Die Rechtsschutz-Versicherung für Vereine
Streitigkeiten gehören leider auch zum Vereinsalltag. Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine kann dabei helfen, die finanziellen Risiken solcher Konflikte zu begrenzen. Ein Mitglied fühlt sich ungerecht behandelt, ein Übungsleiter wehrt sich gegen eine Kündigung oder der Verein möchte Schadenersatz geltend machen, weil durch einen Dritten ein Schaden entstanden ist.
Solche Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Spätestens wenn Anwälte eingeschaltet werden oder ein Verfahren vor Gericht landet, können schnell erhebliche Kosten entstehen.
Genau hier setzt die Rechtsschutzversicherung für Vereine an. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte sowie weitere Verfahrenskosten. Durch den Vereinsrechtsschutz wird sichergestellt, dass der Verein seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne dass ein Rechtsstreit zu einem finanziellen Risiko wird.
Einen Überblick über Vereinsversicherungen bekommen Sie in unserem Leitfaden Versicherungen für Vereine. Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:
So setzt sich der Beitrag des Vereins-Schutzbriefs zusammen
Der Vereins-Schutzbrief bündelt die wichtigsten Absicherungen für Verein und Vorstand in einer Systemlösung – zu einem festen, kalkulierbaren Jahresbeitrag.
- Ein Beitrag statt vieler Einzelprämien
Statt mehrere Versicherungen zu verwalten, erhalten Sie eine gebündelte Absicherung. Ab € 299 pro Jahr – mehr als die Hälfte unserer Kunden zahlt genau diesen Beitrag. - Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
Versicherungsschutz, Fragen zur Haftung und organisatorische Themen – alles aus einer Hand. Das spart Zeit und reduziert Fehler. - Kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Schäden
Ein einziger Haftungsfall kann die Jahresbeiträge vieler Jahre übersteigen. Der Vereins-Schutzbrief sorgt für finanzielle Planungssicherheit. - System statt Stückwerk
Alle Bausteine sind aufeinander abgestimmt. So vermeiden Sie typische Lücken, die bei Einzelverträgen entstehen.
| Vorteile der Systemlösung | Andere Versicherer | Vereins-Schutzbrief |
| Ein Ansprechpartner | ❌ | ✔️ |
| Ein Vertrag | ❌ | ✔️ |
| Alle notwendigen Versicherungen | ❌ | ✔️ |
| Inklusive Rechts- und Vorstandsberatung | ❌ | ✔️ |
| Ab € 299 /Jahr | ❌ | ✔️ |
Unverbindlich, online, in wenigen Schritten
Kostenlos, individuell, speziell für Vereinsvorstände
Erfahrungen aus der Praxis von Vereinsvorständen
Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von Vereinsvorständen bewertet – insbesondere für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutz-Versicherung für Vereine?
Eine Rechtsschutz-Versicherung für Vereine übernimmt im Streitfall die Kosten für Anwälte, Gerichte sowie weitere Verfahrenskosten. Sie ermöglicht es dem Verein, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen, ohne dass ein Rechtsstreit zu einer finanziellen Belastung wird.
Die Versicherung unterstützt Vereine beispielsweise bei der Durchsetzung eigener Ansprüche oder bei der Verteidigung gegen rechtliche Vorwürfe.
In welchen Fällen hilft eine Rechtsschutz-Versicherung für Vereine?
Eine Rechtsschutz-Versicherung kann Vereinen unter anderem helfen bei:
- der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
- arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder Übungsleitern,
- Ansprüchen des Vereins gegen Mitglieder,
- Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Vorstände.
Sie übernimmt dabei insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten.
Wer ist durch eine Rechtsschutz-Versicherung im Verein versichert?
Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein, seine Mitglieder und den Vorstand vor Versichert ist grundsätzlich der Verein selbst. Darüber hinaus können auch weitere Personen mitversichert sein, die im Rahmen der Vereinstätigkeit handeln.
Dazu gehören in der Regel insbesondere:
- Vereinsmitglieder, soweit sie für den Verein tätig werden.
- Mitglieder des Vereinsvorstands
- Mitarbeiter des Vereins
Übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung auch Schadenersatzforderungen gegen den Verein?
Nein. Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt keine Schadenersatzforderungen gegen den Verein.
Sie unterstützt den Verein lediglich bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen und übernimmt dabei Verfahrenskosten wie Anwalts- und Gerichtskosten.
Für Schadenersatzansprüche gegen den Verein sind andere Versicherungen zuständig, insbesondere die Vereinshaftpflicht-Versicherung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz-Versicherung?
Ja. Bei der Rechtsschutz-Versicherung im Vereins-Schutzbrief beträgt die Selbstbeteiligung € 250 pro Versicherungsfall.
Die darüber hinausgehenden Kosten eines versicherten Rechtsstreits übernimmt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Gibt es eine Wartezeit bei der Rechtsschutz-Versicherung?
Für bestimmte Leistungsarten – insbesondere im Arbeitsrecht – gilt eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Diese Regelung ist bei Rechtsschutz-Versicherungen üblich und soll verhindern, dass bereits bestehende Konflikte unmittelbar nach Abschluss der Versicherung gemeldet werden.
Braucht jeder Verein eine Rechtsschutz-Versicherung?
Nicht jeder Verein benötigt zwingend eine Rechtsschutz-Versicherung. Sie kann jedoch für viele Vereine sinnvoll sein, da rechtliche Streitigkeiten im Vereinsalltag häufiger auftreten, als oft angenommen wird.
Eine Rechtsschutz-Versicherung hilft dem Verein, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen, ohne dass die Kosten eines Rechtsstreits zum finanziellen Risiko werden.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Vereine?
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung für Vereine hängen unter anderem von Größe, Tätigkeit und Leistungsumfang des Vereins ab. Beim DEUTSCHEN EHRENAMT kann die Rechtsschutzversicherung als Baustein des Vereins-Schutzbriefs ergänzt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Vereins-Schutzbrief
Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
| HAUSHALTSSUMME < € 100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?
Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.
Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?
Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.
Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)
Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.
Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!
Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.
Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Vereinsversicherungen
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Vereins-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über € 100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter € 100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.
(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)
Unsere Rolle und wer wir sind
Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.
Sind Sie ein Versicherungsvermittler?
Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.
Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.
Vergütung und Interessenkonflikte
Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?
Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.
Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?
Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.
Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?
Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.
Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG
Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?
Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?
Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.
Produkt und Versicherungsschutz
Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.
Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?
Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.
Rechte des Kunden
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?
Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Wie werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Haltung und Philosophie
Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?
Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.



