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Zweckgebundene Spende

Genau wissen, wo die Spende ankommt – für viele von Bedeutung, wenn sie einem Verein oder einer Organisation Geld spenden. Deshalb gibt es inzwischen immer mehr zweckgebundene Spenden, die an einen konkreten Spendenaufruf mit klar definiertem Verwendungszweck gebunden sind. Der Verwendungszweck, der im Rahmen der zweckgebundenen Spende im Fokus steht, kann dabei vom Verein durch den Spendenaufruf oder vom Spender bei der Übergabe des Geldes festgesetzt werden.  

Definition: Zweckbindung

Zweckbindung bedeutet allgemein, dass eine finanzielle oder sachliche Leistung nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf.

Beispiel Spendenzweck

Der Zweck der Spende kann z.B. die Verwendung ausschließlich für ein bestimmtes Projekt eines Vereins für Jugendarbeit sein, oder eine Spende an eine Hilfsorganisation nur für medizinische Zwecke. Vor allem internationale Hilfsorganisationen rufen meist zu zweckgebundenen Spenden auf, um beispielsweise den Opfern einer Naturkatastrophe Hilfe leisten zu können. Diese Zweckbindung wird dabei bereits im Spendenaufruf, beispielsweise über die Massenmedien, klar ausgerufen.  

Zweckgebundene Spende – das gilt es zu beachten

Wenn ein Verein zweckgebundene Spenden erhält, so ist dieser verpflichtet, die Spenden zeitnah für den konkreten Zweck einzusetzen. Zeitnah bezieht sich dabei auf den Zeitraum bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres. Auch wenn ein Spender von sich aus an den Verein herantritt und seine Spende zweckbindet, muss diese Regelung zur Einhaltung des Verwendungszwecks bei zeitnaher Verwendung der Spende berücksichtigt werden. Was das letztlich bedeutet? Ein Verein darf eine zweckgebundene Spende ausschließlich für den vorgesehenen Einsatz verwenden. Tut er das nicht, tritt er in die Haftungsfalle. Auf der einen Seite kann der Spender bei nicht zweckmäßigem Einsatz sein Geld zurückfordern. Auf der anderen Seite bekommt man auch mit dem Finanzamt Probleme, da der Verein keine ordnungsgemäße Verwendung der Spende nachweisen kann.

Das bedeutet: Kann der geplante Einsatz der zweckgebundenen Spende doch nicht erfolgen, ist der Verein verpflichtet, die Summe an den Spender zurückzugeben. Nur mit der klaren Zustimmung des Spenders, kann die zweckgebundene Spende vom vorgesehenen Projekt losgelöst und anderweitig für allgemeine Vereinszwecke eingesetzt werden.

Wichtig: Zweckgebundene Spenden müssen buchmäßig getrennt erfasst und auf ein gesondertes Konto abgeführt werden.

Haftung bei falscher Verwendung der zweckgebundenen Spende

Die zweckgebundene Spende ist eine Schenkung, die mit einer Auflage verbunden ist. Wird diese Auflage vorsätzlich oder grob fahrlässig verfehlt, kann der Ausstellende der Spendenbescheinigung haftbar gemacht werden. Der Ausstellende ist in diesem Fall der Verein.

Wichtig: Der Vorstand sollte unbedingt für eine adäquate Absicherung sorgen, denn für Fehler bei Spenden & Co. haften Verein und Vorstand – der Vorstand sogar mit dem Privatvermögen. Im Rahmen des Vereins-Schutzbriefs bietet das DEUTSCHE EHRENAMT Ihrem Verein und Ihnen als persönlich haftenden Vorstand den notwendigen Versicherungsschutz, Rechtsberatung inkl. Überprüfung der Satzung sowie steuerrechtliche Beratung und die Betreuung unseres Expertenteams bei der Vereinsführung. 

„Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ (§ 10 b Abs. 4 2. Satz EStG)

Achtung:Die ausstellende Person sollte jemand sein, die oder der sich auch mit Spendenbescheinigungen auskennt! 

Rückforderungen bei zweckgebundenen Spenden

Wenn die zweckgebundene Spende nicht für den angegebenen Zweck verwendet wird, kann der Spender eine Rückzahlung fordern. Der Empfänger der Spende sollte deswegen den Spender rechtzeitig informieren, falls es zu Änderungen des Spendenzwecks kommt. Zudem sollte der Verein beim Spendenaufruf mit Angaben zur Verwendung der Spende eher vage bleiben.

Spendenzweck und Mittelverwendung

Eine zeitnahe Verwendung von Mitteln mit Zweckbindung ist nicht relevant für Abgaben ans Finanzamt.
Manche Vermögenszuführung unterliegt zudem nicht der zeitnahen Mittelverwendung, zum Beispiel „wenn aus dem Spendenaufruf ersichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden“, s. § 62 Abs3 AO. Natürlich gilt wie immer für eingetragene Vereine, dass sie durch die Spende keine Gewinnerzielungsabsicht bekommen und der Spendenzweck nicht gegen den Vereinszweck verstoßen darf.

Warum zweckgebundene Spenden für Vereine eine Einschränkung bedeuten

Wenn man sich ein Bild über die Spendenaufrufe in Deutschland macht, fällt auf, dass zweckgebundene Spenden stark zunehmen. Sicherlich ist diese Entwicklung ein Ergebnis des wachsenden Misstrauens gegenüber zahlreichen Organisationen. Wer spendet möchte wissen, wofür sein Geld eingesetzt wird und so mit seiner zweckgebundenen Spende bereits von Anfang an mitbestimmen, was mit dem Geld geschieht. Eine nachvollziehbare Entwicklung, die für Vereine aber mit teils großen Einschränkungen einhergeht. Schließlich kann der Verein nicht eigenständig über die Mittelverwendung entscheiden und das Geld dort einsetzen, wo es aus fachkundiger Sicht gerade benötigt wird. Damit wird die Flexibilität der Vereine eingeschränkt.  

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