Aufgaben, Rechte und Pflichten

Besitzer im Verein

Ein Beisitzer kann eine wertvolle Unterstützung für den Vereinsvorstand sein, vor allem in größeren Organisationen. Die Rolle des Beisitzers im Verein sorgt jedoch oft für Fragen: Welche Aufgaben hat ein Beisitzer? Muss er gewählt werden? Haftet er wie andere Vorstandsmitglieder? In diesem Artikel beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Position des Beisitzers im Vereinsvorstand.

Besitzer im Verein: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beisitzer im Verein unterstützen den Vorstand, haben aber meist keine eigene Entscheidungsbefugnis.
  • Die Aufgaben des Beisitzers im Verein richten sich nach der Satzung oder werden intern festgelegt.
  • Ob Beisitzer im Verein gewählt werden müssen, hängt von der Satzung ab.
  • Die Vereinssatzung des Vereins bestimmt in der Regel, ob und wie viele Beisitzer es gibt.
  • Im Verein ist der Vorstand mit Beisitzern erweiterbar, Beisitzer sind jedoch nicht automatisch Teil des geschäftsführenden Vorstands.
  • Im Vereinsrecht gelten Beisitzer als einfaches Vorstandsmitglied, sofern sie in der Satzung entsprechend definiert sind.
  • Die Aufgaben eines Beisitzers im Vereinsvorstand können z. B. Organisation, Kommunikation oder Projektkoordination sein.
  • In der Regel haften auch Beisitzer persönlich, z.B. wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Was ist ein Beisitzer im Verein?

Ein Beisitzer ist ein Vorstandsmitglied mit unterstützender Funktion, das in Abgrenzung zu Vorsitzenden, Stellvertreter oder Schatzmeister keine gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben hat. In vielen Vereinen wird diese Position genutzt, um engagierte Mitglieder in die Vorstandsarbeit einzubinden, ohne sie mit rechtlicher Verantwortung zu belasten.

Aufgaben des Beisitzers im Verein

Die Aufgaben eines Beisitzers im Verein sind nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich aus:

  • der Vereinssatzung
  • Beschlüssen des Vorstands
  • individueller Aufgabenverteilung im Gremium

Typische Aufgaben können sein:

  • Unterstützung bei Veranstaltungen
  • Kommunikation mit Mitgliedern
  • Betreuung von Arbeitsgruppen oder Projekten
  • Repräsentation des Vereins bei externen Terminen

Wenn Beisitzer in Projekte oder Aufgabenbereiche eingebunden werden, können sie z. B. folgende Rollen übernehmen:

  • Projektleitung für Veranstaltungen
  • Digitalisierung und IT-Betreuung
  • Mitgliederverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wichtig: Beisitzer haben meist kein Stimmrecht im geschäftsführenden Vorstand, es sei denn, die Satzung regelt dies anders.

Müssen Beisitzer im Verein gewählt werden?

Ob Beisitzer gewählt werden müssen, bestimmt die Satzung. In vielen Vereinen wird der Vorstand in der Mitgliederversammlung gewählt, inklusive der Beisitzer. Wenn die Satzung keine Beisitzer vorsieht, können sie auch nicht einfach ernannt werden.

Beisitzer im Verein laut Satzung

Die Satzung ist das zentrale Dokument, das regelt:

  • Ob es Beisitzer gibt
  • Wie viele Beisitzer vorgesehen sind
  • Ob sie stimmberechtigt sind
  • Wie sie gewählt oder berufen werden

Falls Beisitzer gewählt werden, gelten für sie dieselben Formalien wie für andere Vorstandsmitglieder.

Verein, Vorstand und Beisitzer: Wie passt das zusammen?

Im Vereinsrecht unterscheidet man zwischen dem geschäftsführenden Vorstand (meist Vorsitzende, Stellvertreter, Schatzmeister) und dem erweiterten Vorstand. Beisitzer gehören meist zum erweiterten Vorstand und haben dort eine beratende Funktion.

Vereinsrecht: Beisitzer und rechtliche Einordnung

Nach §26 BGB gilt als Vorstand, wer in der Satzung als solcher bezeichnet wird. Das heißt: Nur wenn die Satzung den Beisitzer ausdrücklich als Teil des Vorstands nach §26 BGB benennt, hat er auch die entsprechenden Rechte, Pflichten und die Organstellung. In vielen Vereinen sind Beisitzer lediglich beratend tätig und gehören rechtlich nicht zum Vorstand im Sinne des Gesetzes.

Haftet ein Beisitzer im Verein?

Grundsätzlich haften Beisitzer wie andere Vorstandsmitglieder z.B. bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit gelten die Regelungen nach §31a BGB. Eine entsprechende D&O-Versicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) bietet Schutz gegen die Haftung mit dem Privatvermögen.

Rücktritt eines Beisitzers im Verein

Ein Rücktritt als Beisitzer im Verein ist jederzeit möglich, falls die Satzung nichts anderes festlegt. Empfehlenswert ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung. Die Satzung kann auch hier Vorgaben zur Form oder Frist enthalten.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Vereinsrecht

Haben Sie an alles gedacht? Überprüfen Sie jetzt alle wichtigen Punkte.  

Zum Vereinsrecht

Der Vorstand

Für mehr Informationen über das Thema, klicken Sie hier.

Zum Vorstand

Haftung des Vereinsvorstand

Hier haben wir Ihnen alles zusammengefasst, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.  

Zur Haftung des Vereinsvorstand

Jetzt absichern mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Jetzt absichern mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Mit dem Vereins-Schutzbrief bieten wir Vereinen und ihren persönlichen haftenden Vorständen den notwendigen Versicherungsschutz, Rechtsberatung durch Fachanwälte sowie Vorstandsberatung durch unser Expertenteam. Im Komplettpaket aus einer Hand. Auch für Verbände, Stiftungen und gGmbHs.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Verein so aufstellen, dass Sie vor Haftungsrisiken geschützt sind.
So können Sie sich voll und ganz auf die Erfüllung des Vereinszwecks konzentrieren.

Kontakt

DEUTSCHES EHRENAMT
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
E service@deutsches-ehrenamt.de

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende

Als Stiftung Deutsches Ehrenamt stellen wir Fachinformationen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen bereit. Kostenfrei, fundiert, verständlich: Wissen, das Ihr Ehrenamt stärkt.

 

Social Media

Sie haben eine Frage?

Kontaktieren Sie uns gerne über dieses Formular!

(Als Mitglied nutzen Sie einfach folgende Formulare für die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens: Stammdatenaktualisierung, Veranstaltungsanmeldung, Vorstandsberatung, Juristische Beratung, Schadensmeldung, Allgemeine Anfrage)


Sie haben eine Frage?
Telefonkontakt
Telefonkontakt
Montag - Donnerstag: 8:30-17:00 Uhr
Freitag: 8:30-15:00 Uhr
E-Mail-Kontakt
E-Mail-Kontakt
Kostenfreies Musterpaket

Erhalten Sie kostenfrei unser Musterpaket mit Vorlagen zu über 20 wesentlichen Themen der Vereinsführung:

  • Mustersatzung
  • Datenschutzerklärung
  • Spendenbescheinigung
  • Mitgliedsantrag
  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Gründungsprotokoll
  • Übungsleitervertrag
  • Ehrenamtsvertrag