Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Gut abgesichert und beraten mit dem DEUTSCHEN EHRENAMT
Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lässt sich ein Teil des Haftungsrisikos reduzieren. Zusammen mit anderen notwendigen Versicherungen für Vereine – Vereins-Haftpflicht, Veranstalter-Haftpflicht sowie D&O Schutz – bieten wir Ihnen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in unserem Vereins-Schutzbrief an. Auch inklusive: individuelle Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte und Prüfung wichtiger Verträge (z.B. Satzung). So sind Verein und Vorstand jederzeit gut abgesichert und beraten. Komplett und aus einer Hand schon ab €299,- im Jahr.
Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
- Haftung im Verein und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Was deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine ab?
- Was kostet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine?
- Welche weiteren Versicherungen sind zusätzlich zur Vermögensschaden-Haftpflicht notwendig?
- Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung / D&O im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
- Der Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
- Die Vorteile des Vereins-Schutzbriefs
- Das Versicherungspaket – Enthalten im Vereins-Schutzbrief
Haftung im Verein und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Haftung im Verein
Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Auch der Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch, d.h. Geschädigte können wählen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen. Zusätzlich haften Vorstände gegenüber dem Verein bei Pflichtverletzungen – und auch hier in vielen Fällen mit dem Privatvermögen. Erfahren Sie mehr zum Thema Haftung des Vereinsvorstands!
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Vermögensschäden sind Schäden, die nicht Personen- bzw. Sachschäden sind oder daraus resultieren. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt das Vereinsvermögen bei der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Dies inkludiert auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, den sog. passiven Rechtsschutz. Denn auch Vereinsvorstände machen mal einen Fehler. Die meisten Versicherer verknüpfen den Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer D&O Versicherung (Directors & Officers). Diese schützt den Vorstand vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei Fehlern in der Vereinsführung.
Was deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine ab?
- Fehler bei Steuern und Abgaben
- Inkorrekte Handhabung von Aufwandsentschädigungen, Spenden etc.
- Verlust der Gemeinnützigkeit
- Sonstige finanzielle Schäden durch fehlerhafte Vereinsführung (D&O)
- Verspätete Beantragung oder inkorrekte Verwendung von Fördermitteln (D&O)
Was kostet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine?
Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Kombination mit einer D&O-Versicherung betragen auch im günstigsten Fall mindestens €350 im Jahr. Dabei bemisst sich der Beitrag an der Haushaltssumme des Vereins bzw. der Mitgliederanzahl. Hinweis: Im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS bekommen Vereine und ihre Vorstände alle notwendigen Vereinsversicherungen inkl. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung komplett und aus einer Hand schon ab €299 im Jahr. Und das inklusive individueller Rechtsberatung durch Fachanwälte und Prüfung wichtiger Verträge (z.B. Satzung).
Welche weiteren Versicherungen sind zusätzlich zur Vermögensschaden-Haftpflicht notwendig?
Im Vereinsalltag passieren leider auch eine Vielzahl anderer Schäden, die nicht durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / D&O-Schutz abgedeckt sind: Personen- und Sachschäden bei der satzungsgemäßen Tätigkeit des Vereins. Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen. Deshalb erreichen Sie eine ausreichende Absicherung nur zusammen mit den folgenden notwendigen Versicherungen für Vereine: Vereins-Haftpflicht. Veranstalter-Haftpflicht. Wir verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über notwendige und optionale Versicherungen für Vereine.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung / D&O im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die wesentlichen Fakten und Bedingungen auf einen Blick
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
- Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
- Ein Vorstandsmitglied verwendet zweckgebundene Fördergelder falsch. Die Gelder werden nun zurückgefordert. Übrigens: Für das Verschulden eines Organs können auch andere Organe des Vereins in Haftung genommen werden.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
Deckungssummen aus unserer Rahmenvereinbarung
- 2.500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- 500.000 Euro D&O (bei Haushaltssumme 500.000 bis 5.000.000 Euro)
- 250.000 Euro D&O (bei Haushaltssumme 100.000 bis 500.000 Euro)
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
- Schutz bei Verlust der Gemeinnützigkeit und bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Versicherungsbedingungen:
Der Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Im Rahmen des Vereins-Schutzbriefs bieten wir Ihrem Verein und Ihnen als persönlich haftenden Vorstand den notwendigen Versicherungsschutz, individuelle Rechtsberatung inkl. Überprüfung der Satzung sowie steuerrechtliche Beratung – ideal sowohl für erfahrene Vereinsvorstände als auch für die Vereinsgründung. Übrigens: Für Sportvereine bieten wir den Vereins-Schutzbrief Sport an.
Die Vorteile des Vereins-Schutzbriefs
- Idealer Schutz vor Haftungsrisiken von Verein und Vorstand.
- Umfassendes Versicherungspaket: Schützt, wenn Schäden entstehen.
- Individuelle Rechtsberatung von Fachanwälten und Prüfung von Satzung & Co.: Hilft, dass Schäden gar nicht erst entstehen.
- Unterstützung durch unser Expertenteam: Fachinformationen, Mustersatzungen, Leitfäden und vieles mehr.
- Unschlagbar preiswert: Komplett und aus einer Hand schon ab € 299 im Jahr.
Das Versicherungspaket – Enthalten im Vereins-Schutzbrief
Vereinshaftpflicht- Versicherung Deckungssumme: € 30.000.000 Selbstbehalt: € 100 – €500 |
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung inkl. wesentlicher D&O-Versicherungsbausteine* Deckungssumme: € 2.500.000 Selbstbehalt: € 0 |
Separate D&O-Versicherung (ab Haushaltssumme €100.001) Deckungssumme: € 250.000 – € 500.000 Selbstbehalt: € 0 |
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung Deckungssumme: € 30.000.000 Selbstbehalt: € 100 – €500 |
Rechtsschutz-Versicherung (optional) Deckungssumme: € 2.000.000 Selbstbehalt: € 250 |
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.