Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
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Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Jeder darf einen Verein gründen
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ So steht es in Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Mehr als eine halbe Million Vereine leisten hierzulande wertvolle Arbeit – vom Kindergarten über den Sport- oder Musikverein bis hin zum Förderverein. Die Ideen, die zur Vereinsgründung führen, sind unglaublich vielfältig und bunt. Im Fokus stehen meist ein gemeinsames Interesse der Mitglieder und ein gemeinnütziger Zweck. Trotzdem müssen einige wichtige und richtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Wir haben sie für Sie zusammengefasst. Um dieses bunte Vereinsleben weiter zu fördern, gibt es uns, das Deutsche Ehrenamt. Wir unterstützen ehrenamtlich Engagierte bei der Vereinsgründung und darüber hinaus.
Neuwahlen stehen an und auch im noch so großen Kreis der ehrenamtlich Engagierten finden sich nur schwer Nachfolger für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder. Ein Bild, dass sich quer durch die Republik zieht: Laut dem ZIVIZ-Survey 2023 des Stifterverbands gaben 53 Prozent der Organisationen, die an der Umfrage teilgenommen haben, an, dass sie Schwierigkeiten haben, Leitungspositionen zu besetzen. Als zentrale Bremse wurde an erster Stelle der zeitraubende bürokratische Aufwand genannt. Und gleich danach, dass Engagierte vor der Aufgabe als Vorstand zurückschrecken, weil bei vielen Menschen, die in Frage kämen für ein solches Amt, Unsicherheit in Sachen persönlicher Haftung besteht. Es ist also schlicht die Angst, wegen Fehlern bei der Vereinsarbeit sein Privatvermögen zu verlieren oder am Ende sogar mit Schulden dazustehen.
Der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder im Vereinsheim wird gern genutzt, um Geld in die Vereinskasse zu spülen. Häufig werden auch Bier, Sekt oder Wein zum angebotenen Essen ausgeschenkt. Was gut für das Vereinsleben ist, kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben, denn der Getränkeausschank und die Ausgabe von Speisen muss in vielen Fällen genehmigt sein.
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Die Situation im Verein ist festgefahren, der Vorstand wird sich nicht mehr einig, die Geschäfte liegen brach. Grund können unüberwindbare Streitigkeiten sein, die vor allem von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern vom Zaun gebrochen werden. Oder aber, ein Vorstandsmitglied kann sein Amt nicht mehr ausüben, tritt aber von sich aus nicht zurück. Dann ist es Zeit, zu wissen, wie die Abberufung des Vorstands vonstattengeht.
Um in der Gemeinde auf unseren Verein aufmerksam zu machen, möchten wir gern einen Tag der offenen Tür veranstalten, bei dem wir kleine Speisen und Getränke servieren möchten. Dürfen wir die dafür anfallenden Kosten aus der Vereinskasse bezahlen? Und dürfen daran auch Vereinsmitglieder teilnehmen?
Die Knie von Vereinsvorständen fangen schon mal an zu schlottern, wenn Rentenversicherungsträger eine Prüfung ankündigen. Denn immer wieder ist zu lesen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, weil Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen die geforderten Voraussetzungen für die Nutzung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags nicht eindeutig nachweisen können. Ein Fall aus der Praxis zeigt, dass schon lückenhafte Dokumentation zu Nachforderungen führen kann.
Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunt und vielseitig. Das betrifft nicht nur die Vereinsarbeit selbst, sondern auch die jeweilige Organisationsgestaltung. Das BGB-Vereinsrecht lässt hier viel Spielraum. Zwar sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand gesetzliche „Must-haves“, darüber hinaus können Vereine aber nach eigenem Ermessen weitere fakultative Organe einrichten, um sich optimal zu strukturieren. Gerade in größeren Vereinen ist der besondere Vertreter, den wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie vorstellen möchten, eine wichtige organisatorische Stütze.
Je größer ein Verein ist, umso wichtiger wird seine Struktur. Im Idealfall ist er so organisiert, dass alle großen und kleinen Zahnräder optimal ineinandergreifen können und die Vereinsarbeit auf allen Ebenen reibungslos vonstattengeht. Dazu müssen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche klar definiert, abgegrenzt und zugeordnet sein. Aber allein mit den beiden gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtorganen lässt sich das meist nicht bewerkstelligen. In unserer dreiteiligen Serie erfahren Sie, welchen Spielraum Sie bei der Vereinsgestaltung haben und wie Sie diesen optimal nutzen können.
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Es kommt nicht selten vor, dass gemeinnützigen Organisationen Kunstwerke im Rahmen einer Spende überlassen werden und die Spender eine Zuwendungsbestätigung dafür wünschen. Doch über welchen Wert soll der Verein die Spendenquittung ausstellen?
Wenn sich das Finanzamt mit einer Betriebsprüfung anmeldet, löst das kaum Begeisterungsstürme aus. Dabei müssen nicht unbedingt steuerliche Verfehlungen die Ursache sein. Meist entscheidet der Zufall, welcher Verein geprüft wird. Wie das Verfahren abläuft, was es zu beachten gibt und wie Sie Ihren Verein optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Bislang haben wir nur für Geldspenden eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.Ein Freund meinte, dass es auch möglich ist, für gespendete Sachen oder Arbeitszeit eineSpendenquittung auszustellen.
Der Junge Think Tank im DAKU (Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V.) schreibt gemeinsam mit Capgemini Invent zum zweiten Mal den „Förderpreis Junge Kulturförderung” aus. Vom 8. August bis zum 17. Oktober 2022 können sich junge Kulturfördernde mit Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die die Vereinsstrukturen nachhaltig stärken.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Mit fünf Förderprogrammen unterstützt die Deutsche Stiftung …
Seit Wochen beziehen Millionen Menschen auf landesweiten Demonstrationen und Kundgebungen öffentlich Stellung – für mehr Toleranz und Vielfalt und gegen rechtes Gedankengut in Politik und Gesellschaft. Da liegt es nahe, dass sich auch gemeinnützige Vereine politisch einbringen möchten, um Positives zu bewirken. Doch trotz guter Absichten, müssen Organisationen mit Bedacht agieren, denn politisches Engagement kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Noch liegt Schnee auf der verwaisten Schaukel und Pfützen sammeln sich unter Rutsche und Klettergerüst. Doch mit dem Frühling kehrt das wilde Toben zurück auf den Spielplatz. Der ideale Zeitpunkt, um einen Wartungstermin zu vereinbaren und ihn einer gründlichen Inspektion zu unterziehen. Für Vereine ist die regelmäßige, sachkundige
Wartung von Sport- und Spielgeräten essentiell, um die Sicherheit ihrer Mitglieder zu gewährleisten und
Schadensersatz zu vermeiden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Zahl der Sozialunternehmen oder Social Enterprises in Deutschland wächst beständig und das, obwohl der Weg für junge Gründer oft steiniger ist als für andere Startups. Umso stärker ist ihre Motivation, mit einer Idee, Fleiß und viel Arbeit Gutes zu tun – nicht primär für sich selbst, sondern für uns alle. Der Verein SEND e.V. unterstützt und begleitet Sozialunternehmen mit wertvollem Knowhow und indem er vielversprechende Partnerschaften in die Wege leitet.