DIE MINI-GMBH
EINE RECHTSFORM MIT VORTEILEN UND NACHTEILEN
Im Volksmund wird die Mini-GmbH auch „1 Euro GmbH“ genannt. Denn zur Gründung der Mini-GmbH genügt bereits 1 Euro. Die Mini-GmbH ist eine spezielle Form der GmbH und wurde 2008 geschaffen. Früher nutzten Unternehmen meist die sog. „Limited“, die englische Entsprechung der Mini-GmbH. Diese wurde in Deutschland jedoch weitgehend durch die Mini-GmbH verdrängt.
Die Mini-GmbH oder der gemeinnützige Verein? Was ist vorzuziehen?
- Gemeinnützige haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
- Haftungsbeschränkte UG/klassische GmbH
- Vorteile und Nachteile der haftungsbeschränkten UG
- Vorteile der haftungsbeschränkten UG
- Nachteile der haftungsbeschränkten UG
- Eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH gründen – Voraussetzungen
- Der gemeinnützige Zweck der Mini-GmbH
- Was bedeutet es, dass die UG haftungsbeschränkt ist?
Gemeinnützige haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Eine Mini-GmbH kann gemeinnützig sein, muss es aber nicht. Im gemeinnützigen Fall spricht man von einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG). Diese ist eine ist eine Ausprägung der GmbH. Dabei besitzt die haftungsbeschränkte UG einige Unterschiede zur klassischen GmbH:
Haftungsbeschränkte UG/klassische GmbH
GmbH | UG (haftungsbeschränkt | |
Stammkapital | 25.000€ | 1€ |
Sacheinlagen zulässig | ja | nein |
Gründungskosten | ung. 500 – 1000€ | ung. 250€ |
Absicherung durch | Stammkapital | Rücklagenpflicht |
Es gibt jedoch auch viele Gemeinsamkeiten mit der klassischen GmbH, jedoch auch viele Gemeinsamkeiten mit einem eingetragenen Verein. Wie im e.V. ist z.B. eine Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich. Genauso gilt die Haftungsbeschränkung.
Vorteile und Nachteile der haftungsbeschränkten UG
Die Entscheidung, einen gemeinnützigen Verein oder eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH zu gründen, ist oft nicht einfach. Deswegen listen wir hier ihre Vor- und Nachteile auf:
Vorteile der haftungsbeschränkten UG
Nachteile der haftungsbeschränkten UG
Eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH gründen – Voraussetzungen
Die Entscheidung, eine haftungsbeschränkte Mini-GmbH zu gründen, sollte wohl bedacht werden.
Der gemeinnützige Zweck der Mini-GmbH
Wie ein eingetragener Verein muss der Zweck der Unternehmergesellschaft gemeinnützig sein, damit die haftungsbeschränkte UG gegründet werden kann (§ 52 AO). Auch wenn die haftungsbeschränkte UG ein Unternehmen ist, muss sie das Ziel haben, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (§ 52 AO) Der Kreis der begünstigten Personen darf nicht abgeschlossen sein. Wie beim e.V. wird das Kapital des Vereins nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern muss ebenfalls für einen allgemeinnützigen Zweck verwendet werden. Das Unternehmen darf zudem nur seine gemeinnützigen Zwecke verfolgen (Ausschließlichkeit § 56 AO). Außerdem muss der Verein es sein, der diese Zwecke verfolgt (Unmittelbarkeit § 57 AO). Zudem muss er selbstlos handeln.
Was bedeutet es, dass die UG haftungsbeschränkt ist?
Eine haftungsbeschränkte UG haftet nur für das Firmenvermögen. Dies setzt jedoch eine Einhaltung der sog. Sorgfaltspflicht voraus. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer sein Unternehmen gewissenhaft leiten muss. Er muss z.B. für eine ordentliche Buchführung sorgen und Fachleute statt Laien als Hilfestellung heranziehen.