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Darf ein Verein Gewinne machen?

Wirtschaftliche Betätigung eingetragener Vereine

Viele Vereine fragen sich, ob sie Gewinne erzielen dürfen und wie sich dies mit ihrer Gemeinnützigkeit verträgt. Die Antwort ist nicht nur spannend, sondern auch entscheidend für die Zukunft und die finanzielle Sicherheit Ihres Vereins. In diesem Dokument erklären wir Ihnen, wie wirtschaftliche Tätigkeiten und Gemeinnützigkeit zusammenhängen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Vorstände achten müssen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Ihr Verein rechtssicher agiert und die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung voll ausschöpft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gewinne sind erlaubt: Vereine dürfen Gewinne erzielen, solange diese Mittel für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und keine private Bereicherung stattfindet.
  • Gemeinnützigkeit bleibt zentral: Die Gemeinnützigkeit darf nicht gefährdet werden. Gewinne müssen zeitnah und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.
  • Wirtschaftlicher Zweckbetrieb: Tätigkeiten, die unmittelbar der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke dienen, gelten als Zweckbetrieb und sind steuerbegünstigt.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Tätigkeiten, die nicht unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken dienen, können als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft werden und unterliegen der Steuerpflicht.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Relevant sind §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) sowie § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).
  • Konkrete Beispiele: Der Verkauf von Eintrittskarten zu einem Vereinsfest kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein, während ein Bildungsseminar für benachteiligte Gruppen als Zweckbetrieb gelten kann, wenn dies dem Zweck des Vereins entspricht.
  • Professionelle Beratung: In komplexen Fällen sollten Fachleute wie Steuerberater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

Dürfen Vereine Gewinne machen?

Problemstellung und Herausforderung

Viele Vereine sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, ihre gemeinnützigen Zwecke zu finanzieren und gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Oft ist unklar, welche Tätigkeiten zulässig sind und wie Einnahmen und Ausgaben korrekt zuzuordnen sind. Diese Unsicherheit kann dazu führen, dass Vereine entweder zu vorsichtig agieren und finanzielle Chancen verpassen oder unbewusst gegen Vorschriften verstoßen und ihre Gemeinnützigkeit gefährden.

Gemeinnützigkeit und ihre Bedeutung

Die Gemeinnützigkeit ist das zentrale Merkmal eines Vereins, das steuerliche Vorteile wie Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer mit sich bringt. Nach § 52 AO verfolgt ein Verein gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Diese Förderung muss unmittelbar und ausschließlich erfolgen.

Wirtschaftlicher Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichen. Ein Beispiel ist der Betrieb eines Theaters, wenn die Einnahmen aus Eintrittsgeldern die kulturelle Förderung ermöglichen. Wichtig ist, dass der Zweckbetrieb – hier also die kulturelle Förderung – in der Satzung des Vereins festgeschrieben ist und die Tätigkeiten im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen stehen.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Diese Tätigkeit dient jedoch nicht unmittelbar der Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke. Beispiele sind der Verkauf von Merchandise-Artikeln oder das Betreiben einer Vereinsgaststätte. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig, sofern sie bestimmte Freigrenzen überschreiten.

Beispiele für Einnahmen und Ausgaben

Hier sind detaillierte Beispiele, die Ihnen verdeutlichen, welche Einnahmen und Ausgaben einem Zweckbetrieb bzw. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können.

Zweckbetrieb

Einnahmen (Beispiele)Ausgaben (Beispiele)
Eintrittsgelder für gemeinnützige VeranstaltungenKosten für Organisation und Durchführung der gemeinnützigen Veranstaltungen
Teilnahmegebühren für BildungsseminareHonorare für Referenten und Trainer
Spenden zur Verwirklichung des VereinszwecksMaterialkosten für Projekte
MitgliedsbeiträgeVerwaltungskosten
Zuschüsse und FördermittelRaummiete für gemeinnützige Aktivitäten
Verkauf von Broschüren und InformationsmaterialienDruckkosten für Informationsmaterialien
Erlöse aus gemeinnützigen WorkshopsReisekosten für Ehrenamtliche

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Einnahmen (Beispiele)Ausgaben (Beispiele)
Verkauf von Merchandise-ArtikelnProduktionskosten für Merchandise
Erlöse aus dem Betrieb einer VereinsgaststätteInstandhaltungskosten für Vereinsräume
Erlöse aus Tombola oder BasarBetriebskosten für die Gaststätte
Teilnahmegebühren für nicht-gemeinnützige VeranstaltungenAnschaffungskosten für Preise und Waren
Einnahmen aus Sponsoring und WerbungMarketing- und Werbekosten
Einnahmen aus Vermietung und VerpachtungKosten für die Erstellung von Werbematerialien
Verwaltungskosten für Mietobjekte

Ergänzende Beispiele und Besonderheiten

  • Wirtschaftlicher Zweckbetrieb: Ein Theaterverein, der nach seinem Zweck Aufführungen organisiert, erzielt Einnahmen durch Eintrittskarten. Die Ausgaben umfassen hier unter anderem Gagen für Schauspieler und Miete für das Theater.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Der gleiche Theaterverein könnte eine Gaststätte im Theater betreiben, mit der Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken generiert werden. Diese werden als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft und unterliegen der Steuerpflicht.
  • Verkauf von Second-Hand-Waren: Einnahmen aus dem Verkauf von gespendeten Second-Hand-Waren in einem gemeinnützigen Laden können sowohl Zweckbetrieb als auch wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein, je nachdem, ob der Verkauf unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient oder überwiegend Einnahmen erzielt werden sollen.
  • Flohmärkte und Basare: Einnahmen aus Flohmärkten oder Basaren, die der Vereinsfinanzierung dienen, sind oft steuerpflichtig, es sei denn, sie sind eindeutig als gemeinnützige Aktionen deklariert und werden entsprechend verwendet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG sind gemeinnützige Vereine von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen muss durch ordnungsgemäße Buchführung und Nachweise, wie Tätigkeitsberichte und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, dokumentiert werden.

Versicherungsschutz und Haftung

Vorstände sollten sich bewusst sein, dass sie für Schäden, die aus ihrer Tätigkeit resultieren, haften können. Ein ausreichender Versicherungsschutz, wie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ist daher unerlässlich, um persönliche Risiken zu minimieren und den Verein vor finanziellen Belastungen zu schützen.

Fazit

Vereine können und dürfen Gewinne erzielen, müssen jedoch sorgfältig darauf achten, dass diese in Übereinstimmung mit den gemeinnützigen Zielen und gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Durch klare Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie durch professionelle Beratung können rechtliche und steuerliche Fallstricke vermieden werden. Dies sichert nicht nur die finanzielle Stabilität des Vereins, sondern auch den Fortbestand der Gemeinnützigkeit.

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