Versicherungen für Verbände:
Welche Absicherung wirklich wichtig ist
Verbände unterscheiden sich in vielen Punkten von klassischen Vereinen: Sie vereinen oft mehrere Organisationseinheiten, arbeiten mit Untergliederungen und übernehmen koordinierende, organisatorische und teilweise auch wirtschaftliche Aufgaben. Damit entstehen besondere Anforderungen an die Absicherung, sowohl für den Verband selbst als auch für den Vorstand.
Was viele unterschätzen: Auch im Verband haften Vorstände persönlich und komplexe Strukturen erhöhen das Risiko von organisatorischen Fehlern, Abstimmungsproblemen oder unklaren Zuständigkeiten. Die zentrale Frage ist daher nicht, ob Versicherungen für Verbände notwendig sind, sondern: Welche Absicherung ist sinnvoll und wie lässt sie sich an die individuelle Struktur des Verbands anpassen? Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick, speziell für die Anforderungen von Verbänden.
Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:
RISIKEN IN VERBÄNDEN
Welche Absicherung Verbände benötigen
Die Risiken in Verbänden sind teilweise komplexer als in einzelnen Vereinen. Neben klassischen Haftungsfällen spielen insbesondere Struktur, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mehrerer Einheiten eine zentrale Rolle.
Typische Risikobereiche sind:
• Personen- und Sachschäden, etwa im Rahmen von Veranstaltungen oder Aktivitäten einzelner Untergliederungen
• Vermögensschäden, z. B. durch organisatorische Fehler, Abstimmungsprobleme oder unklare Verantwortlichkeiten
• persönliche Haftung des Vorstands, insbesondere bei Pflichtverletzungen oder mangelhafter Organisation
• Risiken aus komplexen Strukturen, etwa durch unselbständige Untergliederungen oder fehlende Abgrenzung von Zuständigkeiten
Eine wirksame Absicherung muss diese Besonderheiten berücksichtigen und auf die konkrete Struktur des Verbands abgestimmt sein.
Die drei zentralen Absicherungsbereiche für Verbände:
Strukturen absichern
Schutz bei Risiken aus komplexen Organisationsformen
Vorstand entlasten
Absicherung persönlicher Haftungsrisiken
Individuelle Lösung finden
Keine Standardlösung – sondern passgenaue Absicherung
Warum eine Systemlösung für Verbände oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist
Gerade bei Verbänden führt eine Vielzahl einzelner Versicherungen schnell zu Intransparenz und unnötigem Aufwand. In der Praxis zeigt sich: Eine abgestimmte Lösung ist oft einfacher, sicherer und wirtschaftlicher.
- Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
Klare Zuständigkeiten und schnelle Hilfe im Schadenfall - Vermeidung von Lücken und Doppelversicherungen
Abstimmung über alle Organisationsebenen hinweg - Kalkulierbare Kosten
Planungssicherheit trotz komplexer Struktur - Individuelle Anpassung
Lösung passend zur Struktur des Verbands
| Vorteil | Einzelverträge | Schutzbrief |
|---|---|---|
| Ein Ansprechpartner | ❌ | ✔️ |
| Ganzheitliche Absicherung | ❌ | ✔️ |
| Inklusive Beratung | ❌ | ✔️ |
| Strukturierte Lösung | ❌ | ✔️ |
| Bereits ab 299 € pro Jahr. | ❌ | ✔️ |
Unverbindlich, online, in wenigen Schritten
Kostenlos, individuell, speziell für Vorstände
Erfahrungen aus der Praxis von Vorständen
Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von Vereinsvorständen bewertet, insbesondere für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.
Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für Verbände
Welche Versicherungen sind für Verbände wirklich notwendig?
Zu den wichtigsten Versicherungen für Verbände zählen:
• Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden im laufenden Betrieb)
• Veranstalterhaftpflicht-Versicherung (für Veranstaltungen, Tagungen oder Verbandsaktivitäten)
• Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (für finanzielle Schäden durch organisatorische Fehler)
• D&O-Versicherung (Absicherung des Vorstands bei persönlicher Haftung)
Je nach Struktur des Verbands können weitere Absicherungen sinnvoll sein, etwa wenn:
• Mitarbeiter beschäftigt werden
• mehrere Organisationseinheiten koordiniert werden
• zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten bestehen
Entscheidend ist, dass die Versicherungen zur konkreten Struktur des Verbands passen.cken unterschiedliche Risikobereiche ab und sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Reicht eine Haftpflichtversicherung für einen Verband aus?
Nein. Die Haftpflichtversicherung ist ein zentraler Baustein, reicht aber in der Regel nicht aus.
Sie deckt vor allem Personen- und Sachschäden ab.
Typische Risiken eines Verbands bleiben jedoch unberücksichtigt, insbesondere:
• Vermögensschäden durch organisatorische Fehler
• persönliche Haftung des Vorstands
• Risiken im Zusammenhang mit Veranstaltungen
Gerade bei Veranstaltungen ist häufig eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich, da diese Risiken in klassischen Haftpflichtpolicen oft nicht ausreichend enthalten sind.
Wann haftet der Vorstand eines Verbands persönlich?
Vorstände können persönlich haften, wenn sie gesetzliche Pflichten verletzen oder organisatorische Fehler machen.
Typische Beispiele sind:
• unklare Zuständigkeiten innerhalb des Verbands
• mangelnde Kontrolle von Untergliederungen
• versäumte Fristen oder fehlerhafte Entscheidungen
• unzureichende Organisation oder Aufsicht
In solchen Fällen können sowohl der Verband selbst als auch Dritte Ansprüche gegen den Vorstand geltend machen.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder organisatorische Mängel entstehen, ohne dass Personen oder Sachen beschädigt wurden.
Typische Beispiele im Verband:
• Fristen werden nicht eingehalten
• Abstimmungsprobleme zwischen Verband und Untergliederungen
• Mittel werden formal fehlerhaft verwendet
• Zuständigkeiten sind unklar geregelt
Wichtig:
Nicht jeder Vermögensschaden ist versicherbar.
Insbesondere wirtschaftliche Fehlentscheidungen sind in der Regel nicht abgedeckt.bewusste oder rein wirtschaftliche Fehlentscheidungen sind in der Regel nicht abgedeckt.
Was ist eine D&O-Versicherung und warum ist sie für Verbände wichtig?
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt den Vorstand vor persönlicher Haftung.
Sie greift, wenn Vorstandsmitglieder aufgrund von Pflichtverletzungen oder organisatorischen Fehlern persönlich in Anspruch genommen werden.
Gerade in Verbänden wird dieses Risiko häufig unterschätzt, obwohl die Verantwortung durch komplexe Strukturen oft höher ist als in einzelnen Vereinen.
Welche Versicherung greift bei Veranstaltungen eines Verbands?
Bei Veranstaltungen entstehen besondere Risiken, die über den normalen Betrieb hinausgehen.
Die klassische Haftpflichtversicherung reicht hierfür häufig nicht aus oder enthält Einschränkungen.
Deshalb ist in vielen Fällen eine separate Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich.
Sie deckt insbesondere Schäden ab, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen, etwa durch Teilnehmer, Aufbauten oder organisatorische Abläufe.
Wie werden Untergliederungen im Verband versichert?
Das hängt davon ab, ob die Untergliederungen rechtlich selbständig oder unselbständig sind.
Typische Konstellationen:
• unselbständige Untergliederungen → können oft über den Hauptverband mitversichert werden
• rechtlich selbständige Einheiten → benötigen häufig eigene Versicherungen
Wichtig ist eine klare Abstimmung:
• Wer ist wofür verantwortlich?
• Welche Risiken sind zentral abgedeckt?
• Wo bestehen Lücken oder Doppelversicherungen?
Hier empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Verbandsstruktur.
Können bestehende Versicherungen weiter genutzt werden?
Ja. Viele Verbände haben bereits Versicherungen, entweder auf Verbandsebene oder in einzelnen Untergliederungen.
Im Rahmen einer Beratung kann geprüft werden:
• welche bestehenden Verträge sinnvoll sind
• wo Ergänzungen notwendig sind
• ob Doppelversicherungen bestehen
• wie sich eine einheitliche Struktur herstellen lässt
Ziel ist eine abgestimmte und wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösung.
Warum ist eine Kombination mehrerer Versicherungen sinnvoll?
In Verbänden entstehen unterschiedliche Risiken auf verschiedenen Ebenen.
Wer nur einzelne Versicherungen nutzt, riskiert:
• Deckungslücken zwischen Verband und Untergliederungen
• Überschneidungen und unnötige Kosten
• erhöhten Verwaltungsaufwand
Eine abgestimmte Kombination sorgt für mehr Sicherheit, bessere Übersicht und klar definierte Zuständigkeiten.
Gibt es auch Komplettlösungen für Verbände?
Ja. Es gibt Lösungen, die mehrere Versicherungen sowie zusätzliche Leistungen kombinieren.
Der Schutzbrief bündelt beispielsweise:
• zentrale Versicherungen
• rechtliche Beratung
• organisatorische Unterstützung
in einer abgestimmten Systemlösung.
Wichtig bei Verbänden:
Diese Lösung kann individuell angepasst werden – etwa durch Einbindung oder Ausschluss einzelner Organisationseinheiten.
👉 Daher empfiehlt sich in der Praxis fast immer eine persönliche Abstimmung.
Häufig gestellte Fragen zum Vereins-Schutzbrief
Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
| HAUSHALTSSUMME < € 100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?
Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.
Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?
Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.
Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)
Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.
Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!
Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.
Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Vereinsversicherungen
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Vereins-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.
(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)
Unsere Rolle und wer wir sind
Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.
Sind Sie ein Versicherungsvermittler?
Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.
Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.
Vergütung und Interessenkonflikte
Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?
Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.
Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?
Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.
Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?
Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.
Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG
Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?
Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?
Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.
Produkt und Versicherungsschutz
Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.
Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?
Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.
Rechte des Kunden
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?
Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Wie werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Haltung und Philosophie
Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?
Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.




