 BGB)

Der Vereinsvorstand ist das Leitungsgremium des Vereins und für die Verwaltung und Organisation der Vereinsaktivitäten und -finanzen zuständig. Gleichzeitig vertritt der Vereinsvorstand den Verein und die Interessen der Mitglieder nach außen. Vereine sind in Deutschland dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu stellen, daher benötigt jeder Verein mindestens einen Vereinsvorstand (siehe § 26 BGB).

Gesetzliche Regelungen für die Vorstandswahl im Verein (§ 27 BGB)

Im Hinblick auf die Vorstandswahlen in Vereinen bleibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) relativ vage und bietet Gestaltungsspielraum. Der Grund dafür ist die große Vielfalt an Vereinsstrukturen und die damit verbundenen unterschiedlichen Arten, wie Wahlen gestaltet sind. So legt das BGB lediglich den Rahmen fest. Die relevantesten Punkte sind:

  • Der Verein muss sich bei der Wahl nach seiner Satzung richten.
  • Zugrunde liegt das demokratische Prinzip, die Mitglieder sollen den Vorstand durch Wahlen bestimmen können.
  • Die Vorstandswahl im Verein findet in der Regel im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.
  • Typischerweise sind Kandidaten Vereinsmitglieder und erfüllen eine bestimmte Mindestdauer bei der Mitgliedschaft. Dies ist aber nicht verpflichtend.
  • Die Vorstandswahl im Verein wird in einem Protokoll festgehalten.

Anwesenheit und Stimmrecht bei der Vorstandswahl im Verein

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Grundsatz, wer als Vereinsvorstand kandidieren darf und welche Personen wahlberechtigt sind. Allerdings sind einige dieser Regelungen sog. nachgiebige Vorschriften (§ 40 BGB). Das bedeutet, dass die Mitgliederversammlung in der Vereinssatzung anderes bestimmt. Diese Regeln sind oft in der Vereinssatzung festgelegt und können leicht variieren. Folgende grundlegende Prinzipien haben sich jedoch in Bezug auf die Vorstandswahl im Verein in vielen Vereinen etabliert:

Kandidaten für den Vereinsvorstand:

  • Aktive Vereinsmitglieder
  • Besitz des aktiven Wahlrechts
  • Nominierung durch andere Vereinsmitglieder
  • Kandidatur für ausschließlich eine Position
  • Erfüllung der Kriterien in der Vereinssatzung, z. B. Volljährigkeit oder Dauer der Mitgliedschaft.

Wahlberechtigte Mitglieder:

  • Ordentliche Vereinsmitglieder
  • Ehrenmitglieder (auch wenn diese keine Beiträge bezahlen)
  • Erfüllung der Kriterien in der Vereinssatzung, z. B. Kategorie oder Dauer der Mitgliedschaft.

Der Ablauf der Vorstandswahl im Verein

Mit der folgenden Anleitung möchten wir Ihnen helfen, einen fairen und korrekten Ablauf der Vorstandswahl in Ihrem Verein durchzuführen:

Schritt 1 – Die Vorstandswahl vorbereiten

  • Prüfen, ob die Vereinssatzung und interne Wahlrichtlinien die erforderlichen Bestimmungen bezüglich der Wahl enthalten und diese gegebenenfalls ergänzen.
  • Ggfls. Benennen der Wahlkommission oder eines Wahlleiters wie in der Satzung oder einer Ordnung vorgesehen. Die Person oder Gruppe sollte in der Regel unparteiisch, volljährig und Vereinsmitglied sein.
  • Festlegen des Wahltermins und rechtzeitiges Informieren der Mitglieder, in der Regel in der Ladung zur Mitgliederversammlung.
  • Ggfls. Festlegen einer Frist für Kandidaturen und Fordern einer Erklärung über die Absichten und Qualifikationen der Bewerber wie in der Satzung oder einer Ordnung vorgesehen.
  • Ggfls. Bekanntgeben der Kandidatenliste, z. B. per Webseite oder E-Mail wie in der Satzung oder Ordnung vorgesehen.
  • Einrichten von Abstimmungsmöglichkeiten: diese können vor Ort (z. B. Handkarten) oder online (z. B. Abstimmungstools) sein.
  • Erstellen der Wahlunterlagen mit den Namen der Kandidaten und einer aktuellen Liste der wahlberechtigten Mitglieder.

Schritt 2 – Die Vorstandswahl durchführen 

  • Der Wahlleiter oder die Wahlkommission öffnet die Wahlurne und stellt sicher, dass die Wahl korrekt abläuft.
  • Die wahlberechtigten Vereinsmitglieder geben ihre Stimmen ab, indem sie den Stimmzettel ausfüllen, die Hand heben oder online abstimmen.

Schritt 3 – Die Stimmen auszählen und das Wahlergebnis bekannt geben, Annahme der Wahl

  • Die Stimmen werden vom Wahlleiter oder der Wahlkommission öffentlich ausgezählt und die Ergebnisse notiert.
  • Das Wahlergebnis wird kommuniziert, einschließlich der Namen der gewählten Vorstandsmitglieder und der Anzahl der Stimmen.
  • Die gewählten Personen nehmen die Wahl durch Erklärung an. Diese Erklärung muss unbedingt im Protokoll notiert werden.

Schritt 4 – Amtseinführung des neuen Vorstandes

  • Gemäß dem § 67 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der neue Vorstand im Vereinsregister eingetragen werden, der Teil des Handelsregisters ist.
  • Zur Amtseinführung der neuen Vorstandsmitglieder wird eine Sitzung mit altem und neuem Vorstand abgehalten.
  • Die bisherigen Vorstandsmitglieder übertragen ihre Aufgaben auf die neuen Vorstandsmitglieder.

Schritt 5 – Dokumentation

  • Zur gesamten Vorstandswahl wird ein Protokoll erstellt, welches die Kandidaten, Stimmen, Ergebnisse und die Annahme enthält
  • Die Wahlkommission überreicht den neuen Vorstandsmitgliedern das Protokoll.
  • Es erfolgt eine Danksagung an alle Mitglieder, Kandidaten und die Wahlkommission für die Teilnehmer.

Was das Protokoll der Vorstandswahl im Verein beinhaltet

Das Protokoll der Vorstandswahl im Verein ist ein wichtiges Dokument, welches den Verlauf und die Ergebnisse des Wahlverfahrens festhält und der Dokumentation und Transparenz dient. Es enthält in der Regel:

  1. Titel und Datum, Ort, Uhrzeit
  2. Name der Wahlleitung
  3. Liste aller Kandidaten und Anwesenheit der wahlberechtigten Mitglieder
  4. Tagesordnungspunkte
  5. Beschlussfähigkeit
  6. Wahlgänge und Ergebnisse
  7. Annahme der Wahl
  8. Unterschriften Protokollführer und Versammlungsleitung

Wenn die Vorstandswahl ungültig ist

Wird gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regeln in der Vereinssatzung verstoßen, kann die Vorstandswahl im Verein für ungültig erklärt werden. Das passiert zum Beispiel, wenn nicht stimmberechtigte Personen abgestimmt haben, Stimmzettel manipuliert wurden oder es Anzeichen für Interessenkonflikte und Voreingenommenheit gibt. In diesem Fall bleibt normalerweise der bestehende Vorstand in seinem Amt, bis Neuwahlen durchgeführt werden.

Vorstandswahl im Verein: Unser Fazit

Die Vorstandswahl im Verein ist ein wichtiger Prozess, da er die Qualität der Vereinsführung maßgeblich beeinflusst. Klare Regeln in der Vereinssatzung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und eine faire und transparente Wahl sind wichtig. Denn nur wenn der Ablauf der Vorstandswahl im Verein alle diese Punkte berücksichtigt, wird das Vertrauen der Mitglieder in den Vereinsvorstand nachhaltig gestärkt.

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