Versicherungen für Stiftungen:
Welche Absicherung wirklich wichtig ist
Stiftungen tragen eine besondere Verantwortung: Sie verwalten Vermögen dauerhaft und verfolgen dabei einen festgelegten Stiftungszweck. Damit einher gehen nicht nur rechtliche und organisatorische Anforderungen, sondern auch besondere Haftungsrisiken – insbesondere für den Stiftungsvorstand.
Was viele unterschätzen: Vorstände einer Stiftung haften im Ernstfall persönlich – und Fehler bei Mittelverwendung, Fristen oder Governance können erhebliche Vermögensschäden nach sich ziehen. Gleichzeitig entstehen je nach Tätigkeit der Stiftung auch Risiken, die über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen.
Die zentrale Frage ist daher nicht, ob Versicherungen für Stiftungen notwendig sind, sondern: Welche Versicherungen sind für eine Stiftung wirklich relevant – und wie greifen sie sinnvoll ineinander? Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick – speziell für die Anforderungen von Stiftungen.
Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:
RISIKEN IN DER STIFTUNG
Welche Risiken für Stiftungen besonders relevant sind
Die Risiken einer Stiftung unterscheiden sich in wichtigen Punkten von denen klassischer Vereine.
Neben klassischen Haftungsfällen spielen insbesondere Vermögensverwaltung, Mittelverwendung, Governance und die persönliche Verantwortung des Stiftungsvorstands eine zentrale Rolle.
Typische Risikobereiche sind:
- Personen- und Sachschäden, etwa im Rahmen von Veranstaltungen, Projekten oder der Nutzung von Räumen
- Vermögensschäden, z. B. durch Pflichtverletzungen, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Mittelverwendung
- persönliche Haftung des Stiftungsvorstands, insbesondere bei Organisationsmängeln oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
Eine wirksame Absicherung muss diese unterschiedlichen Ebenen berücksichtigen – und darf sich nicht auf einzelne Bereiche beschränken.Absicherung berücksichtigt daher alle drei Risikobereiche und schützt Verein und Vorstand ganzheitlich.
Die drei zentralen Absicherungsbereiche für Stiftungen:
Stiftungsvermögen schützen
Absicherung gegen finanzielle Folgen von Haftungs- und Vermögensschäden
Stiftungsvorstand entlasten
Absicherung persönlicher Haftungsrisiken bei Entscheidungen und Verantwortung
Komplexität reduzieren
Abgestimmte Lösungen statt einzelner, unverbundener Versicherungen
Warum eine Systemlösung für Stiftungen oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist
Die Absicherung einer Stiftung kann über einzelne Versicherungen erfolgen – oder über eine abgestimmte Gesamtlösung. In der Praxis zeigt sich:
Einzelverträge führen häufig zu Lücken, Überschneidungen und zusätzlichem Aufwand.
- Ein Beitrag statt vieler Einzelprämien
Alle notwendigen Bausteine sind gebündelt. - Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
Versicherung, Haftung und Organisation aus einer Hand. - Kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Schäden
Ein Schadenfall kann die Beiträge vieler Jahre übersteigen. - System statt Stückwerk
Alle Bausteine greifen ineinander und sind aufeinander abgestimmt.
| Vorteil | Einzelverträge | Schutzbrief |
| Ein Ansprechpartner | ❌ | ✔️ |
| Ganzheitliche Absicherung | ❌ | ✔️ |
| Inklusive Beratung | ❌ | ✔️ |
| Strukturierte Lösung | ❌ | ✔️ |
| Bereits ab 299 € pro Jahr. | ❌ | ✔️ |
Für viele Stiftungen ist der Schutzbrief damit nicht nur die einfachste, sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
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Erfahrungen aus der Praxis von gemeinnützigen Organisationen
Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von unseren Kunden bewertet – und insbesondere gelobt für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für Stiftungen
Welche Versicherungen sind für eine Stiftung wirklich notwendig?
Zu den wichtigsten Versicherungen für Stiftungen zählen:
- Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden im laufenden Betrieb)
- Veranstalterhaftpflicht-Versicherung (für Veranstaltungen, Projekte oder öffentliche Aktivitäten)
- Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (für finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden)
- D&O-Versicherung (Absicherung des Stiftungsvorstands bei persönlicher Haftung)
Je nach Struktur der Stiftung kann zusätzlich eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll sein.
Diese Versicherungen decken unterschiedliche Risikobereiche ab und sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Reicht eine Haftpflichtversicherung für eine Stiftung aus?
Nein. Die Haftpflichtversicherung ist ein zentraler Baustein, reicht aber in der Regel nicht aus.
Sie deckt vor allem Personen- und Sachschäden ab.
Typische Risiken einer Stiftung bleiben jedoch unberücksichtigt, insbesondere:
- Vermögensschäden durch organisatorische Fehler
- persönliche Haftung des Stiftungsvorstands
- Risiken im Rahmen von Veranstaltungen
Gerade bei Veranstaltungen ist häufig eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich, da diese Risiken in klassischen Haftpflichtpolicen oft nur eingeschränkt oder gar nicht enthalten sind.
Wann haftet der Stiftungsvorstand persönlich?
Der Stiftungsvorstand kann persönlich haften, wenn er gesetzliche Pflichten verletzt oder organisatorische Fehler macht.
Typische Beispiele sind:
- versäumte Fristen
- fehlerhafte Mittelverwendung
- unzureichende Organisation oder Kontrolle
- Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder die Satzung
In solchen Fällen können sowohl die Stiftung selbst als auch Dritte Ansprüche gegen den Vorstand geltend machen.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder organisatorische Mängel entstehen – ohne dass Personen oder Sachen beschädigt wurden.
Typische Beispiele:
- Fördermittel werden verspätet oder fehlerhaft beantragt
- Fristen werden versäumt
- Mittelverwendung entspricht nicht den formalen Anforderungen
- Abläufe oder Entscheidungen werden nicht ordnungsgemäß dokumentiert
Wichtig:
Nicht jeder Vermögensschaden ist versicherbar.
Insbesondere bewusste oder rein wirtschaftliche Fehlentscheidungen sind in der Regel nicht abgedeckt.
Was ist eine D&O-Versicherung und warum ist sie für Stiftungsvorstände wichtig?
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt den Stiftungsvorstand vor persönlicher Haftung.
Sie greift, wenn Mitglieder des Vorstands aufgrund von Pflichtverletzungen oder organisatorischen Fehlern persönlich in Anspruch genommen werden.
Gerade bei Stiftungen wird dieses Risiko häufig unterschätzt – obwohl Vorstände im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen haften können.
Welche Versicherung greift bei Veranstaltungen einer Stiftung?
Bei Veranstaltungen entstehen besondere Risiken, die über den normalen Betrieb hinausgehen.
Die klassische Haftpflichtversicherung reicht hierfür häufig nicht aus oder enthält Einschränkungen.
Deshalb ist in vielen Fällen eine separate Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich.
Sie deckt insbesondere Schäden ab, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen – etwa durch Besucher, Aufbauten oder organisatorische Abläufe.
Welche Rolle spielt die Rechtsschutz-Versicherung für Stiftungen?
Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Für Stiftungen kann sie besonders relevant sein bei:
- rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern
- Konflikten mit Behörden
- sonstigen rechtlichen Streitigkeiten im laufenden Betrieb
Sie ist in vielen Systemlösungen optional enthalten und ergänzt den Versicherungsschutz sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, D&O und Rechtsschutz?
Die Versicherungen erfüllen unterschiedliche Funktionen:
- Haftpflicht-Versicherungen übernehmen Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte Ansprüche ab
- D&O-Versicherung schützt den Stiftungsvorstand bei persönlicher Haftung
- Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Kosten für Anwälte und Gerichte
Erst das Zusammenspiel dieser Bausteine sorgt für eine umfassende Absicherung.
Was kostet eine Absicherung für eine Stiftung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Größe und Struktur der Stiftung
- Tätigkeitsbereich
- Vermögens- und Projektstruktur
- Umfang der gewünschten Absicherung
Da mehrere Versicherungen notwendig sind, entstehen bei Einzelverträgen entsprechend mehrere Beiträge.
Systemlösungen bündeln diese Leistungen in einem Gesamtpaket und beginnen häufig bereits ab etwa 299 € pro Jahr.
Können bestehende Versicherungen weiter genutzt werden?
Ja. Viele Stiftungen haben bereits einzelne Versicherungen abgeschlossen.
Im Rahmen einer Beratung kann geprüft werden:
- welche bestehenden Verträge sinnvoll sind
- wo Ergänzungen notwendig sind
- ob Doppelversicherungen oder Lücken bestehen
Ziel ist es, eine strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Absicherung zu erreichen.
Warum ist eine Kombination mehrerer Versicherungen sinnvoll?
In einer Stiftung entstehen unterschiedliche Risiken, die jeweils von verschiedenen Versicherungen abgedeckt werden.
Wer nur einzelne Versicherungen nutzt, riskiert:
- Deckungslücken
- Überschneidungen
- unnötigen Verwaltungsaufwand
Eine abgestimmte Kombination sorgt für mehr Sicherheit, bessere Übersicht und geringeren Aufwand.
Gibt es auch Komplettlösungen für Stiftungen?
Ja. Es gibt Lösungen, die mehrere Versicherungen sowie zusätzliche Leistungen kombinieren.
Der Schutzbrief bündelt beispielsweise:
- zentrale Versicherungen
- rechtliche Beratung
- organisatorische Unterstützung
in einer abgestimmten Systemlösung.
Häufig gestellte Fragen zum Schutzbrief
Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
| HAUSHALTSSUMME < € 100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?
Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.
Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?
Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.
Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)
Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.
Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!
Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.
Die Bedingungen der im Schutzbrief
enthaltenen Versicherungen
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Vereins-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.
(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)
Unsere Rolle und wer wir sind
Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.
Sind Sie ein Versicherungsvermittler?
Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.
Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.
Vergütung und Interessenkonflikte
Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?
Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.
Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?
Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.
Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?
Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.
Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG
Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?
Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?
Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.
Produkt und Versicherungsschutz
Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.
Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?
Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.
Rechte des Kunden
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?
Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Wie werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Haltung und Philosophie
Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?
Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.




