Unfallversicherung für Vereine
Gut abgesichert und beraten mit dem Deutschen Ehrenamt
Eine Gruppenunfallversicherung sichert Vereinsmitglieder, Angestellte und ehrenamtliche Helfer ab, wenn diese selbst einen Unfallschaden in Ausübung der Vereinstätigkeit erleiden. So kann die Unfallversicherung für Vereine eine Ergänzung zu einem eventuell bestehenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Wichtig: Vor dem Abschluss einer Gruppenunfallversicherung sollten Verein und Vorstand für die Absicherung mit den notwendigen Versicherungen für Vereine sorgen. Diese sind: Vereins- und Veranstalterhaftpflicht, sowie Vermögensschadenhaftpflicht / D&O zur Absicherung des Privatvermögens des Vorstands.
Beim DEUTSCHEN EHRENAMT bekommen Sie diese Versicherungen komplett und aus einer Hand schon ab €299,- im Jahr. Zusätzlich zum Versicherungspaket immer inklusive: individuelle Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte und Prüfung wichtiger Verträge (z.B. Satzung). Ihre Organisation ist ein Verband, eine Stiftung, gGmbH, als Verein nicht eingetragen oder nicht gemeinnützig? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Unfallversicherung für Vereine: ja oder nein?
Ob eine Gruppenunfallversicherung für Ihren Verein notwendig ist oder nicht, müssen am Ende Sie selbst entscheiden. Selbstverständlich möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe geben, um eine für Ihren Verein und Ihre Situation sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Wir empfehlen folgende Checkliste als Hilfe zur Orientierung für oder gegen eine Vereinsunfallversicherung:
- Besitzt der Verein bereits die notwendigen Vereinsversicherungen?
- Unsere Empfehlung: „Erst die Pflicht, dann die Kür“. -> Versicherungen für Vereine
- Warum ist die Unfallversicherung nicht für alle Vereine notwendig?
- Für Unfälle ohne Vereinsverschulden haftet der Verein grundsätzlich nicht. Bei Vereinsverschulden trägt die Haftpflicht-Versicherung.
- Gesetzliche Deckung vorhanden?
- Eventuell besteht bereits Schutz durch eine gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Sport, Kirche)
- Privater Schutz
- Ggfs. ist ein privater Unfallschutz durch die Vereinsmitglieder selbst zielführender
WELCHE VERSICHERUNGEN BENÖTIGEN VEREINE IN JEDEM FALL?
Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Versicherungen
Vereins-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
HAUSHALTSSUMME < €100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME €100.001 BIS €500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME €500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | €15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme entspricht den Jahreseinnahmen der Organisation vor Abzug von Kosten.
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?
Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.
Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?
Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.
Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)
Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.
Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!
Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über €840 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.