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DIE GRÜNDUNGS­VERSAMMLUNG

DIE WUNSCHELTERN DES VEREINS

Wenn mindestens 7 Menschen feststellen, dass dieselbe Leidenschaft sie antreibt und sie gemeinsam etwas bewegen wollen, ist die Grundlage geschaffen, um sich mit einer Vereinsgründung zu befassen. Mit dem Beschluss zur Vereinsgründung kommt es so zur Gründungsversammlung, bei der alle wichtigen Angelegenheiten besprochen werden: Allem voran die Satzung und die Organe des Vereins.

Die Voraussetzungen für eine Gründungsversammlung

Die Vereinsgründung wird im Rahmen der Gründungsversammlung vollzogen. Damit wird der erste Schritt in Richtung einer rechtlichen Anerkennung des Vereins gemacht. Darüber hinaus ist eine Gründungsversammlung auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Blick auf eine gewünschte Eintragung des Vereins ins Vereinsregister, gilt es außerdem, bereits bei der Gründungsversammlung einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Der Beschluss zur Gründung eines Vereins wird in einem Protokoll festgehalten – dieses Protokoll wird später auch beim zuständigen Registergericht vorgelegt
  • Bedeutender Teil der Gründungsversammlung ist der Beschluss der Satzung, in der unter anderem Vereinsname, Vereinszweck sowie Beitragssätze festgehalten werden. Auch mit diesem Schritt schafft man bereits bei der Gründungsversammlung eine wichtige Grundlage, die zur Eintragung des Vereins vorgelegt werden muss
  • Aufstellen des Vereinsvorstands, der die Vorgaben der Vereinssatzung erfüllt  

Die Einladung zur Gründungsversammlung

Bevor die Gründung des Vereins vollzogen werden kann, braucht es eine Einladung zur Gründungsversammlung an die entsprechenden Personen. Dabei gibt es keine rechtliche Grundlage, in welcher Form diese Einladung erfolgen muss. Eine Einladung zur Gründungsversammlung muss demnach nicht in schriftlicher Form sein, sondern kann auch telefonisch oder im persönlichen Gespräch stattfinden. Dennoch unterstreicht eine schriftliche Einladung den folgenden formalen Prozess, den die Gründungsversammlung mit sich bringt – und macht es gleichzeitig offiziell.

Tipps für eine Einladung zur Gründungsversammlung:

  • Eine kurze Einleitung, die den Grund der Versammlung nennt, sowie die Idee, die hinter der Vereinsgründung steht
  • Tagesordnung aufführen
  • Hinweis auf die rechtliche Bedeutung der Gründungsversammlung
  • Ermutigung, noch weitere mögliche Interessenten mitzubringen
  • Falls vorhanden, kann auch schon ein grober Satzungsentwurf beigefügt werden
  • Datum, Uhrzeit und Ort aufführen

Die Wahl des Versammlungs-Leiters bei der Gründungsversammlung

Die Gründungsversammlung, das erste offizielle Treffen des künftigen Vereins. Dafür kommen die Gründungsmitglieder an einem Ort ihrer Wahl zusammen. Für die Eröffnung der Gründungsversammlung empfiehlt es sich, dass der Einladende das Zusammentreffen eröffnet und die Anwesenden begrüßt. Nach diesen eröffnenden Worten wird ein/e Versammlungsleiter/in gewählt. Hierfür können von den Gründungsmitgliedern Personen per Zuruf vorgeschlagen werden. Auch Außenstehende können Kandidaten nennen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst dafür vorzuschlagen. Schließlich wählt die Versammlung aus den vorgeschlagenen Personen die Versammlungsleitung sowie den Protokollführer. Das Ergebnis dieser Wahl wird bereits im Protokoll festgehalten.

Das Gründungsprotokoll

Es empfiehlt sich, das Protokoll bereits während der Gründungsversammlung zu schreiben, damit keine relevanten Punkte vergessen werden. Was im Gründungsprotokoll stehen bzw. wie dieses aussehen muss, erfahren Sie in unserer Checkliste zur Vereinsgründung oder können Sie sich hier herunterladen:

Gründungsprotokoll Muster

Als kleinen Service haben wir Ihnen hier ein Muster zum Thema beigefügt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die wichtigste Aufgabe der Gründungsversammlung: Beschluss der Satzung

Der Beschluss der Satzung gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Gründungsversammlung und ist damit zentraler Punkt auf der Tagesordnung. Gemeinsam wird der Entwurf der Satzung besprochen, wobei an dieser Stelle noch Änderungen vorgenommen werden können. Zur Diskussion stehen dabei beispielsweise Punkte, wie die Zusammensetzung des Vorstands und anderer Organe, eine Altersbeschränkung für Mitglieder sowie der Vereinsname. Erst wenn innerhalb der Gründungsversammlung eine Einigung erzielt werden konnte, wird eine Endfassung der Satzung beschlossen. Diese muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.

Mehr zur Vereinssatzung sowie Muster finden Sie hier:

Die Wahl der Vereins-Organe bei der Gründungsversammlung

Auf Basis der zuvor beschlossenen Satzung werden auf der Gründungsversammlung die Organe des Vereins gewählt. Für die Wahl der einzelnen Organe gilt es dabei, die beschlossenen Regelungen der Satzung zu berücksichtigen. Der Vorstand besteht bei vielen Vereinen aus einem Vorsitzenden, einem vertretungsberechtigten Stellvertreter sowie einem Kassenwart. Die Zusammenstellung der Organe wird ebenfalls in der Satzung geregelt. Für die nun anstehende Wahl sollte ein Wahlleiter bestimmt werden, der die Wahl führt und anschließend die Versammlungsleitung an den gewählten Vorsitzenden übergibt.

Die Namen der gewählten Organe werden im Gründungsprotokoll eingetragen, das am Ende ebenfalls von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben wird. Die Gründung wird nur dann rechtswirksam, wenn mindestens 7 Mitglieder unterschrieben haben. Das schafft zugleich auch die Grundlage für die Anmeldung beim Vereinsregister.

Gründungsversammlung online? Das geht!

Wer die Gründungsversammlung nicht vor Ort durchführen kann, hat, wie auch bei der Mitgliederversammlung, die Möglichkeit, diese online stattfinden zu lassen. Hierfür müssen entsprechend alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und ein Weg der Identifizierung der Mitglieder gefunden werden. Darüber hinaus muss mit Blick auf anstehende Abstimmungen klar geregelt sein, wie Stimmen abgegeben und gezählt werden. Um eine Gründungsversammlung online abzuhalten, muss es keinen eigenen Passus in der Satzung geben.

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