Die Vereinshaftpflicht-Versicherung
Vereine und ihre Vorstände stehen vor einer unbequemen Realität: Sie haften. Vorstände auch persönlich mit ihrem Privatvermögen. Daher gehört die Haftpflichtversicherung für Vereine zu den wichtigsten Absicherungen im Ehrenamt. Eine Vereinshaftpflicht-Versicherung schützt den Verein vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, warum eine Haftpflichtversicherung für Vereine unverzichtbar ist, welche Risiken für Verein und Vorstand bestehen und worauf Vorstände bei der Absicherung achten sollten. Außerdem zeigen wir, wie sich das Haftungsrisiko von Verein und Vorstand systematisch reduzieren lässt – auch über die reine Haftpflichtversicherung hinaus.
Einen Überblick über Vereinsversicherungen bekommen Sie in unserem Leitfaden Versicherungen für Vereine. Wenn Sie sich bereits entschieden haben oder direkt Unterstützung wünschen:
So setzt sich der Beitrag des Vereins-Schutzbriefs zusammen
Der Vereins-Schutzbrief bündelt die wichtigsten Absicherungen für Verein und Vorstand in einer Systemlösung – zu einem festen, kalkulierbaren Jahresbeitrag.
- Ein Beitrag statt vieler Einzelprämien
Statt mehrere Versicherungen zu verwalten, erhalten Sie eine gebündelte Absicherung. Ab 299 € pro Jahr – mehr als die Hälfte unserer Kunden zahlt genau diesen Beitrag. - Ein Ansprechpartner statt vieler Zuständigkeiten
Versicherungsschutz, Fragen zur Haftung und organisatorische Themen – alles aus einer Hand. Das spart Zeit und reduziert Fehler. - Kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Schäden
Ein einziger Haftungsfall kann die Jahresbeiträge vieler Jahre übersteigen. Der Vereins-Schutzbrief sorgt für finanzielle Planungssicherheit. - System statt Stückwerk
Alle Bausteine sind aufeinander abgestimmt. So vermeiden Sie typische Lücken, die bei Einzelverträgen entstehen.
| Vorteile der Systemlösung | Andere Versicherer | Vereins-Schutzbrief |
| Ein Ansprechpartner | ❌ | ✔️ |
| Ein Vertrag | ❌ | ✔️ |
| Alle notwendigen Versicherungen | ❌ | ✔️ |
| Inklusive Rechts- und Vorstandsberatung | ❌ | ✔️ |
| Ab € 299/Jahr | ❌ | ✔️ |
Unverbindlich, online, in wenigen Schritten
Kostenlos, individuell, speziell für Vereinsvorstände
Erfahrungen aus der Praxis von Vereinsvorständen
Unsere Beratung und Absicherung wird regelmäßig von Vereinsvorständen bewertet – insbesondere für fachliche Klarheit, schnelle Reaktionszeiten und praxisnahe Unterstützung.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Häufig gestellte Fragen zur Haftpflicht-Versicherung
Braucht mein Verein eine Vereinshaftpflicht-Versicherung?
Ja. Eine Vereinshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Vereine.
Sobald durch die Vereinstätigkeit Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden, haftet der Verein.
Ohne Versicherung können solche Schäden existenzbedrohend sein.
Welche Schäden deckt eine Vereinshaftpflicht-Versicherung ab?
Die Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt insbesondere:
- Personenschäden (z. B. Verletzungen)
- Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände oder Räume)
Sie übernimmt dabei:
und die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche
die Prüfung von Ansprüchen
die Abwehr unberechtigter Forderungen
Was deckt die Vereinshaftpflicht-Versicherung nicht ab?
Die Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt keine reinen Vermögensschäden ab.
Das betrifft insbesondere:
- Fehler bei der Organisation
- versäumte Fristen
- fehlerhafte Entscheidungen im Vorstand
Auch persönliche Haftungsrisiken von Vorständen sind nicht abgesichert.
Hierfür sind zusätzliche Versicherungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht und die D&O-Versicherung notwendig.
Reicht eine Vereinshaftpflicht-Versicherung für Veranstaltungen aus?
Oft nicht.
Viele Vereinshaftpflicht-Versicherungen enthalten Einschränkungen bei Veranstaltungen oder decken bestimmte Risiken nicht vollständig ab.
Gerade bei größeren oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen ist daher in vielen Fällen eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht-Versicherung erforderlich.
Wer ist durch die Vereinshaftpflicht-Versicherung abgesichert?
Die Deckungssummen häVersichert sind in der Regel:
- der Verein als Organisation
- Vorstände und andere Verantwortliche
- Mitglieder und Helfer im Rahmen ihrer Tätigkeit
Voraussetzung ist, dass sie im Auftrag oder im Interesse des Vereins handeln.
Haften Vorstände trotz Vereinshaftpflicht persönlich?
Ja. Die Vereinshaftpflicht-Versicherung schützt den Verein – nicht den Vorstand bei persönlicher Haftung.
Vorstände können persönlich haften, wenn sie:
- gesetzliche Pflichten verletzen
- organisatorische Fehler machen
- ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten
Für diese Risiken ist eine D&O-Versicherung erforderlich.
Was ist eine D&O-Versicherung und wann ist sie sinnvoll?
Die D&O-Versicherung schützt Vorstände vor persönlicher Haftung.
Sie greift, wenn Vorstandsmitglieder aufgrund von Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen persönlich in Anspruch genommen werden.
Da dieses Risiko häufig unterschätzt wird, ist sie für viele Vereine eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung.
Wie hoch sollten die Deckungssummen einer Vereinshaftpflicht sein?
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da insbesondere Personenschäden schnell sehr hohe Kosten verursachen können.
Üblich sind heute Deckungssummen im Millionenbereich. Ehrlicherweise gilt: je höher, desto besser. Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung im Vereins-Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts beträgt 15 Mio. Euro pro Schaden bzw. 30 Mio. Euro pro Jahr.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht, hängt vom jeweiligen Tarif eines Versicherers ab.
Die Haftpflicht-Versicherung im Vereins-Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts hat keine Selbstbeteiligung bei Personenschäden. Bei Sachschäden beträgt sie in der Regel 250 Euro pro Schadenfall.
Was kostet eine Vereinshaftpflicht-Versicherung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa:
- Größe des Vereins
- Art der Aktivitäten
- Umfang des Versicherungsschutzes
Da die Haftpflichtversicherung nur einen Teil der Risiken abdeckt, entstehen bei vollständiger Absicherung in der Regel weitere Kosten für zusätzliche Versicherungen.
Systemlösungen wie der Vereins-Schutzbrief bündeln diese Absicherungen. Der Beitrag des Vereins-Schutzbriefs beträgt für die meisten Vereine 299 € pro Jahr.
Lohnt sich der Vereins-Schutzbrief, wenn bereits eine Haftpflichtversicherung besteht?
In den meisten Fällen ja.
Die Vereinshaftpflicht deckt nur einen Teil der Risiken ab.
Der Vereins-Schutzbrief ergänzt diese um:
- Veranstalterhaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht
- D&O-Versicherung
- optional Rechtsschutz
- sowie rechtliche und organisatorische Beratung
So entsteht eine deutlich umfassendere Absicherung.
Was passiert im Schadenfall?
Die Kosten hängen von verschIm Schadenfall meldet der Verein den Vorfall an das Deutsche Ehrenamt. Wir reichen den Vorgang effizient an den Versicherer weiter.
Dieser prüft:
- ob ein Anspruch besteht
- ob die Forderung berechtigt ist
Anschließend übernimmt die Versicherung entweder:
oder die Regulierung des Schadens
die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Häufig gestellte Fragen zum Vereins-Schutzbrief
Was sind die Deckungssummen der im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Vereinsversicherungen?
| HAUSHALTSSUMME < € 100.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG*** |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung** | € 100.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 100.001 BIS € 500.000 | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 250.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME € 500.001 BIS € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 500.000 | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
| HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio. | DECKUNGSSUMME | SELBSTBETEILIGUNG |
| Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht | € 15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr) | € 250 |
| Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O | € 1 Mio. | € 0 |
| Rechtsschutz | € 2 Mio. | € 250 |
*) Die Haushaltssumme umfasst Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, etc.) – unabhängig von Ausgaben – und umfasst darüber hinaus auch bestehendes Vermögen (z.B. Bar- und Festgeld, Wertpapiere, sonstige Finanzanlagen, Kreditmittel, etc. – kein Immobilienvermögen).
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
- Der Deckungsschutz erfolgt über Rahmenvereinbarungen bei renommierten deutschen Versicherern
- Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen
- Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Vereine können den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS in Anspruch nehmen?
Durch den Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind viele Tausend Vereine & Verbände jederzeit gut abgesichert und beraten. Ganz gleich ob eingetragen oder nicht. Ob gemeinnützig oder nicht. Ob Sportverein, Vereine in Kunst, Kultur und Musik, Kita- und Schul-Fördervereine, kirchliche oder religiöse Vereine, Vereine mit Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales, Heimatvereine, Vereine mit den Schwerpunkten Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Freizeit oder Kleingartenvereine, Vereine, die Menschen in Not unterstützen, Vereine im Rettungsdienst oder Feuerwehrvereine, Vereine in Forschung und Bildung.
Wer im Verein ist durch den Vereins-Schutzbrief abgesichert?
Durch den Vereins-Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für den Verein Tätige in ihrer Tätigkeit für den Verein abgesichert.
Sind Vereine, Ihre Vorstände und Mitglieder nicht durch den Staat geschützt? („Ehrenamtsversicherung“)
Sind sie nicht. Die Ehrenamtsversicherung, die die meisten Bundesländer abgeschlossen haben (typischerweise in Form einer Haftpflicht-Versicherung), greift eben NICHT bei Vorständen und Mitgliedern von Vereinen, sondern lediglich bei “sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten”. Typisches Beispiel für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Mit der Vereinsarbeit hat das aber nichts zu tun. Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und Sie als Vorstand haften für Ihren Verein.
Sind Vorstände nicht vor der Haftung mit dem Privatvermögen geschützt? Schließlich sind sie ehrenamtlich tätig!
Nein, obwohl das leider immer wieder so dargestellt wird. Scheinbar informierte und wohlmeinende Vorstandskollegen haben sogar vom Paragraph 31 des BGB gehört, der angeblich verhindert, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften. Dem ist aber nicht so. Bei Schäden haftet der Vorstand gegenüber Dritten grundsätzlich unbegrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Bei einer Vorstandsvergütung von über € 960 pro Jahr haftet der Vorstand grundsätzlich unbegrenzt. Nur im Innenverhältnis (d.h. der Verein nimmt den Vorstand in Haftung) und nur bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit kann der Verein den Vorstand mittels der Satzung vor dem Durchgriff ins Privatvermögen schützen. Allerdings muss dies auch wirksam in der Satzung verankert werden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte.
Die Bedingungen der im Vereins-Schutzbrief
enthaltenen Vereinsversicherungen
Rechtsschutz-Versicherung – optional im Vereins-Schutzbrief enthalten
Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist der Verein als juristische Person und alle für den Verein rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Vereins-Schutzbrief.
Praxisbeispiel:
Der Verein möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseigentum.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:
- + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
- + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
- + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)
Ihre Deckungssumme
- € 2 Mio. per annum
Selbstbehalt € 250
Highlights / Mitversichert sind:
- Schadenersatzansprüche
- Arbeits-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
Vereins-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Haftpflicht-Versicherung für Vereine deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch den Verein oder die für den Verein handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.
Praxisbeispiel:
Auf dem Vereinsgelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
- Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
- Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Der Verein als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für den Verein handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag des Vereins tätig.
Praxisbeispiel:
Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssumme
- € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt: € 250*
Highlights / Mitversichert sind:
- Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
- Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
- Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.
Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick
Enthalten im Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter des Vereins bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe des Vereins vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands müssen unter Umständen alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:
Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.
Praxisbeispiel D&O:
Ein Vorstandsmitglied verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt der Verein eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied, auch um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.
Versichert ist:
- Haftungsprüfung
- Übernahme von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
Ihre Deckungssummen
- € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
- € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
- € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
- € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)
Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung. Versicherer: Allianz.
Selbstbehalt € 0
Highlights / Mitversichert sind:
- Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber dem Verein (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre
Versicherungsbedingungen als PDF-Download
*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Verein und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Wofür wir stehen.
(Transparenzinformationen zum Vereins-Schutzbrief nach §§ 60 f. VVG)
Unsere Rolle und wer wir sind
Wer steht hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutsches Ehrenamt Service GmbH, die sich auf die Beratung und Absicherung von Vereinen spezialisiert hat. Wir sind keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern Ihr Partner, der Beratung, Versicherungsschutz und rechtliche Unterstützung aus einer Hand bietet.
Sind Sie ein Versicherungsvermittler?
Rein formal verfügen wir über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Inhaltlich verstehen wir uns aber nicht als Vermittler im herkömmlichen Sinn, weil wir keine individuellen Versicherungen vermitteln, sondern ein Produktpaket – den Vereins-Schutzbrief – anbieten.
Vermitteln Sie weitere Versicherungen oder Einzeltarife?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich die im Vereins-Schutzbrief enthaltenen Versicherungsleistungen. Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber konfigurierbares Produkt, das speziell für Vereine entwickelt wurde. Darüber hinaus bieten wir keine weiteren Versicherungsprodukte an.
Vergütung und Interessenkonflikte
Erhalten Sie eine Provision vom Versicherer?
Nein. Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Zahlungen vom Versicherer. Unser Geschäftsmodell basiert ausschließlich auf dem Beitrag, den unsere Kunden für den Vereins-Schutzbrief zahlen.
Bedeutet das, dass Sie unabhängig beraten?
Ja. Da wir keine Provisionen erhalten und keine weiteren Versicherungsprodukte vermitteln, bestehen keine wirtschaftlichen Interessen, die unsere Beratung beeinflussen könnten. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach dem Interesse unserer Kunden.
Gibt es Aufschläge oder versteckte Kosten?
Nein. Wir berechnen unseren Kunden exakt die Prämie, die wir selbst vom Versicherer in Rechnung gestellt bekommen. Es gibt keinerlei Aufschläge oder versteckte Gebühren.
Rechtliche Einordnung und Pflichten nach dem VVG
Welche Pflichten haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?
Die §§ 60 und 61 VVG verpflichten Versicherungsvermittler, Kunden über wesentliche Umstände zu informieren, sie bedarfsgerecht zu beraten und dies zu dokumentieren. Auch wenn wir rechtlich nicht eindeutig als Vermittler einzustufen sind, erfüllen wir diese Pflichten.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Pflichten eingehalten werden?
Wir dokumentieren jede Kundenkommunikation, stellen alle Unterlagen online zur Verfügung, geben klare Informationen zur Rolle und Vergütung und bieten ein freiwilliges Widerrufsrecht. Außerdem führen wir regelmäßige interne Audits durch, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
Erhalte ich eine Beratungsdokumentation?
Der Vereins-Schutzbrief ist ein standardisiertes, aber flexibel konfigurierbares Produkt, das Sie nach den Bedürfnissen Ihres Vereins zusammenstellen können (z. B. D&O-Versicherung, Rechtsschutzpaket, rückwirkende Absicherung von Vermögensschäden). Eine individuelle Marktanalyse oder persönliche Beratung im klassischen Sinne erfolgt nicht, da der Vereins-Schutzbrief ein in sich geschlossenes Produktpaket ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Transparenz: Jeder Kunde erhält automatisch eine vollständige Informations- und Beratungsdokumentation, in der Leistungen, Preise und gewählte Module nachvollziehbar dargestellt sind.
Produkt und Versicherungsschutz
Wer ist der Versicherer hinter dem Vereins-Schutzbrief?
Unser Versicherungspartner ist die Allianz Versicherungs-AG. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar.
Welche Leistungen sind im Vereins-Schutzbrief enthalten?
Der Vereins-Schutzbrief kombiniert Versicherungsleistungen (z. B. Haftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, teilw. D&O, teilw. Rechtsschutz) mit umfassender Rechts- und Vorstandsberatung. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unseren Produktinformationen und AGB, die auf jeder unserer Webseiten vollständig abrufbar sind.
Rechte des Kunden
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Obwohl bei juristischen Personen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gewähren wir es freiwillig, um Ihnen maximale Fairness und Entscheidungssicherheit zu bieten. Eine vollständige Beschreibung finden Sie in unseren AGB.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?
Wir nehmen Beschwerden sehr ernst. Sie können uns jederzeit über service@deutsches-ehrenamt.de erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Details dazu finden Sie in unserem Impressum, dass auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Wie werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Vereins-Schutzbriefs verwendet. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer, soweit dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf jeder unserer Webseiten abrufbar ist.
Haltung und Philosophie
Warum legen Sie so viel Wert auf Transparenz?
Weil Vertrauen die Grundlage unserer Arbeit ist. Wir möchten, dass unsere Kunden genau wissen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir bezahlt werden. Nur so kann eine langfristige, faire Zusammenarbeit entstehen.



