Darf ein Verein Gewinne machen?
Wirtschaftliche Betätigung eingetragener Vereine
Viele Vereine fragen sich, ob sie Gewinne erzielen dürfen und wie sich dies mit ihrer Gemeinnützigkeit verträgt. Die Antwort ist nicht nur spannend, sondern auch entscheidend für die Zukunft und die finanzielle Sicherheit Ihres Vereins. In diesem Dokument erklären wir Ihnen, wie wirtschaftliche Tätigkeiten und Gemeinnützigkeit zusammenhängen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Vorstände achten müssen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Ihr Verein rechtssicher agiert und die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung voll ausschöpft.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gewinne sind erlaubt: Vereine dürfen Gewinne erzielen, solange diese Mittel für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und keine private Bereicherung stattfindet.
- Gemeinnützigkeit bleibt zentral: Die Gemeinnützigkeit darf nicht gefährdet werden. Gewinne müssen zeitnah und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.
- Wirtschaftlicher Zweckbetrieb: Tätigkeiten, die unmittelbar der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke dienen, gelten als Zweckbetrieb und sind steuerbegünstigt.
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Tätigkeiten, die nicht unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken dienen, können als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft werden und unterliegen der Steuerpflicht.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Relevant sind §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) sowie § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).
- Konkrete Beispiele: Der Verkauf von Eintrittskarten zu einem Vereinsfest kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein, während ein Bildungsseminar für benachteiligte Gruppen als Zweckbetrieb gelten kann, wenn dies dem Zweck des Vereins entspricht.
- Professionelle Beratung: In komplexen Fällen sollten Fachleute wie Steuerberater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.
Dürfen Vereine Gewinne machen?
Problemstellung und Herausforderung
Viele Vereine sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, ihre gemeinnützigen Zwecke zu finanzieren und gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Oft ist unklar, welche Tätigkeiten zulässig sind und wie Einnahmen und Ausgaben korrekt zuzuordnen sind. Diese Unsicherheit kann dazu führen, dass Vereine entweder zu vorsichtig agieren und finanzielle Chancen verpassen oder unbewusst gegen Vorschriften verstoßen und ihre Gemeinnützigkeit gefährden.
Gemeinnützigkeit und ihre Bedeutung
Die Gemeinnützigkeit ist das zentrale Merkmal eines Vereins, das steuerliche Vorteile wie Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer mit sich bringt. Nach § 52 AO verfolgt ein Verein gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Diese Förderung muss unmittelbar und ausschließlich erfolgen.
Wirtschaftlicher Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichen. Ein Beispiel ist der Betrieb eines Theaters, wenn die Einnahmen aus Eintrittsgeldern die kulturelle Förderung ermöglichen. Wichtig ist, dass der Zweckbetrieb – hier also die kulturelle Förderung – in der Satzung des Vereins festgeschrieben ist und die Tätigkeiten im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen stehen.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Diese Tätigkeit dient jedoch nicht unmittelbar der Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke. Beispiele sind der Verkauf von Merchandise-Artikeln oder das Betreiben einer Vereinsgaststätte. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig, sofern sie bestimmte Freigrenzen überschreiten.
Beispiele für Einnahmen und Ausgaben
Hier sind detaillierte Beispiele, die Ihnen verdeutlichen, welche Einnahmen und Ausgaben einem Zweckbetrieb bzw. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können.
Zweckbetrieb
Einnahmen (Beispiele) | Ausgaben (Beispiele) |
Eintrittsgelder für gemeinnützige Veranstaltungen | Kosten für Organisation und Durchführung der gemeinnützigen Veranstaltungen |
Teilnahmegebühren für Bildungsseminare | Honorare für Referenten und Trainer |
Spenden zur Verwirklichung des Vereinszwecks | Materialkosten für Projekte |
Mitgliedsbeiträge | Verwaltungskosten |
Zuschüsse und Fördermittel | Raummiete für gemeinnützige Aktivitäten |
Verkauf von Broschüren und Informationsmaterialien | Druckkosten für Informationsmaterialien |
Erlöse aus gemeinnützigen Workshops | Reisekosten für Ehrenamtliche |
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Einnahmen (Beispiele) | Ausgaben (Beispiele) |
Verkauf von Merchandise-Artikeln | Produktionskosten für Merchandise |
Erlöse aus dem Betrieb einer Vereinsgaststätte | Instandhaltungskosten für Vereinsräume |
Erlöse aus Tombola oder Basar | Betriebskosten für die Gaststätte |
Teilnahmegebühren für nicht-gemeinnützige Veranstaltungen | Anschaffungskosten für Preise und Waren |
Einnahmen aus Sponsoring und Werbung | Marketing- und Werbekosten |
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung | Kosten für die Erstellung von Werbematerialien |
Verwaltungskosten für Mietobjekte |
Ergänzende Beispiele und Besonderheiten
- Wirtschaftlicher Zweckbetrieb: Ein Theaterverein, der nach seinem Zweck Aufführungen organisiert, erzielt Einnahmen durch Eintrittskarten. Die Ausgaben umfassen hier unter anderem Gagen für Schauspieler und Miete für das Theater.
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Der gleiche Theaterverein könnte eine Gaststätte im Theater betreiben, mit der Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken generiert werden. Diese werden als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft und unterliegen der Steuerpflicht.
- Verkauf von Second-Hand-Waren: Einnahmen aus dem Verkauf von gespendeten Second-Hand-Waren in einem gemeinnützigen Laden können sowohl Zweckbetrieb als auch wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein, je nachdem, ob der Verkauf unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient oder überwiegend Einnahmen erzielt werden sollen.
- Flohmärkte und Basare: Einnahmen aus Flohmärkten oder Basaren, die der Vereinsfinanzierung dienen, sind oft steuerpflichtig, es sei denn, sie sind eindeutig als gemeinnützige Aktionen deklariert und werden entsprechend verwendet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG sind gemeinnützige Vereine von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen muss durch ordnungsgemäße Buchführung und Nachweise, wie Tätigkeitsberichte und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, dokumentiert werden.
Versicherungsschutz und Haftung
Vorstände sollten sich bewusst sein, dass sie für Schäden, die aus ihrer Tätigkeit resultieren, haften können. Ein ausreichender Versicherungsschutz, wie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ist daher unerlässlich, um persönliche Risiken zu minimieren und den Verein vor finanziellen Belastungen zu schützen.
Fazit
Vereine können und dürfen Gewinne erzielen, müssen jedoch sorgfältig darauf achten, dass diese in Übereinstimmung mit den gemeinnützigen Zielen und gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Durch klare Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie durch professionelle Beratung können rechtliche und steuerliche Fallstricke vermieden werden. Dies sichert nicht nur die finanzielle Stabilität des Vereins, sondern auch den Fortbestand der Gemeinnützigkeit.