HAFTUNG DES VEREINSVORSTANDS

Gut abgesichert und beraten mit dem DEUTSCHEN EHRENAMT 

Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand ggfls. auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen. Sorgen Sie für den richtigen Versicherungsschutz, greifen Sie bei Rechts- und Steuerfragen auf Fachleute zurück und halten Sie Ihr eigenes Wissen zum Thema Vereinsführung auf einem aktuellen Stand. Damit sorgen Sie dafür, dass Schäden gar nicht erst entstehen und – falls doch mal etwas passiert – für eine adäquate Absicherung. Übrigens: Mit unserem Vereins-Schutzbrief sorgen wir dafür, dass Ihr Verein jederzeit gut abgesichert und beraten ist. Inklusive aller Leistungen schon ab €299,- im Jahr. Kontaktieren Sie uns gerne. 

Verein und Vorstand haften – eine Zusammenfassung 

Die Haftung im Verein ist ein komplexes Thema, bei dem insbesondere die Umstände des Einzelfalls genau zu betrachten sind. Wir wollen im Folgenden trotzdem einen abstrakten Überblick über die wesentlichen Punkte geben:

Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden.  Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch, d.h. Geschädigte können wählen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen, sofern der Vorstand eine Pflichtverletzung begangen hat. Zusätzlich haften Vorstände gegenüber dem Verein bei Pflichtverletzungen. Und: Vorstände haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch auch für die Fehler anderer Vorstände. Zwar lässt sich die Haftung des Vereinsvorstands mit dem Privatvermögen gegenüber dem Verein zumindest in Teilbereichen etwas einschränken, aber Folgendes bleibt unausweichlich:

(1) Verein und Vorstand benötigen den richtigen Versicherungsschutz (diese Versicherungen für Vereine brauchen Sie).
(2) Verein und Vorstand benötigen rechtliche und steuerliche Beratung durch Fachleute.
(3) Vorstände müssen bereit und fähig sein, den Verein ordnungsgemäß zu führen.  Bei aller Komplexität finden Sie im nachfolgenden Video verständliche Erklärungen zum Thema Haftung von Vorstand und Verein.

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Die Haftung des Vereinsvorstands gegenüber Dritten

Gegenüber Dritten haften Vereinsvorstände und besondere Vertreter eines Vereins nach geltenden Haftungsvorschriften unmittelbar und unbeschränkt, d.h. mit ihrem gesamten Privatvermögen, sofern sie die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Folgenden haben wir einige Beispiele aufgeführt – für Details bitte klicken: 

Steuerrechtliche Haftung 

Der Vorstand eines Vereins hat Pflichten, die er für den Staat erledigen muss. Dazu gehört die Zahlung sämtlicher Abgaben, wie z.B. die Steuerabgaben. Werden die Steuererklärung bzw. die Sozialversicherungsbeiträge zu spät abgegeben oder gar ganz vergessen, wird der Vorstand haftbar gemacht. Auch für das Versäumen oder die Nicht-Erfüllung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht gemäß der Abgabenordnung muss der Vorstand haften. Denn diese Pflichten liegen in seinem Verantwortungsbereich.

Haftung für Unfälle 

Außerdem ist die Haftung eines Vereinsvorsitzenden nicht ausgeschlossen, wenn sich jemand auf einer Veranstaltung des Vereins verletzt. Der Vorstand ist verpflichtet, sog. Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen, also z.B. das Gelände der Veranstaltung sicher zu gestalten und somit die Gäste ausreichend zu schützen. Erleidet ein Gast z.B. auf einer Vereinsfeier eine Blutvergiftung und hat der Vorstand nicht für leicht zugängliche Rettungswege gesorgt, kann er dafür verantwortlich gemacht werden. 

Spendenhaftung 

Wenn Spenden falsch bescheinigt werden oder eine Fehlverwendung vorliegt, dann wird i.d.R. wegen Spendenbetrug gefahndet: der Vereinsvorstand haftet, weil er für die Ausstellung der Spendenbescheinigung verantwortlich ist! 

Haftung für Rechtsgeschäfte 

Überschreitet der Vereinsvorstand die Grenzen der Vertretungsmacht, muss er u.U. dafür haften. Auch für Vertragsverletzungen und sonstige unerlaubte Handlungen ist der Vereinsvorstand verantwortlich. 

Insolvenzhaftung

Vorstände haben bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins ein sehr hohes Haftungsrisiko. Sie müssen in einer solchen Situation rechtzeitig innerhalb von 3 Wochen bzw. 6 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Geschieht dies nicht oder zu spät haften die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last gelegt werden kann, den Gläubigern des Vereins mit ihrem Privatvermögen.  

Die Haftung des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein 

Wie oben beschrieben haftet der Vereinsvorstand auch gegenüber dem Verein grundsätzlich uneingeschränkt auch mit dem Privatvermögen. Im Paragraph 31a des BGB hat der Gesetzgeber Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände formuliert. Diese gelten jedoch nicht für grobe Fahrlässigkeit, nur im Innenverhältnis und nur wenn die Aufwandsentschädigung nicht mehr als €840 pro Jahr beträgt. Folgendes sind die größten Haftungsrisiken des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein: 

  • Schuldhafte und pflichtwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen 
  • Verletzung der gebotenen Sorgfalt zur ordentlichen Geschäftsführung 
  • Missachtung von Gesetzesnormen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen 
  • Missachtung der Satzung und aller weiterer Vereinsordnungen 
  • Missachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 

Checkliste zur Reduzierung von Haftungsrisiken 

Es ist für jeden Verein und jeden Vereinsvorstand unabdingbar, das Haftungsrisiko durch folgende Maßnahmen zu reduzieren: (1) Verein und Vorstand benötigen den richtigen Versicherungsschutz. (2) Verein und Vorstand benötigen rechtliche und steuerliche Beratung durch Fachleute. (3) Vorstände müssen bereit und fähig sein, den Verein ordnungsgemäß zu führen. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die als erster Schritt hin zu weniger Haftungsrisiko dienen kann.  

  • Sind Sie ausreichend versichert?
    Die Vereinshaftpflicht, die Veranstalterhaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht / D&O und die Rechtsschutz-Versicherung sind aus unserer Sicht notwendige Absicherungen für Vereine. Diese Versicherungen haben wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT in unserem Vereins-Schutzbrief für Sie gebündelt.
  • Rechtsberatung vorhanden?
    Haben Sie gute Rechtsberater, Steuerberater und andere Fachleute, auf die Sie im Notfall schnell zugreifen können? Hinweis: Individuelle Beratung für Ihren Verein von Anwälten zum Thema Recht und Steuern bekommen Sie in unserem Vereins-Schutzbrief.
  • Ist die Satzung aktuell und ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen?
    Haben Sie in der Vereinssatzung nachgesehen, ob die Haftung des Vorstandsmitglieds für einfache Fälle von Fahrlässigkeit bei der Vereinsführung ausgeschlossen wurde? Hinweis: Für Inhaber des Vereins-Schutzbriefs ist die Prüfung Ihrer Satzung durch Anwälte im Beitrag bereits inkludiert. So sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Fachkenntnisse vorhanden?
    Haben Sie die nötige Fachkenntnis, um für die Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsführung zu sorgen? Hinweis: Für Inhaber des Vereins-Schutzbriefs ist der Vereinsbrief des IWW Instituts mit Schwerpunkt Recht und Steuern im Wert von über €100 pro Jahr bereits im Beitrag inkludiert.
  • Geschäftsordnung vorhanden?
    Haben Sie eine Geschäftsordnung? Wenn ja, sind in der Geschäftsordnung verschiedene Geschäftsbereiche an verschiedene Vorstandsmitglieder vergeben, sodass Sie das Gesamtrisiko nicht alleine tragen müssen, sondern es streuen?
  • Vereinsbereiche mit hohem Risiko ausgelagert?
    Haben Sie Vereinsressorts mit hohem Risiko aus dem geschäftlichen Kernbereich des Vereins ausgelagert, um das Haftungsrisiko zu minimieren?
  • Mittelannahme und -verwendung geregelt?
    Ihr Verein erhält Spenden und öffentliche Mittel. Übernimmt eines der Vorstandsmitglieder mit einem hinzugezogenen sachverständigen Berater das Ausstellen von Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) und das Bestimmen vom Einsatz der zugewandten Mittel?

Der Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS für Verein & Vorstand 

Verein und Vorstand haften also nach innen und nach außen,  als Vorstand auch mit dem Privatvermögen. Wir haben die Lösung:  „Gut abgesichert und beraten mit dem Vereins-Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts“ ist für uns keine Floskel, sondern unser Daseinszweck. Wir halten Ihnen mit dem Vereins-Schutzbrief den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf die Arbeit im Verein konzentrieren können. Jetzt Beitrag berechnen und ganz einfach online oder offline abschließen.

Die Vorteile des Vereins-Schutzbriefs: 

  • Idealer Schutz vor Haftungsrisiken von Verein und Vorstand.
  • Umfassendes Versicherungspaket: Schützt, wenn Schäden entstehen.
  • Individuelle Rechtsberatung von Anwälten und Prüfung von Satzung & Co.: Hilft, dass Schäden gar nicht erst entstehen.
  • Unterstützung durch unser Expertenteam: Fachinformationen, Mustersatzungen, Leitfäden und vieles mehr.
  • Unschlagbar preiswert: Komplett und aus einer Hand schon ab € 299 im Jahr.
  • Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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