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Kulturverein gründen

Die Erscheinungsformen eines Kulturvereins sind so vielfältig wie die Kultur selbst. So kann der Verein sowohl ein Zusammenschluss zur Förderung eines bestimmten Künstlers sein, als auch größer gefasst den Schutz und das Wahren von Kultur einer gesamten Region umfassen. Auf diese Weise tragen Kulturvereine, gerade in der Sozikultur, zu einer großen finanziellen Unterstützung bei.  

Definition Kulturverein

„Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.“ (Katalogzweck Nr. 5, Förderung von Kunst und Kultur)

Kulturverein – was ist das? 

Der Kulturverein stellt, wie sein Name bereits verlauten lässt, ganz die Kultur in den Fokus seiner Arbeit. In welche Richtung der Verein dabei ausgelegt ist und welche Mitglieder hierbei zusammenkommen, ist so vielfältig wie die Kultur selbst. Manchmal sind es ein paar Kunstfans, die sich zusammenschließen, um die künstlerischen Werke eines Malers und damit sein Schaffen zu fördern. Ein anderer Kulturverein verfolgt dagegen ein größer gefasstes Ziel, indem die Kultur einer ganzen Region gefördert werden soll, um so Traditionen zu wahren und die Gesellschaft zu unterstützen. Es können aber auch Kunstschaffende selbst sein, die sich entschließen, einen Kulturverein zu gründen, um miteinander und voneinander zu lernen, gemeinsam Werke zu erschaffen und sich gegenseitig zu inspirieren. So unterschiedlich die Vereine in ihrem Zweck auch sein mögen, so ist es die Gemeinnützigkeit, die sie meist miteinander verbindet.  

Einen Kulturverein gründen

Möchte man einen Kulturverein gründen, so gilt, wie bei der Vereinsgründung allgemein, eine Mindestanzahl von sieben Personen, die zu einer Mitgliederversammlung einberufen werden. Hierzu bedarf es sowohl im Vorfeld als auch in der Ausführung einiges an Planung. Um dabei nichts zu vergessen, erhalten Sie mit dem Deutschen Ehrenamt Gründungspaket notwendige fachliche Rechts- und Steuerberatung, Musterformulare, fachliche Informationen und den erforderlichen Versicherungsschutz als Gründer und Verantwortlicher im Verein. 

Mit einer kleinen Checkliste zusätzlich im Gepäck, kann damit nichts mehr schief gehen, wenn man einen Kulturverein gründen möchte: 

  • Welcher Zweck liegt meinem Verein zugrunde? 
  • Wo beziehungsweise in wem finde ich Unterstützung? 
  • Welche Kosten kommen auf mich zu? 
  • Wie soll mein Kulturverein finanziert werden? 
  • Wer sind die Mitglieder meines Vereins? Machen mehrere Arten von Mitgliedschaften Sinn? 
  • Welche Rechtsform ist für meinen Kulturverein die richtige? 
  • Was sind die Besonderheiten eines gemeinnützigen Vereins? 

Kulturverein gründen? Die Frage nach dem Zweck!  

Die erste Frage, die man sich bei der Gründung eines Kulturvereins stets stellen sollte, ist die nach dem Zweck. Ein Kulturverein zeichnet sich durch Gemeinnützigkeit aus und genau das erfordert es, nach § 52 Abs. 2 S. 1 der Abgabeordnung, einen Zweck zu formulieren. Dieser lautet zumeist: „Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.“ (Katalogzweck Nr. 5, Förderung von Kunst und Kultur) Den genauen Zweck, sei es die Förderung der Kunst im Allgemeinen oder die Unterstützung einer literarischen Gesellschaft beispielsweise, gilt es schriftlich exakt festzuhalten. Die Formulierung des Zwecks, die hinter dem Wunsch der Gründung des Kulturvereins steht, ist das Herzstück der Arbeit. Hiermit sollen sowohl Mitglieder als auch Geldgeber gewonnen werden. In diesem Zusammenhang muss überlegt werden, wie dieser Zweck kommuniziert werden kann, online, über Veranstaltungen etc. Es muss also auch klar sein, wer angesprochen werden soll, um damit entsprechend die Kanäle der Kommunikation festzulegen. 

Kein Kulturverein ohne Unterstützung  

Sobald der Zweck formuliert ist und auch die Zielgruppe definiert wurde – also möchte man beispielsweise junge Menschen für einen bestimmten kulturellen Aspekt begeistern oder ganz konkret eine Person in ihrem kulturellen Wirken fördern – sollte gezielt überlegt werden, wer zur Unterstützung des Vereins infrage kommt. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Mittel, sondern auch um die Gewinnung neuer Mitglieder, die diesen Kulturverein tragen. Zusätzlich kommen in diesem Bereich juristische Personen infrage, die denselben Zweck verfolgen. Damit kann ebenso die Stadt oder ein Landkreis zur Förderung des Kulturvereins beitragen. Damit das Zusammenwirken von juristischen Instanzen und den anderen Mitgliedern des Kulturvereins problemlos ablaufen kann, ist es möglicherweise sinnvoll, die Mitgliedschaft in aktive Mitglieder und Fördermitglieder zu differenzieren, sodass diesen Mitgliedern unterschiedliche Rechte in Entscheidungsprozessen zukommen. 

Kulturverein gründen – Wie lange dauert das? Und was kostet es? 

Die erforderliche Mitgliederzahl zusammenzubringen, eine Satzung aufzustellen und den genauen Zweck zu definieren ist die eine Seite, wenn man einen Kulturverein gründen möchte. Natürlich kommen aber auch erste Kosten auf den Verein zu, ehe die Gründung abgeschlossen ist. Diese Gründungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 

Notargebühr für die Beglaubigung der  
Anmeldung des Vereins:
rund 25 €
+ Registergebühr für die Eintragung des Vereins  
beim Amtsgericht inklusive Bekanntmachung  
der Eintragung:
70 € bis 120 €
Gründungskosten insgesamt:Zwischen 95 € & 145 €

Gilt ein Kulturverein als gemeinnützig, also wurde diese Gemeinnützigkeit bereits nachgewiesen, entfallen die Kosten für die Eintragung und Bekanntmachung in den meisten Bundesländern.  

Die Gründung des Kulturvereins nimmt von der Gründungsversammlung bis zur Eintragung beim Amtsgericht sowie der Anerkennung meist einen Monat in Anspruch.  

Rechtsformen des Kulturvereins

Wer einen Kulturverein gründen möchte, kommt um einige rechtliche Fragen nicht herum. Und so ist es wichtig abzuwägen, welche Rechtsform für den eigenen Verein infrage kommt. Kulturvereine gibt es nicht nur in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.), sondern auch als nicht eingetragener Verein. Diese Entscheidung ist letztlich eine Frage der Risikobereitschaft hinsichtlich der Haftung. Mehr Informationen zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsformen finden Sie hier auf den Seiten des Deutsche Ehrenamts unter „Verein gründen: Eingetragener Verein.

Kulturverein gründen – Die Besonderheit der Gemeinnützigkeit

Die gesetzlichen Bestimmungen bei der Gründung eines Kulturvereins gleichen denen der Gründung von Vereinen im Allgemeinen und können detailliert auf der Seite der Vereinsgründung des Deutschen Ehrenamtes nachgelesen werden. 

Allerdings bildet die Gemeinnützigkeit des Kulturvereins eine Besonderheit: Der Kulturverein ist nicht von vornherein gemeinnützig. Vielmehr muss dies vom Finanzamt auf Antrag gewährt und bescheinigt werden. Die Vorteile des gemeinnützigen Vereins belaufen sich vor allem auf steuerliche Bereiche: 

  • Die Einnahmen des Kulturvereins bleiben körperschafts- und gewerbesteuersteuerfrei 
  • Je nach Leistung greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% 
  • Der Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sodass diese vom Spender entsprechend steuerlich abgesetzt werden können 
  • Hinzu kommt, dass gemeinnützigen Vereinen ein positives Image zukommt und manche Zuschüsse und Förderungen ausschließlich an gemeinnützige Vereine vergeben werden 

Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt muss der Kulturverein bei einer erstmaligen Anfrage die Vereinssatzung vorlegen. Zunächst wird von Seiten des Finanzamtes eine vorläufige Freistellung über maximal 18 Monate erteilt. Nach Vorlegen der Steuererklärung des ersten Jahres kann darauffolgend eine Freistellung für drei Jahre im Voraus erteilt werden. Damit geht dann auch der schriftliche Bescheid über die Gemeinnützigkeit des Vereins einher, die ab diesem Tag Gültigkeit besitzt. 

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