Das Gründungsprotokoll
Ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Vereinsgründung ist die Gründerversammlung.
Wünschen Sie eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten rund um Ihren Einsatz im Ehrenamt? Sie haben Fragen zu Ihrem Engagement als Vereinsvorstand? Im Rahmen unserer Leistungen des Vereins-Schutzbriefs finden wir immer eine Antwort, die Ihren Vereinsalltag absichert und erleichtert.
Gründungsprotokoll ist zwingend notwendig
Nachdem man Gleichgesinnte für die Gründung eines Vereins (für einen eingetragenen Verein benötigt man 7 Gründungs-Mitglieder) steht der Gründerversammlung nichts mehr im Wege. Die Gründerversammlung könnte man als die erste offizielle Mitgliederversammlung des neu zu gründendem Verein bezeichnen. Zwingend erforderlich für die Vereinsgründung ist das sog. Gründungsprotokoll, ohne dem geht nichts – denn ohne Satzung und
Gründungsprotokoll kann der Verein nicht beim Amtsgericht registriert werden.
Gründungsprotokoll Muster
Als kleinen Service haben wir Ihnen hier ein Muster zum Thema beigefügt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Inhalt eines Gründungsprotokolls
Aber was gehört in so ein Gründungsprotokoll?
Auf jeden Fall mindestens folgendes:
- Ort und Tag
- Protokollführer und Versammlungsleiter
- Anwesende Gründungsmitglieder
- Tagesordnung
- Wahlergebnisse (z.B. des Vorstandes)
- Gefasste Beschlüsse (z.B. Satzung, Mitgliedsbeiträge etc.)
- Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden
Wichtig ist, dass die gefassten Beschlüsse genau dokumentiert werden, d.h. selbstverständlich auch die Satzung, auf die man sich in der Gründerversammlung geeinigt hat.
Ist es grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben ein Protokoll bei jeder Versammlung zu verfassen? Die Antwort lautet nein. Aber im BGB ist genau geregelt, dass in der Satzung geregelt sein muss, wie Beschlüsse im Verein beurkundet werden. Empfehlen kann man es aber allemal.
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