Schadensersatz nach Gewitter
Vom Regen in die TraufeSeit der großen Eröffnungsparty im letzten Jahr läuft auf der Anlage des Golfclubs Henningen alles rund. Die Mitgliederzahlen steigen, der Rasen ist glänzend gepflegt und drei Mitglieder konnten bei nationalen Turnieren vordere Plätze belegen. Das Vereinshaus ist in ländlicher Gegend in den Hang gebaut und grenzt an ein paar Wohnhäuser.
Am Nachmittag des großen lokalen Golfturniers „TROPHY“ scheint die Sonne einladend über die grünen Wiesen. Es kommen viele Gäste, die am Vereinskiosk warme Currywurst, Pommes und Eis kaufen und sich das spannende Spiel ansehen. Es beginnt ein spannender Kampf um die Podestplätze zwischen dem Lokalmathador und einem äußerst bekannten Turnierspieler. Doch kurz vor Spielende sieht man auf einmal dunkle Wolken am Himmel heraufziehen. Nachdem starker Regen aufkommt, wird das Spiel abgebrochen und die Besucher verschwinden nach Hause. Es schüttet die ganze Nacht. Als Herr Heiner, der Nachbar des Golfclubs, am nächsten Morgen aufsteht, erschrickt er. Sein ganzer Garten steht unter Wasser. Unter anderem ist sein neuer Profi-Rasentraktor reichlich gewässert und verschlackt, den er Ende letzten Sommers in eine Folie eingepackt hat. Der Schaden beläuft sich auf ca. 7000 Euro.
Ein sachverständiger Gutachter überprüft den Schaden und die Flussrichtung des Wassers und stellt fest, dass das Wasser durch die Bauweise des Vereinshauses nicht hinreichend abfließen kann. Dieser Mangel wurde beim Bau des Vereinshauses außer Acht gelassen. Die Ursache des Schadens liegt im Versäumnis des Vereins, der sich keine Gedanken über den baulichen Missstand gemacht hat. Auch hat der Verein keinen Architekten engagiert, um den Mangel aufzudecken. Die Schadensersatzforderung des Nachbarn Heiner ist gültig. Der Verein muss für die gesamte Schadensumme aufkommen.
Der Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts schützt Vereine mit der Vereins-Haftpflicht gegen solche Schadensfälle.