Die 3-jährig rückwirkende Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Gut abgesichert und beraten mit dem DEUTSCHEN EHRENAMT

Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften, auch für Fehler, die andere vor Ihnen gemacht haben.
Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Mit der 3-jährigen rückwirkenden Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sind Sie als Vorstand sowie Ihr Verein vor Schäden geschützt, die bei Fehlern aus der Vergangenheit in der Vereinsarbeit entstanden sind.

Wir halten die rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden für notwendig – es sei denn, der Verein ist neu gegründet oder es bestand bereits in der Vergangenheit eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Beim DEUTSCHEN EHRENAMT bekommen Sie diese Versicherung schon ab einmalig €350,- (zzgl. des Vereins-Schutzbriefs).

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Auch ein Vorstand macht mal Fehler bei der Führung des Vereins: Sind Steuern und Abgaben korrekt? Sind Spenden, Aufwandsentschädigungen & Co. richtig gehandhabt? Verein und Vorstand sollten Ihr (Privat)Vermögen unbedingt schützen.

Die 3-jährig rückwirkende Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Vermögensschäden kommen häufig mit zeitlicher Verzögerung ans Licht. Beispiel: Das Finanzamt entzieht die Gemeinnützigkeit. Wichtig: Auch für Fehler, die ehemalige Vorstände verursacht haben, haften die Vorstände, die aktuell im Amt sind. Daher sollten Verein und Vorstand ihr (Privat)Vermögen auch gegen Fehler aus der Vergangenheit unbedingt schützen.

Was deckt eine optimale
3-jährig rückwirkende Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ab?

Unsere Leistungen im Überblick

ALLGEMEINES

Die 3-jährig rückwirkende Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung fängt dort an, wo die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung aufhört: sie schützt vor Vermögensschäden, die dem Verein durch Fehler aus der Vergangenheit selbst entstehen – auch durch Fehler von ehemaligen Vorständen.

FEHLERHAFTE STEUERN UND ABGABEN

Verein und Vorstand haften für die Korrektheit der Steuer und Abgaben, auch für die Vergangenheit. Wenn Fehler passieren, gerät schneller als gedacht die Gemeinnützigkeit in Gefahr und es drohen Strafen.

SPENDENHAFTUNG

Gerade gemeinnützige Vereine sind oft auf Spenden angewiesen. Verein und Vorstand haften für die korrekte Quittierung, Verbuchung und Verwendung von Spendengeldern, egal ob heute oder in der Vergangenheit.

FEHLER BEI AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN

Ehrenamtspauschale, Aufwandsersatz, Übungsleiterpauschale & Co.: die Komplexität hoch – und damit auch die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und daraus resultierenden Strafen.

FÖRDERMITTELVERWENDUNG

Oft realisieren Verein Projekte mit Hilfe von Fördermitteln. Es drohen Rückzahlungen, wenn die Fördermittel nicht so verwendet werden, wie der Fördermittelgeber das vorgibt (in der D&O Versicherung enthalten).

VERLUST DER GEMEINNÜTZIGKEIT

Ein besonders schlimmer Moment für Vereine: Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit ab und verlangt für mehrere Jahre Nachzahlungen und verhängt Strafen.

DECKUNGSSUMMEN BIS € 1 Mio.

Deckungssummen pro Schaden / Jahr in der 3-jährig rückwirkenden Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung: € 100.000

Selbstbehalt € 0.

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Welche Versicherungen benötigen Vereine zusammen mit der 3-jährig rückwirkenden
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?

Vereinshaftpflicht-Versicherung

Schützt Verein und Vorstand vor dem finanziellen Ruin, indem sie Personen- und Sachschäden ersetzt, die bei der Ausübung der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen.

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Veranstalter­haftpflicht-Versicherung

Deckt Schäden Sach- und Personenschäden an Dritten bei Veranstaltungen ab, für die eine Vereinshaftpflicht-Versicherung nicht aufkommt – und ist somit eine notwendige Ergänzung.

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Vermögensschaden­haftpflicht-Versicherung

Der erste Pfeiler der Vorstandsabsicherung: Schützt den Verein bei Vermögensschäden (d. h. Schäden, die keine Sach- oder Personenschäden sind), die bei der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen.

D&O-Versicherung

Der zweite Pfeiler der Vorstandsabsicherung. Die D&O schützt den Vorstand bei Fehlern in der Vorstandstätigkeit, d. h. über die satzungsgemäße Tätigkeit hinaus (Fördermittel, Steuern, Gemeinnützigkeit).

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Rechtsschutz-Versicherung

Nicht absolut notwendig, aber sehr empfehlenswert, da die Rechtsschutz-Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Bereichen der Vereinstätigkeit abdeckt – denn immer häufiger enden Streitigkeiten vor Gericht.

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Welche Versicherungen benötigen Vereine zusammen mit der 3-jährig rückwirkenden
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?

Ist das wirklich alles nötig? Ja!

Wir als Deutsches Ehrenamt unterstützen Vereine, Verbände und Ihre Vorstände. Mit dem Vereins-Schutzbrief bieten wir eine Dienstleistung, die alle Vereine brauchen – und die nur solche Bausteine enthält, die auch wirklich notwendig sind. Versprochen!

ALLE NOTWENDIGEN VEREINS-VERSICHERUNGEN KOMPLETT
UND AUS EINER HAND VOM DEUTSCHEN EHRENAMT.

Beim DEUTSCHEN EHRENAMT bekommen Sie mit dem Vereins-Schutzbrief die notwendigen Versicherungen komplett und aus einer Hand schon ab €299,- im Jahr – inklusive individueller Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte und Betreuung durch unser Team von Vereins-Experten.
Erweitern Sie den Vereins-Schutzbrief, falls es für Sie und Ihren Verein sinnvoll ist, um die 3-jährig rückwirkende Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung oder um die Rechtsschutz-Versicherung.

Jeder Abschluss eines Vereins-Schutzbriefs unterstützt zwei unserer Herzensangelegenheiten. Konkret bewirkt der Abschluss abwechselnd einen Noteinkauf für eine 4-köpfige Familie in Deutschland mit unserem Partner SOS-Kinderdorf bzw. das Lachen eines kranken Menschen durch den Besuch eines Clowns mit unserem Partner Klinik Clowns e.V.

Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Versicherungen

Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:

Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.

Praxisbeispiel D&O:

Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssummen

  • € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
  • € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
  • € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
  • € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt € 0

Highlights / Mitversichert sind:

  • Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Vereins-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.

Praxisbeispiel:

Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
  • Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
  • Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig. 

Praxisbeispiel:

Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
  • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
  • Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten

Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.

Praxisbeispiel:

Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:

  • + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
  • + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
  • + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)

Ihre Deckungssumme

  • € 2 Mio. per annum

Selbstbehalt € 250

Highlights / Mitversichert sind:

  • Schadenersatzansprüche
  • Arbeits-Rechtschutz
  • Sozialgerichts-Rechtschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
  • Straf-Rechtschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
HAUSHALTSSUMME < €100.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG­***
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung**€ 100.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME €100.001 BIS €500.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 250.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME €500.001 BIS € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 500.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 1 Mio.€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250

*) Die Haushaltssumme entspricht den Jahreseinnahmen der Organisation vor Abzug von Kosten.
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

  • Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern 
  • Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen 
  • Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?

Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.

Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?

Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.

Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)

Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.

Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!

Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über €840 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.

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