Versicherungen für Vereine: Welche Absicherungen wirklich wichtig sind

Versicherungen für Vereine sind kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Vereinsführung. Vereine und ihre Vorstände tragen rechtliche, finanzielle und organisatorische Verantwortung – und sind dabei unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt: von Unfällen im Vereinsalltag über Vermögensschäden bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Vorstände.

Entsprechend stellt sich für viele Vereine nicht die Frage, ob Versicherungen notwendig sind, sondern welche Versicherungen für Vereine wirklich wichtig sind – und welche nicht. Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Absicherungen. Wir zeigen, welche Risiken typischerweise bestehen, welche Versicherungen diese abdecken und warum es sinnvoll ist, Vereinsversicherungen nicht isoliert, sondern als aufeinander abgestimmtes System zu betrachten.

Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:

Risiken im Vereinsalltag

Welche Absicherung Vereine benötigen

Im Vereinsalltag entstehen Haftungsrisiken häufiger, als viele Vorstände zunächst vermuten. Ein Unfall bei einer Veranstaltung, ein organisatorischer Fehler oder eine versäumte Frist können schnell finanzielle Folgen haben – für den Verein und unter Umständen auch für den Vorstand persönlich.

Diese Risiken betreffen nicht nur einzelne Schadensfälle, sondern unterschiedliche Ebenen der Vereinsarbeit. Grundsätzlich lassen sie sich in drei zentrale Bereiche einteilen:

  • Personen- und Sachschäden, etwa bei Veranstaltungen, im Trainingsbetrieb oder bei der Nutzung von Vereinsräumen,
  • Vermögensschäden, die durch Fehler, Versäumnisse oder falsche Entscheidungen entstehen können – auch ohne dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen,
  • persönliche Haftungsrisiken von Vorständen, insbesondere bei Pflichtverletzungen oder organisatorischen Mängeln.

Eine wirksame Absicherung berücksichtigt daher alle drei Risikobereiche und schützt Verein und Vorstand ganzheitlich.h Vorstände können persönlich in Anspruch genommen werden. Eine wirksame Absicherung berücksichtigt daher alle drei Risikobereiche und schützt Verein und Vorstand ganzheitlich.

Die drei zentralen Absicherungsbereiche für Vereine:

Absicherung gegen finanzielle Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Vorstände persönlich entlasten

Schutz vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen.

Haftungsrisiken systematisch reduzieren

Aufeinander abgestimmte Versicherungen statt einzelner, unverbundener Lösungen.

Typische Schadenfälle im Vereinsalltag

Haftungsrisiken in Vereinen entstehen oft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse, sondern durch alltägliche Situationen im Vereinsbetrieb. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schadens- und Haftungsfälle, mit denen Vereine und Vorstände konfrontiert sein können:

Personenschaden bei Vereinsaktivitäten:

Bei einem Vereinsfest stolpert ein Besucher über ein schlecht gesichertes Kabel und verletzt sich. Der Verein haftet für Behandlungskosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls Schmerzensgeld.
(siehe Vereinshaftpflicht-Versicherung)

Sachschaden an fremdem Eigentum:

Bei einer Veranstaltung werden gemietete Räume beschädigt oder ausgeliehene Gegenstände gehen zu Bruch. Der Eigentümer fordert Schadensersatz vom Verein. (siehe
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung)

Vermögensschaden durch organisatorischen Fehler:

Ein Förderantrag wird verspätet eingereicht oder Spenden werden formal fehlerhaft verwendet. Dem Verein entsteht ein finanzieller Nachteil – ohne dass Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind. (siehe Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung)

Persönliche Haftung eines Vorstands:

Ein Vorstand übersieht gesetzliche Pflichten oder trifft eine fehlerhafte Entscheidung. Der Verein oder Dritte machen den Vorstand persönlich für den entstandenen Schaden verantwortlich. (siehe D&O-Versicherung)

Einzelversicherungen reichen oft nicht aus

Viele Vereine beschäftigen sich mit dem Thema Versicherungen für Vereine, wenn ein konkreter Anlass besteht – etwa eine Veranstaltung, ein Schadenfall oder eine Frage aus dem Vorstand. Unter Umständen ist bereits eine Vereinshaftpflicht vorhanden. Sie ist ein wichtiger Baustein, deckt jedoch nicht alle Risiken ab, die im Vereinsalltag entstehen. Denn Vereinsrisiken entstehen auch durch organisatorische Entscheidungen, rechtliche Verpflichtungen und die Tätigkeit des Vorstands. Wer sich mit Vereinsversicherungen beschäftigt, stellt daher schnell fest: Eine einzelne Versicherung reicht in der Regel nicht aus, um Verein und Vorstand umfassend abzusichern.

Versicherungen für Vereine sinnvoll kombinieren

Sinnvolle Versicherungen für Vereine sollten nicht isoliert betrachtet, sondern aufeinander abgestimmt sein. Entscheidend ist das Zusammenspiel der Absicherungen. So lassen sich Lücken vermeiden und der organisatorische Aufwand gering halten. Der Vereins-Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts bündelt die wichtigsten Versicherungen für Vereine zu einer abgestimmten Systemlösung. So behalten Sie den Überblick.

RisikoartVereinshaftpflichtVereins-Schutzbrief
Personenschäden✔️✔️
Sachschäden✔️✔️
Vermögensschäden✔️
Vorstandsrisiken/Organhaftung✔️

Der Vereins-Schutzbrief

Der Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS bündelt alle zentralen Versicherungen für Vereine und Vorstände in einer Systemlösung – inklusive der Vereinshaftpflichtversicherung. Für eingetragene oder nicht eingetragene, gemeinnützige oder nicht gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs.

Ab € 299 pro Jahr erhalten Sie ein Paket, das Verein und Vorstand einfach, zuverlässig und mit hohen Deckungssummen absichert (Versicherer: Allianz).

Versicherungspaket – immer enthalten:

Immer enthalten.
Schützt den Verein bei Personen- und Sachschäden, die im Vereinsalltag entstehen.

Veranstalterhaftpflicht

Immer enthalten.
Zusätzlicher Schutz für Vereinsveranstaltungen wie Feste, Turniere oder Ausflüge.

Vermögensschadenhaftpflicht

Immer enthalten.
Sichert finanzielle Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse im Verein entstehen.

Vorstandshaftung (D&O)

Schützt Vorstände persönlich vor Haftungsansprüchen. Ab € 100.000 Haushaltssumme automatisch enthalten, sonst optional erweiterbar.

Optionale Ergänzungen:

Optional.
Deckt Schäden aus der Vergangenheit ab – bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rechtsschutz

Optional.
Übernimmt Kosten für anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Unterstützende Leistungen – immer enthalten:

Immer enthalten.
Fachanwälte für Vereins- und Steuerrecht, z. B. zur Prüfung wichtiger Verträge.

Vorstandsberatung 

Immer enthalten.
Praxisnahe Unterstützung bei Organisation und Finanzen im Vereinsalltag.

So setzt sich der Beitrag des Vereins-Schutzbriefs zusammen

Der Vereins-Schutzbrief bündelt die wichtigsten Absicherungen für Verein und Vorstand in einer Systemlösung – zu einem festen, kalkulierbaren Jahresbeitrag.

  • Ein Beitrag statt vieler Einzelprämien
    Statt mehrere Versicherungen zu verwalten, erhalten Sie eine gebündelte Absicherung. Ab € 299 pro Jahr – mehr als die Hälfte unserer Kunden zahlt genau diesen Beitrag. 
  • Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
    Versicherungsschutz, Fragen zur Haftung und organisatorische Themen – alles aus einer Hand. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
  • Kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Schäden
    Ein einziger Haftungsfall kann die Jahresbeiträge vieler Jahre übersteigen. Der Vereins-Schutzbrief sorgt für finanzielle Planungssicherheit.
  • System statt Stückwerk
    Alle Bausteine sind aufeinander abgestimmt. So vermeiden Sie typische Lücken, die bei Einzelverträgen entstehen.
Vorteile der SystemlösungAndere VersichererVereins-Schutzbrief
Ein Ansprechpartner✔️
Ein Vertrag✔️
Alle notwendigen Versicherungen✔️
Inklusive Rechts- und Vorstandsberatung✔️
Ab € 299 /Jahr✔️

Ihr Partner für Haftungsfragen im Ehrenamt

Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns ausschließlich mit den rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen von Vereinen und ehrenamtlichen Vorständen. Als größte Plattform für kostenfreie Fachinformationen im Ehrenamt erreichen wir täglich Menschen, die Verantwortung übernehmen – und begleiten viele von ihnen auch dauerhaft. Tausende Vereine und über 20.000 ehrenamtliche Vorstände nutzen unsere Absicherungslösungen und unsere Beratung. Ergänzt wird unsere Arbeit durch eines der meistgelesenen Fachmagazine für Vereinsverantwortliche in Deutschland. Unsere Berater kennen die Praxis des Ehrenamts – und beraten persönlich, verständlich und auf Augenhöhe.

Sie haben Fragen oder möchten Ihre Situation kurz besprechen? 

Erfahrungen aus der Praxis von Vereinsvorständen

Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von Vereinsvorständen bewertet – insbesondere für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.

Engagement, das weiterhilft

Ehrenamt bedeutet Verantwortung – für Menschen, für Gemeinschaft und für diejenigen, die Unterstützung benötigen. Dieses Verständnis endet für uns nicht bei der Absicherung von Vereinen. Deshalb unterstützen wir mit jedem Vereins-Schutzbrief dauerhaft soziale Organisationen wie SOS-Kinderdorf und Klinik Clowns e.V.. Dieses Engagement besteht seit mehreren Jahren und ist fest in unserer Arbeit verankert.

Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für Vereine

Welche Versicherungen sind für Vereine wirklich notwendig?

Die Deckungssummen hängen von der HaushalZu den wichtigsten Versicherungen für Vereine zählen:

  • Vereinshaftpflicht-Versicherung (für Personen- und Sachschäden im allgemeinen Vereinsbetrieb)
  • Veranstalterhaftpflicht-Versicherung (für Veranstaltungen, Feste oder Turniere)
  • Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (bei finanziellen Schäden ohne Personen- oder Sachschaden)
  • D&O-Versicherung (Absicherung des Vorstands bei persönlicher Haftung)

Diese Versicherungen decken unterschiedliche Risikobereiche ab und sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.

Reicht eine Vereinshaftpflicht-Versicherung aus?

Nein. Die Vereinshaftpflicht-Versicherung ist ein wichtiger Baustein, reicht aber in der Regel nicht aus.

Sie deckt vor allem Personen- und Sachschäden im laufenden Vereinsbetrieb ab.
Typische Risiken bleiben jedoch unberücksichtigt, insbesondere:

  • Vermögensschäden durch organisatorische Fehler
  • persönliche Haftung des Vorstands
  • Risiken im Rahmen von Veranstaltungen

Gerade bei Veranstaltungen ist häufig eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich.

Wann haftet der Vorstand persönlich?

Vorstände können persönlich haften, wenn sie gesetzliche Pflichten verletzen oder organisatorische Fehler machen.

Typische Beispiele sind:

  • versäumte Fristen
  • fehlerhafte Mittelverwendung
  • unzureichende Organisation oder Kontrolle

In solchen Fällen können sowohl der Verein als auch Dritte Ansprüche gegen den Vorstand geltend machen.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder falsche Entscheidungen entstehen – ohne dass Personen oder Sachen beschädigt wurden.

Beispiele:

  • Fördermittel werden verspätet beantragt
  • Fristen werden versäumt
  • Spenden werden formal fehlerhaft verwendet

Diese Schäden sind in klassischen Haftpflichtversicherungen nicht enthalten.

Was ist eine D&O-Versicherung und warum ist sie für Vorstände wichtig?

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Vorstände vor persönlicher Haftung.

Sie greift, wenn Vorstandsmitglieder aufgrund von Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen persönlich in Anspruch genommen werden.

Gerade im Ehrenamt wird dieses Risiko häufig unterschätzt – obwohl Vorstände im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen haften können.

Welche Versicherung greift bei Veranstaltungen im Verein?

Bei Veranstaltungen entstehen besondere Risiken, die über den normalen Vereinsbetrieb hinausgehen.

Die Vereinshaftpflicht-Versicherung reicht hierfür häufig nicht aus oder enthält Einschränkungen.
Deshalb ist in vielen Fällen eine separate Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich.

Sie deckt insbesondere Schäden ab, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen – etwa durch Besucher, Aufbauten oder Abläufe.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, D&O und Rechtsschutz?

Die Versicherungen erfüllen unterschiedliche Funktionen:

  • Haftpflicht-Versicherungen übernehmen Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte Ansprüche ab
  • D&O-Versicherung schützt den Vorstand bei persönlicher Haftung
  • Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Kosten für Anwälte und Gerichte

Erst das Zusammenspiel dieser Versicherungen sorgt für eine umfassende Absicherung.

Was kostet eine Absicherung für Vereine?

Die Versicherungen erfüllen unterschiedliche FDie Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Größe des Vereins
  • Tätigkeitsbereich
  • Umfang der gewünschten Absicherung

Da mehrere Versicherungen notwendig sind, entstehen bei Einzelverträgen entsprechend mehrere Beiträge.

Systemlösungen wie der Vereins-Schutzbrief bündeln diese Leistungen in einem Gesamtpaket und beginnen bereits ab € 299 pro Jahr.

Können bestehende Versicherungen weiter genutzt werden?

Ja. Viele Vereine haben bereits einzelne Versicherungen abgeschlossen.

Im Rahmen einer Beratung kann geprüft werden:

  • und ob bestehende Verträge ergänzt oder ersetzt werden sollten
  • welche Absicherungen sinnvoll sind
  • wo Lücken bestehen
Warum ist eine Kombination mehrerer Versicherungen sinnvoll?

Im Vereinsalltag entstehen unterschiedliche Risiken, die jeweils von verschiedenen Versicherungen abgedeckt werden.

Wer nur einzelne Versicherungen abschließt, riskiert:

  • Deckungslücken
  • Überschneidungen
  • unnötigen Verwaltungsaufwand

Eine abgestimmte Kombination sorgt für mehr Sicherheit und Übersicht.

Gibt es auch Komplettlösungen für Vereinsversicherungen?

Ja. Es gibt Lösungen, die mehrere Versicherungen sowie zusätzliche Leistungen kombinieren.

Der Vereins-Schutzbrief bündelt beispielsweise:

  • zentrale Versicherungen
  • rechtliche Beratung
  • organisatorische Unterstützung

in einer abgestimmten Systemlösung.

Häufig gestellte Fragen zum Vereins-Schutzbrief

Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
HAUSHALTSSUMME < € 100.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG­***
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung**€ 100.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 250.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 500.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€ 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 1 Mio.€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250

*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

  • Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern 
  • Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen 
  • Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?

Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.

Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?

Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.

Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)

Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.

Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!

Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.

Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Vereinsversicherungen

Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten

Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.

Praxisbeispiel:

Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:

  • + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
  • + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
  • + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)

Ihre Deckungssumme

  • € 2 Mio. per annum

Selbstbehalt € 250

Highlights / Mitversichert sind:

  • Schadenersatzansprüche
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Vereins-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.

Praxisbeispiel:

Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
  • Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
  • Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig. 

Praxisbeispiel:

Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
  • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
  • Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick

Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:

Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.

Praxisbeispiel D&O:

Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssummen

  • € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
  • € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
  • € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
  • € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.

Selbstbehalt € 0

Highlights / Mitversichert sind:

  • Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.

(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)

Unsere Rolle und wer wir sind

Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?

Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.

Sind Sie ein Versicherungsvermittler?

Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.

Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?

Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.

Vergütung und Interessenkonflikte

Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?

Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.

Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?

Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.

Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?

Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.

Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG

Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?

Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.

Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?

Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.

Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?

Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.

Produkt und Versicherungsschutz

Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?

Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.

Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?

Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.

Rechte des Kunden

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.

Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?

Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.

Wie werden meine Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.

Haltung und Philosophie

Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?

Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.

Kontakt

DEUTSCHES EHRENAMT
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
E service@deutsches-ehrenamt.de

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Als Stiftung Deutsches Ehrenamt stellen wir Fachinformationen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen bereit. Kostenfrei, fundiert, verständlich: Wissen, das Ihr Ehrenamt stärkt.

 

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