VEREIN OHNE VORSTAND?
Das geregelte Vereinsleben sieht es vor, dass kein Verein ohne Vorstand ist. Normalerweise wird mit dem Ende der Amtszeit eines Vorstandes ein neuer aufgestellt und gewählt beziehungsweise sichergestellt, dass der derzeitige Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde.
Verein ohne Vorstand? – Die Satzung schafft Klarheit!
Wie so oft ist es die Vereinssatzung, die Struktur und Regelungen in den Vereinsalltag bringt und so sorgt sie bei entsprechender Formulierung auch dafür, dass kein Verein ohne Vorstand ist. Grundsätzlich wird in der Satzung die Dauer der Amtszeit bestimmt. Das bedeutet aber auch, dass die Amtszeit automatisch nach Ablauf der vorgesehenen Jahre endet und somit der Verein plötzlich ohne Vorstand wäre, wenn nicht rechtzeitig geplant und ein neuer Vorstand gewählt wird. Und deshalb lässt sich über die Satzung auch festlegen, dass der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleibt. Die Formulierung hierfür ist ganz einfach und verhindert dabei, dass der Verein unter Umständen ohne Vorstand ist:
„Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bis entsprechend die Nachfolger gewählt worden sind.“
Gründe für einen Verein ohne Vorstand
Um alle Gründe ausschließen und entsprechend gut vorsorgen zu können, haben wir hier einmal die unterschiedlichsten Gründe gesammelt, die dazu führen können, dass der Verein ohne Vorstand ist:
- Rücktritt eines Vorstandsmitglieds
- Ablauf der Amtszeit
- Fehlende Kandidaten bei Neuwahlen
- Zeitweiliger Ausfall eines Vorstandsmitglieds
- Tod und Geschäftsunfähigkeit
- Wegfall der persönlichen Eigenschaften, z.B. die Zugehörigkeit zu einem Beruf, die benötigt wird, um das Amt des Vorstands ausüben zu können
- Ende der Mitgliedschaft
Verein ohne Vorstand! – Was nun?
Macht ein Vorstand von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch und verlässt sein Amt somit vor Ende der gedachten Amtszeit, so kann es passieren, dass der Verein nun ohne Vorstand dasteht. Doch was nun? Zunächst einmal beginnt die Suche nach einem neuen Vorstand. Ist diese Suche innerhalb von drei bis sechs Monaten allerdings erfolglos, so sollte die Auflösung des Vereins abgewogen werden.
Welche rechtlichen Folgen entstehen durch einen Verein ohne Vorstand?
Sofern der Verein trotz des Fehlens eines Vorstandsmitglieds weiterhin nach außen präsentiert werden kann, besteht zunächst kein akutes Problem. Zwar gilt es, so schnell wie möglich Neuwahlen durchzuführen, allerdings bleibt der Verein in der Zwischenzeit dennoch handlungsfähig. Schwierig wird es dann, wenn der Verein ohne Vorstand unmittelbar bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied weggefallen ist, das benötigt wird, um den Verein zu vertreten. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Vorstand entweder nur aus einer Person besteht oder wenn bei einem mehrgliedrigen Vorstand ein Mitglied fehlt, um von der gemeinsamen Vertretungsberechtigung Gebrauch zu machen.
Fehlt somit die Vertretung des Vereins, kann dieser auch keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen. Um letzteren Fall zu verhindern, empfiehlt es sich bei einem mehrgliedrigen Vorstand in der Satzung festzuhalten, dass nicht alle anwesend sein müssen, um Geschäfte abzuwickeln, sondern man sich beispielsweise auf ein Vier-Augen-Prinzip, also auf die Anwesenheit zweier Vorstandsmitglieder, beschränkt.