Die Vermögensschadenhaftpflicht­-Ver­sicherung für Vereine

Absicherung für finanzielle Schäden in der Vereinsarbeit – auch dann, wenn kein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Fehler passieren auch im Verein: Fördermittel werden versehentlich falsch verwendet, Bestellungen werden fehlerhaft ausgelöst oder steuerliche Vorgaben nicht korrekt beachtet. Solche Fehler können erhebliche finanzielle Folgen für den Verein haben – auch dann, wenn niemand verletzt wird und nichts beschädigt wird.

Genau für solche Fälle gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Sie schützt Vereine vor sogenannten echten Vermögensschäden, also vor finanziellen Schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine solche Absicherung sinnvoll ist, welche typischen Vermögensschäden in der Vereinsarbeit entstehen können und worauf Vereine bei der Absicherung achten sollten.

Einen Überblick über Vereinsversicherungen bekommen Sie in unserem Leitfaden Versicherungen für Vereine. Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:

Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Vereine wichtig ist

In der Vereinsarbeit entstehen Schäden nicht nur durch Unfälle oder beschädigte Gegenstände. Auch organisatorische oder administrative Fehler können finanzielle Schäden verursachen – etwa bei der Verwendung von Fördermitteln, bei Bestellungen für Veranstaltungen oder bei steuerlichen Themen.

Solche Schäden bezeichnet man als echte Vermögensschäden, weil ihnen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Eine Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt in der Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden ab. Echte Vermögensschäden – also rein finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden – sind darüber jedoch nicht abgesichert.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt Vereine vor solchen finanziellen Risiken und ist daher ein wichtiger Baustein der Absicherung für Verein und Vorstand.

Fehler bei Fördermitteln, Bestellungen oder organisatorischen Abläufen können schnell zu finanziellen Verlusten für den Verein führen.

Lücke der Haftpflicht-Versicherung schließen

Die Vereinshaftpflicht schützt bei Personen- und Sachschäden. Echte Vermögensschäden sind jedoch nicht abgedeckt.

Vereinsvermögen schützen

Auch kleinere Vermögensschäden können Vereine finanziell stark belasten und ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihren Vereinszweck zu erfüllen.

Typische Vermögensschäden im Verein

Vermögensschäden entstehen im Vereinsalltag oft schneller, als viele Vorstände erwarten. Häufig sind es keine spektakulären Ereignisse, sondern organisatorische Fehler oder Missverständnisse im laufenden Vereinsbetrieb. Drei Beispiele aus der Praxis zeigen, wie solche Schäden entstehen können

Fördermittel falsch verwendet

Ein Verein erhält Fördermittel für ein Projekt. Bei der Umsetzung werden einzelne Ausgaben versehentlich nicht entsprechend den Förderbedingungen vorgenommen oder falsch dokumentiert.

Die Folge: Fördermittel müssen teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden.

Fehler bei Organisation oder Buchungen

Für eine Veranstaltung werden Räume, Technik oder Reisekosten gebucht. Durch ein organisatorisches Versehen werden jedoch falsche Termine oder Leistungen bestellt.

Die Kosten können oft nicht mehr storniert werden und bleiben beim Verein hängen.

Verlust der Gemeinnützigkeit

Fehler bei steuerlichen Vorgaben oder bei Spendenbescheinigungen können dazu führen, dass die Gemeinnützigkeit infrage gestellt wird.

Im schlimmsten Fall können steuerliche Vorteile oder Förderungen rückwirkend aberkannt werden.

Was eine gute Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Vereine leisten sollte

Vermögensschäden im Verein entstehen häufig durch organisatorische Fehler, administrative Versäumnisse oder Missverständnisse bei rechtlichen Vorgaben. Eine gute Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sollte deshalb genau die Risiken absichern, die im Vereinsalltag typischerweise auftreten.

Wichtige Leistungsbereiche sind insbesondere:

Wenn steuerliche Vorgaben oder Meldepflichten versehentlich falsch umgesetzt werden und daraus finanzielle Schäden entstehen.

Wenn Spendenbescheinigungen fehlerhaft ausgestellt werden oder steuerliche Voraussetzungen nicht korrekt eingehalten werden.

Wenn beispielsweise Ehrenamtspauschalen oder andere Vergütungen versehentlich falsch abgerechnet werden.

Wenn Fördermittel nicht exakt entsprechend der Förderbedingungen eingesetzt oder dokumentiert werden und deshalb zurückgezahlt werden müssen.

Wenn steuerliche oder organisatorische Fehler dazu führen, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins infrage gestellt wird.

Fehler werden im Vereinsalltag oft erst später entdeckt. Eine rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden kann deshalb sinnvoll sein, um auch Schäden abzudecken, die auf frühere Fehler zurückgehen.

Vermögensschäden können schnell hohe Beträge erreichen – insbesondere bei Fördermitteln oder steuerlichen Themen. Eine gute Vermögensschadenhaftpflicht sollte daher ausreichend hohe
Deckungssummen bieten.

Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:

Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung allein nicht ausreicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt Vereine vor finanziellen Schäden, die durch Fehler in der Vereinsarbeit entstehen können, reicht jedoch allein meist nicht aus.

In der Praxis sind Vereine und Vorstände jedoch mit verschiedenen Haftungsrisiken gleichzeitig konfrontiert. Neben Vermögensschäden können auch Personen- oder Sachschäden entstehen – etwa im Vereinsbetrieb oder bei Veranstaltungen.

Darüber hinaus bestehen für Vorstände auch persönliche Haftungsrisiken, wenn ihnen Pflichtverletzungen bei der Führung des Vereins vorgeworfen werden.

Vermögensschadenhaftpflicht vs. D&O-Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt in erster Linie den Verein, wenn durch Fehler in der Vereinsarbeit ein finanzieller Schaden entsteht.

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt dagegen den Vorstand persönlich, wenn er wegen Pflichtverletzungen in seiner Organfunktion haftbar gemacht wird.

Beide Versicherungen erfüllen daher unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich.

Für Vereine entstehen unterschiedliche Haftungsrisiken. Diese werden im Versicherungsmarkt meist durch verschiedene Spezialversicherungen abgedeckt.

RisikoartVereinshaftpflichtVermögensschaden-
haftpflicht
D&O-
Versicherung
Vereins-
Schutzbrief
Personenschäden✔️✔️
Sachschäden✔️✔️
Vermögensschäden✔️✔️
Vorstandsrisiken/
Organhaftung
✔️✔️

Viele Vereine sichern zunächst einzelne Risiken ab. Erst die Kombination dieser Versicherungen ermöglicht jedoch eine umfassende Absicherung für Verein und Vorstand.


Der Vereins-Schutzbrief

Alle notwendigen Vereinsversicherungen – komplett und aus einer Hand

Viele Vereine schließen einzelne Versicherungen separat ab. In der Praxis führt das jedoch häufig zu Lücken in der Absicherung oder zu unnötig hohen Kosten.

Mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS erhalten Vereine eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Systemlösung. Sie bündelt die wichtigsten Versicherungen für Vereine und Vorstände in einem Paket – darunter auch die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Bereits ab € 299 pro Jahr erhalten Vereine eine umfassende Absicherung sowie zusätzliche Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen (Versicherer: Allianz).

Versicherungspaket – immer enthalten:

Immer enthalten.
Schützt den Verein bei Personen- und Sachschäden, die im Vereinsalltag entstehen.

Veranstalterhaftpflicht

Immer enthalten.
Zusätzlicher Schutz für Vereinsveranstaltungen wie Feste, Turniere oder Ausflüge.

Vermögensschadenhaftpflicht

Immer enthalten.
Sichert finanzielle Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse im Verein entstehen.

Vorstandshaftung (D&O)

Schützt Vorstände persönlich vor Haftungsansprüchen. Ab 100.000 € Haushaltssumme automatisch enthalten, sonst optional erweiterbar.

Optionale Ergänzungen:

Optional.
Deckt Vermögensschäden aus der Vergangenheit ab – bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rechtsschutz

Optional.
Übernimmt Kosten für anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Unterstützende Leistungen – immer enthalten:

Immer enthalten.
Fachanwälte für Vereins- und Steuerrecht, z. B. zur Prüfung wichtiger Verträge.

Vorstandsberatung 

Immer enthalten.
Praxisnahe Unterstützung bei Organisation und Finanzen im Vereinsalltag.

So setzt sich der Beitrag des Vereins-Schutzbriefs zusammen

Der Vereins-Schutzbrief bündelt die wichtigsten Absicherungen für Verein und Vorstand in einer Systemlösung – zu einem festen, kalkulierbaren Jahresbeitrag.

  • Ein Beitrag statt vieler Einzelprämien
    Statt mehrere Versicherungen zu verwalten, erhalten Sie eine gebündelte Absicherung. Ab € 299 pro Jahr – mehr als die Hälfte unserer Kunden zahlt genau diesen Beitrag. 
  • Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
    Versicherungsschutz, Fragen zur Haftung und organisatorische Themen – alles aus einer Hand. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
  • Kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Schäden
    Ein einziger Haftungsfall kann die Jahresbeiträge vieler Jahre übersteigen. Der Vereins-Schutzbrief sorgt für finanzielle Planungssicherheit.
  • System statt Stückwerk
    Alle Bausteine sind aufeinander abgestimmt. So vermeiden Sie typische Lücken, die bei Einzelverträgen entstehen.
Vorteile der SystemlösungAndere VersichererVereins-Schutzbrief
Ein Ansprechpartner✔️
Ein Vertrag✔️
Alle notwendigen Versicherungen✔️
Inklusive Rechts- und Vorstandsberatung✔️
Ab € 299 /Jahr✔️

Ihr Partner für Haftungsfragen im Ehrenamt

Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns ausschließlich mit den rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen von Vereinen und ehrenamtlichen Vorständen. Als größte Plattform für kostenfreie Fachinformationen im Ehrenamt erreichen wir täglich Menschen, die Verantwortung übernehmen – und begleiten viele von ihnen auch dauerhaft. Tausende Vereine und über 20.000 ehrenamtliche Vorstände nutzen unsere Absicherungslösungen und unsere Beratung. Ergänzt wird unsere Arbeit durch eines der meistgelesenen Fachmagazine für Vereinsverantwortliche in Deutschland. Unsere Berater kennen die Praxis des Ehrenamts – und beraten persönlich, verständlich und auf Augenhöhe.

Sie haben Fragen oder möchten Ihre Situation kurz besprechen? 

Erfahrungen aus der Praxis von Vereinsvorständen

Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von Vereinsvorständen bewertet – insbesondere für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.

Engagement, das weiterhilft

Ehrenamt bedeutet Verantwortung – für Menschen, für Gemeinschaft und für diejenigen, die Unterstützung benötigen. Dieses Verständnis endet für uns nicht bei der Absicherung von Vereinen. Deshalb unterstützen wir mit jedem Vereins-Schutzbrief dauerhaft soziale Organisationen wie SOS-Kinderdorf und Klinik Clowns e.V.. Dieses Engagement besteht seit mehreren Jahren und ist fest in unserer Arbeit verankert.

Häufig gestellte Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Was ist ein Vermögensschaden im Verein?

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde.

Typische Beispiele sind Fehler bei Fördermitteln, falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen oder organisatorische Fehler im Vereinsbetrieb, die zu finanziellen Verlusten führen.

Reicht eine Vereinshaftpflicht-Versicherung nicht aus?

Nein. Eine Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt in der Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden ab.

Sogenannte echte Vermögensschäden – also finanzielle Schäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist – sind jedoch nicht über die Haftpflichtversicherung abgesichert.

Dafür wird eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung benötigt.

Wer ist durch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung geschützt?

Die Versicherung schützt in erster Linie den Verein selbst, wenn durch Fehler oder Versäumnisse im Rahmen der Vereinsarbeit ein finanzieller Schaden entsteht.

Sie ergänzt damit andere Versicherungen, die beispielsweise Personen- oder Sachschäden abdecken.

Welche Schäden können im Verein zu Vermögensschäden führen?

Typische Beispiele sind:

  • Versäumnisse bei administrativen Pflichten
  • Fehler bei der Verwendung von Fördermitteln
  • falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen
  • Fehler bei steuerlichen Vorgaben
  • organisatorische Fehler bei Bestellungen oder Buchungen
Braucht jeder Verein eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?

Auch kleinere Vereine können durch Vermögensschäden erheblich belastet werden. Bereits kleinere Fehler können finanzielle Folgen haben, die den Verein stark beeinträchtigen.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung hilft, solche Risiken abzufedern.

Welche Versicherungen sollten Vereine zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht haben?

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sind für Vereine insbesondere folgende Versicherungen wichtig:

  • Vereinshaftpflicht-Versicherung
  • Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
  • D&O-Versicherung zum Schutz des Vorstands
  • optional eine Rechtsschutz-Versicherung

Diese Versicherungen decken unterschiedliche Haftungsrisiken ab.

Häufig gestellte Fragen zum Vereins-Schutzbrief

Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
HAUSHALTSSUMME < € 100.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG­***
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung**€ 100.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 250.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 500.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 1 Mio.€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250

*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

  • Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern 
  • Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen 
  • Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?

Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.

Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?

Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.

Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)

Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.

Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!

Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.

Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Vereinsversicherungen

Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten

Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.

Praxisbeispiel:

Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:

  • + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
  • + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
  • + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)

Ihre Deckungssumme

  • € 2 Mio. per annum

Selbstbehalt € 250

Highlights / Mitversichert sind:

  • Schadenersatzansprüche
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Vereins-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.

Praxisbeispiel:

Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
  • Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
  • Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig. 

Praxisbeispiel:

Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
  • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
  • Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:

Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.

Praxisbeispiel D&O:

Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssummen

  • € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
  • € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
  • € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
  • € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt € 0

Highlights / Mitversichert sind:

  • Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.

(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)

Unsere Rolle und wer wir sind

Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?

Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.

Sind Sie ein Versicherungsvermittler?

Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.

Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?

Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.

Vergütung und Interessenkonflikte

Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?

Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.

Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?

Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.

Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?

Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.

Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG

Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?

Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.

Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?

Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.

Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?

Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.

Produkt und Versicherungsschutz

Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?

Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.

Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?

Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.

Rechte des Kunden

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.

Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?

Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.

Wie werden meine Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.

Haltung und Philosophie

Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?

Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.

Kontakt

DEUTSCHES EHRENAMT
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
E service@deutsches-ehrenamt.de

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende

Als Stiftung Deutsches Ehrenamt stellen wir Fachinformationen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen bereit. Kostenfrei, fundiert, verständlich: Wissen, das Ihr Ehrenamt stärkt.

 

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Kontaktieren Sie uns gerne über dieses Formular!

(Als Mitglied nutzen Sie einfach folgende Formulare für die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens: Stammdatenaktualisierung, Veranstaltungsanmeldung, Vorstandsberatung, Juristische Beratung, Schadensmeldung, Allgemeine Anfrage)


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