Schadenbeispiele für Vereinshaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung & Co.

Ob beim Sommerfest, während der Mitgliederversammlung oder im regelmäßigen Sporttraining – im Vereinsalltag kann es schnell zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen. Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt Ihren Verein zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen praxisnahe Schadenbeispiele, die eindrucksvoll belegen, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz für gemeinnützige Organisationen ist – von der klassischen Haftpflicht bis hin zur D&O-Versicherung für den Vorstand.

Beim DEUTSCHEN EHRENAMT erhalten Sie alle wichtigen Leistungen, um sich von solchen Schadenbeispiele zu schützen – aus einer Hand, inklusive anwaltlicher Beratung und passender Vereinsversicherungen – schon ab 299 € pro Jahr. Ganz gleich, ob Sie ein eingetragener Verein, eine Stiftung, ein Verband, eine gGmbH oder eine nicht gemeinnützige Organisation sind: Wir haben die passende Lösung für Sie.

Vereinsschutzbrief Bausteine

Echte Schadenbeispiele zur Vereinshaftpflichtversicherung

Beim DEUTSCHEN EHRENAMT erhalten wir täglich Anfragen von Vereinen, die mit Schadenfällen konfrontiert sind – von kleineren Missgeschicken bis hin zu ernsthaften Haftungsfragen. Die folgenden Beispiele stammen direkt aus dem Vereinsalltag und zeigen, wie schnell ein Haftpflichtfall eintreten kann – und warum eine Vereinshaftpflichtversicherung so essenziell ist.

Schadenbeispiele Vereinshaftpflichtversicherung

Beispiel 1 – Verletzung bei Vereinsveranstaltung

Bei einem Sommerfest eines Kulturvereins stolpert eine Besucherin über ein loses Kabel und verletzt sich am Arm. Die Verletzte fordert Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 4.500 € – übernommen durch die Vereinshaftpflichtversicherung.

Beispiel 2 – Beschädigung von gemieteten Räumen

Ein Musikverein nutzt eine städtische Halle für ein Konzert. Nach der Veranstaltung werden Kratzer am Parkettboden festgestellt – Schadenhöhe: 1.200 €. Auch dieser Schaden ist abgesichert.

Beispiel 3 – Beschädigung von öffentlichem Weg

Ein ehrenamtliches Mitglied streicht im Auftrag des Vereins einen Holzzaun an einem öffentlichen Weg. Während der Arbeit kippt ein Farbeimer versehentlich um und verschmutzt das neu gepflasterte Grundstück eines angrenzenden Nachbarn. Der Boden muss professionell gereinigt und zum Teil neu verlegt werden. Die Haftpflicht-Versicherung trägt den Schaden.

Schadenbeispiele Veranstalterhaftpflichtversicherung

Beispiel 1 – Sachschaden durch unsachgemäße Befestigung

Bei einem Vereinsfest wird ein Werbebanner nicht ausreichend gesichert. Durch eine Windböe löst es sich und beschädigt ein parkendes Auto. Die Reparaturkosten von 2.300 € übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Beispiel 2 – Sachschaden beim Aufbau einer Veranstaltung

Ein Kulturverein veranstaltet einen Vortragsabend in einem angemieteten Veranstaltungssaal der Gemeinde. Beim Aufbau der Bühne stößt ein Vereinsmitglied versehentlich einen Lautsprecherständer um, der auf die festeingebaute Mischpulttechnik des Hauses fällt. Das Mischpult wird beschädigt und muss teilweise repariert und teilweise ersetzt werden. Die Veranstalterhaftpflicht-Versicherung trägt den Schaden.

Beispiel 3 – Brandschaden durch Technikfehler

Bei einer Indoor-Veranstaltung verursacht ein technischer Defekt an der vom Verein mitgebrachten Beleuchtung einen Kabelbrand. Es entsteht ein Sachschaden in der gemieteten Halle in Höhe von 8.000 €. Auch dieser Schaden ist durch die Veranstalterhaftpflicht gedeckt.

Schadenbeispiele Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Beispiel 1 – Verlust von Teilnehmerbeiträgen

Bei der Organisation einer Bildungsreise oder Freizeit werden versehentlich Teilnehmergelder falsch verbucht oder durch einen Überweisungsfehler an das falsche Konto geschickt.
→ Tätigkeit aus dem Vereinsprogramm.

Beispiel 2 – Fehlerhafte Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Ein Mitarbeiter in der Geschäftsstelle stellt versehentlich falsche Zuwendungsbestätigungen aus. Das Finanzamt verlangt vom Verein die entgangene Steuer.
→ Gehört zum operativen Vereinsbetrieb.

Beispiel 3 – Steuerliche Falschberatung bei interner Leistungserbringung

Ein Verein stellt einem anderen gemeinnützigen Verein interne Leistungen (z. B. Räume, Personal) in Rechnung und rechnet diese falsch ab (steuerpflichtig statt steuerfrei). Das Finanzamt verlangt Nachzahlungen in Höhe von 8.000 €.
Versichert: Reiner Vermögensschaden aus Fehler bei satzungsgemäßer Tätigkeit.

Schadenbeispiele D&O-Versicherung

Beispiel 1 – Abschluss eines ungünstigen Mietvertrags

Der Vorstand unterschreibt einen langfristigen Mietvertrag für Veranstaltungsräume. Aufgrund fehlender Klauseln zur Sonderkündigung und einer schlechten Standortwahl kann der Raum nicht genutzt werden. Der Verein zahlt mehrere Jahre lang Miete ohne Gegenleistung (z. B. 60.000 € Gesamtschaden).
Versichert: Organhaftung des Vorstands wegen pflichtwidriger Vertragsgestaltung.

Beispiel 2 – Fehlende Einhaltung von Fördermittelauflagen

Der Vorstand erhält Fördermittel, beauftragt aber eigenmächtig Subunternehmer, was laut Förderbedingungen nicht erlaubt ist. Die Fördermittelbehörde fordert die gesamten 50.000 € zurück.
Versichert: Verstoß gegen Sorgfaltspflichten als Vorstand im Umgang mit Fördergeldern.

Beispiel 3 – Unterlassene Anmeldung zur Künstlersozialkasse

Der Vorstand eines Kulturvereins beauftragt regelmäßig Honorarkräfte (z. B. Musiker), versäumt jedoch die Anmeldung zur Künstlersozialkasse (KSK). Nach einer Prüfung wird der Verein zur Nachzahlung und Säumnisgebühren in Höhe von 25.000 € verpflichtet.
Versichert: Haftung des Organs wegen Pflichtverletzung.

Schadenbeispiele Rechtsschutz-Versicherung

Beispiel 1 – Kündigungsschutzklage eines Angestellten

Ein gemeinnütziger Verein kündigt seiner angestellten Geschäftsführerin aus betriebsbedingten Gründen. Die Mitarbeiterin hält die Kündigung für sozial ungerechtfertigt und erhebt Kündigungsschutzklage.
Rechtsschutz-Leistung: Übernahme der Verfahrenskosten im Arbeitsrechtsschutz.

Beispiel 2 – Schadensersatz wegen defekter Licht- und Tontechnik

Der Verein mietet für eine Veranstaltung teure Licht- und Tontechnik.
Während der Veranstaltung fällt durch einen Defekt in der Elektrik des Veranstaltungsortes die komplette Anlage aus.
Das Event muss abgebrochen werden, und der Verein erleidet finanzielle Verluste (entgangene Eintrittsgelder, unnötige Mietkosten).

Der Verein möchte den Betreiber des Veranstaltungsortes auf Schadensersatz verklagen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall.

Beispiel 3 – Abwehr einer Unterlassungsklage

Ein Umweltverein veröffentlicht einen kritischen Bericht über ein Industrieunternehmen. Dieses sieht darin eine rufschädigende Falschbehauptung und reicht Klage auf Unterlassung ein.
Rechtsschutz-Leistung: Übernahme der Kosten zur Abwehr der Klage im Bereich des Straf- und Zivilrechtsschutzes.

Das sagen unsere Kunden über uns:

Jetzt absichern mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS
Jetzt absichern mit dem Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Mit dem Vereins-Schutzbrief bieten wir Vereinen und ihren persönlichen haftenden Vorständen den notwendigen Versicherungsschutz, Rechtsberatung durch Fachanwälte sowie Vorstandsberatung durch unser Expertenteam. Im Komplettpaket aus einer Hand. Auch für Verbände, Stiftungen und gGmbHs.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Verein so aufstellen, dass Sie vor Haftungsrisiken geschützt sind.
So können Sie sich voll und ganz auf die Erfüllung des Vereinszwecks konzentrieren.

Kontakt

DEUTSCHES EHRENAMT
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
E service@deutsches-ehrenamt.de

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende

Als Stiftung Deutsches Ehrenamt stellen wir Fachinformationen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen bereit. Kostenfrei, fundiert, verständlich: Wissen, das Ihr Ehrenamt stärkt.

 

Social Media

Sie haben eine Frage?

Kontaktieren Sie uns gerne über dieses Formular!

(Als Mitglied nutzen Sie einfach folgende Formulare für die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens: Stammdatenaktualisierung, Veranstaltungsanmeldung, Vorstandsberatung, Juristische Beratung, Schadensmeldung, Allgemeine Anfrage)


Sie haben eine Frage?
Telefonkontakt
Telefonkontakt
Montag - Donnerstag: 8:30-17:00 Uhr
Freitag: 8:30-15:00 Uhr
E-Mail-Kontakt
E-Mail-Kontakt
Kostenfreies Musterpaket

Erhalten Sie kostenfrei unser Musterpaket mit Vorlagen zu über 20 wesentlichen Themen der Vereinsführung:

  • Mustersatzung
  • Datenschutzerklärung
  • Spendenbescheinigung
  • Mitgliedsantrag
  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Gründungsprotokoll
  • Übungsleitervertrag
  • Ehrenamtsvertrag