Absicherung und Beratung

Kostenfreie Informationen

DER SCHUTZBRIEF DES
DEUTSCHEN EHRENAMTS.

BERATUNG UND ABSICHERUNG VON VERBÄNDEN, GGMBHS, GUGS UND STIFTUNGEN

Mit dem Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts sichern Sie sich und Ihre gemeinnützige Organisation dreifach ab:

  • Profitieren Sie von der juristischen Beratung durch unsere Fachanwälte;
  • Sichern Sie mit den notwendigen Versicherungen das Vermögen der Organisation und Ihr Privatvermögen ab;
  • Nutzen Sie das Wissen unseres Expertenteams.

Ihre gGmbH ist bereits teilweise abgesichert? Ihr Verband hat abhängige oder unabhängige Mitgliedsvereine? Ihre Stiftung befindet sich gerade in Gründung? Gerne arbeiten wir mit Ihnen an einer auf Sie zugeschnittenen Lösung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Warum ist ein Schutzbrief wirklich notwendig?

Verbände, gGmbHs, gUGs und Stiftungen haften, wenn Sie für Schäden verantwortlich sind, ganz gleich ob es sich um Haftpflichtschäden oder Schäden aus Fehlern bei der Führung der Organisation. Auch Vorstand und Geschäftsführung haften grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen.

Unabhängige Organisationen empfehlen drei Strategien, um das mit der Führungstätigkeit verbundene Risiko zu minimieren:

  • Für die richtige Absicherung sorgen
    Bei uns: alle notwendigen Versicherungen sind enthalten
  • Zugang zu Fachleuten in Recht und Steuern
    Bei uns: Rechts- und Steuerrechtsberatung immer inklusive
  • Für Kompetenz in Vorstand und Geschäftsführung sorgen
    Bei uns: Beratung durch unser Expertenteam

Ideale Absicherung und Beratung für Ihre Organisation

Versicherungspaket

bestehend aus den notwendigen Versicherungen, z.B.: Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, D&O-Versicherung, Haftpflicht-Versicherung und Veranstalterhaftpflicht-Versicherung und der Rechtsschutz-Versicherung.

Juristische Beratung

durch unsere Fachanwälte bei Fragen zu Recht und Steuerrecht, inklusive Prüfung wichtiger Verträge, z.B. Arbeitsverträge, Satzung.

Beratung Geschäftsführung / Vorstand

durch unser Team von Experten bei der täglichen Führung Ihrer Organisation. Wir besitzen Erfahrung in der Führung vielfältiger Organisationen – Ihr Anliegen ist daher bei uns in guten Händen.

Ab €299,- im Jahr

Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer macht es möglich, Ihnen besonders attraktive Preise zu bieten.

Versicherungspaket: Welche Absicherung benötigen Organisation und Vorstand?

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Haftplicht-Versicherung

Ein absolutes MUSS: Deckt Personen- und Sachschäden ab, die bei der Tätigkeit entstehen und für die die Organisation haftet. Beispiele: Verletzungen, Schäden an Sachen und Gebäuden.

Veranstalterhaftplicht-Versicherung

Fängt dort an, wo die allgemeine Haftpflicht-Versicherung aufhört – und deckt alle Veranstaltungen Ihrer Organisation ab, unabhängig von Häufigkeit und Größe.

Vermögensschadenhaftplicht-Versicherung

Schützt vor Schäden, die Ihrer Organisation durch Fehler selbst entstehen, z.B. bei Steuern / Abgaben, Spenden, Aufwandsentschädigungen, Fördermitteln und Verlust der Gemeinnützigkeit.

Vorstands-Versicherung („D&O“)

Die D&O-Versicherung fängt dort an, wo die Vermögensschadenhaftpflicht aufhört: sie schützt, wenn der Vorstand selbst durch die Organisation bzw. Dritte in Haftung genommen wird.

Rechtsschutz-Versicherung (optional)

Immer häufiger enden Streitigkeiten vor Gericht. Die Rechtsschutz-Versicherung trägt Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Bereichen der Organisationstätigkeit.

3 Jahre rückwirkende Absicherung (optional)

Vermögensschäden treten oft erst nach Jahren zutage. Beispiel: Das Finanzamt bemängelt Ihre Abschlüsse. Bei uns können Sie in der Vergangenheit begangene Fehler 3 Jahre rückwirkend absichern.

Deckungssummen bis € 30 Mio.
  • Haftplicht- und Veranstalterhaftpflicht: bis € 30 Mio.,
  • Vermögensschadenhaftpflicht und D&O: bis € 1 Mio., abhängig von der Haushaltssumme.
  • Rechtsschutz: € 2 Mio.

Das Versicherungspaket im Schutzbrief ist auf Ihre Bedürfnisse anpassbar. Kontaktieren Sie uns.

Jeder Abschluss eines Schutzbriefs unterstützt zwei unserer Herzensangelegenheiten. Konkret bewirkt der Abschluss abwechselnd einen Noteinkauf für eine 4-köpfige Familie in Deutschland mit unserem Partner SOS-Kinderdorf bzw. das Lachen eines kranken Menschen durch den Besuch eines Clowns mit unserem Partner Klinik Clowns e.V.

DIE VORTEILE DES SCHUTZBRIEFS AUF EINEN BLICK

Wir sichern Ihren Verband, Ihre gGmbH, Ihre gUG oder Ihre Stiftung und Sie als Geschäftsführer ab, arbeiten gemeinsam mit Ihnen und unseren Juristen daran, dass es gar nicht erst zu Haftungsfällen kommt, und stehen Ihnen und Ihren Vorstandskollegen mit unserer eigenen jahrelangen Erfahrung im Ehrenamt zur Seite.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Juristische Beratung
    Bei uns: rechtssichere Beratung in allen relevanten Themen
  • Versicherungsumfang
    Bei uns: alle notwendigen Versicherungen sind enthalten
  • Deckungssummen
    Bei uns: bis zu 30 Mio. Euro Deckungssumme über Rahmenvereinbarung mit renommiertem Versicherer

DIE JURISTISCHE UND STEUERRECHTLICHE BERATUNG – ENTHALTEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS

  • Rechtliche Erstberatung der Geschäftsführung und der Vorstandsmitglieder bei Tätigkeiten im Rahmen des Organisationszwecks z.B. zu Arbeitsrecht, Datenschutz, Vertragsrecht, Mitgliederversammlungen
  • Steuerrechtliche Beratung im Bereich Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit, Lohnsteuer, Sponsoring, Spendenbescheinigungen, etc.
  • Prüfung von Satzungen und Unterstützung bei Satzungsänderungen
  • Prüfung von wichtigen Verträgen, z.B. Arbeitsverträge

Sie erhalten Ihre Antwort in Schriftform, je nach Thema üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.

WAS KOSTET DIE ABSICHERUNG VON ORGANISATION & VORSTAND?

Je nach Anbieter kann die adäquate Absicherung von Organisation & Vorstand sehr günstig – oder auch teuer sein. Aber die Zeiten, dass ein geeigneter Kandidat ein Vorstandsamt oder eine Geschäftsführung ablehnt, weil ihn die Organisation aus Kostengründen nicht adäquat absichern kann, sollten ein für allemal vorbei sein.

Notwendige Versicherungen bzw. LeistungenKosten anderer VersichererKosten Deutsches Ehrenamt
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung / D&O-Schutzab € 349,-inklusive
Haftpflicht-Versicherungab € 99,-inklusive
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung pro Veranstaltungab € 79,-inklusive
Eine juristische / steuerrechtliche Erstberatung pro Jahrab € 246,10inklusive*
Gesamtkosten pro Jahrab € 773,10ab € 299,-

* Gut zu wissen: Beim Deutschen Ehrenamt ist nicht nur eine juristische Erstberatung inklusive. Im Gegenteil: Sie können diese grundsätzlich unbegrenzt in Anspruch nehmen.

** Die Preise in unserem Vergleich sind die jeweils günstigsten Preise, die wir im Versicherungsmarkt für Organisationen finden konnten. Sie gelten für kleine Organisationen in Bezug auf Mitgliederzahl / Mitarbeiter bzw. Jahresumsatz. Größere Organisationen müssen entsprechend höhere Kosten für Ihre Absicherung veranschlagen.

Die Bedingungen der im Schutzbrief
enthaltenen Versicherungen

Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Haftpflicht-Versicherung für Organisationen deckt Personen- und Sachschäden an Dritten sowie aus diesen Schäden folgende Vermögensschäden ab, verursacht durch die Organisation oder die für die Organisation handelnden bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sie ist vergleichbar mit der Betriebshaftpflicht bei Unternehmen bzw. Berufshaftpflicht bei freiberuflich Tätigen – und somit ein absolutes „Muss“.

Praxisbeispiel:

Auf dem Gelände wurde nicht ordnungsgemäß geräumt. Ein Dritter stürzt, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Haftpflichtschäden als Eigentümer und Mieter/Pächter von Haus und Grund.
  • Umweltschäden, z.B. Schädigung von geschützten Arten, Boden oder Gewässer, z.B. nach Baumaßnahmen.
  • Bauherrenhaftpflicht und Mietsachschäden.
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien, z.B. Datenveränderung/-löschung durch Viren

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Veranstalter-Haftpflicht auf einen Blick

Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Organisation als Veranstalter haftet für Schäden, die während einer Veranstaltung entstehen. Dies kann immense Kosten verursachen. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt das Risiko bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögenschäden von nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen. Versichert sind Schäden an Dritten, als auch an allen für die Organisation handelnden, gleich ob Mitglied oder im Auftrag der Organisation tätig.

Praxisbeispiel:

Ein Besucher fällt beim Sommerfest über ein schlecht gesichertes Kabel, verletzt sich und verlangt Schmerzensgeld sowie eine Kompensation des aus der Verletzung resultierenden Verdienstausfalls.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen Dritter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssumme

  • € 30 Mio. für Personen- und Sachschäden per annum

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt: € 250*

Highlights / Mitversichert sind:

  • Dritte, z.B. Besucher der Veranstaltung
  • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Mitarbeiter
  • Aktive mitwirkende Personen, z.B. Sänger, Tänzer etc.

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

* Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

Vermögenschaden-Haftpflicht / D&O auf einen Blick

Enthalten im Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS

Die Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung deckt das finanzielle Risiko der rechtlichen Vertreter der Organisation bei Fehlern bzw. Schäden in der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden der Organisation. Dabei wird im Schadenfall sowohl das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Verantwortungsträger geschützt. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die Organe der Organisation vor der Durchgriffshaftung in das Privatvermögen bei direkter Haftung des Vorstands / Geschäftsführers. Dies ist außerordentlich wichtig, da der Vorstand bzw. die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch haften. D.h. bei Fehlern eines einzelnen Vorstands / Geschäftsführers müssen unter Umständen alle Vorstände / Geschäftsführer uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Praxisbeispiel Vermögenschaden-Haftpflicht:

Ein Mitglied/Mitarbeiter stellt wiederholt fehlerhafte Spendenbescheide aus. Das Finanzamt bemängelt dies. Der Organisation droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und eine hohe Steuernachforderung.

Praxisbeispiel D&O:

Ein Vorstandsmitglied / Geschäftsführer verpasst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Die Gelder werden nicht ausgezahlt. Nun verlangt die Organisation eine Entschädigung vom Vorstandsmitglied / Geschäftsführer, auch um die Gemeinnützigkeit der Organisation zu erhalten.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Ihre Deckungssummen

  • € 100.000 Vermögensschadenhaftpflicht* (bei Haushaltssumme bis € 100.000)
  • € 250.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 100.001 bis € 500.000)
  • € 500.000 Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme € 500.001 bis € 2 Mio.)
  • € 1 Mio. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O (bei Haushaltssumme > € 2 Mio.)

Die Deckung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einem renommierten deutschen Versicherer.

Selbstbehalt € 0

Highlights / Mitversichert sind:

  • Vermögensschäden, verursacht durch die Organe gegenüber der Organisation (Eigenschaden) oder Dritten, auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Optional Rückwärtsversicherung für 3 Jahre

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

*) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand adäquat über die Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand / Geschäftsführung adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Rechtsschutz-Versicherung – optional im Schutzbrief enthalten

Immer häufiger werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl von Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gerichtsgebühren usw.). Versichert ist die Organisation als juristische Person und alle für die Organisation rechtlich Handelnden. Bitte beachten Sie: die Rechtsschutz-Versicherung ist ein sinnvolle Ergänzung zum Schutzbrief.

Praxisbeispiel:

Eine Organisation möchte Schadensersatzansprüche geltend machen für die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum.

Versichert ist:

  • Haftungsprüfung
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Beitragssätze / Zusatzkosten im Vereins-Schutzbrief:

  • + € 150 pro Jahr (Vereine bis 250 Mitglieder)
  • + € 250 pro Jahr (bis 500 Mitglieder)
  • + € 450 pro Jahr (bis 1000 Mitglieder)

Ihre Deckungssumme

  • € 2 Mio. per annum

Selbstbehalt € 250

Highlights / Mitversichert sind:

  • Schadenersatzansprüche
  • Arbeits-Rechtschutz
  • Sozialgerichts-Rechtschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
  • Straf-Rechtschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz

Versicherungsbedingungen als PDF-Download

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Deckungssummen der im Schutzbrief enthaltenen Versicherungen?
HAUSHALTSSUMME < €100.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG­***
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung**€ 100.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME €100.001 BIS €500.000DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 250.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME €500.001 BIS € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 500.000€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250
HAUSHALTSSUMME > € 2 Mio.DECKUNGSSUMMESELBSTBETEILIGUNG
Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht€15 Mio. (€ 30 Mio. / Jahr)€ 250
Vermögensschadenhaftpflicht / Rückwärtsabsicherung / D&O€ 1 Mio.€ 0
Rechtsschutz€ 2 Mio.€ 250

*) Die Haushaltssumme entspricht den Jahreseinnahmen der Organisation vor Abzug von Kosten.
**) Bei Haushaltssummen bis € 100.000 besteht keine separate D&O-Versicherung, da Organisation und Vorstand adäquat über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgesichert sind (Deckungssumme € 100.000). Bei Haushaltssummen über €100.000 besteht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eine separate D&O-Versicherung mit höheren Deckungssummen. Falls Ihre Haushaltssumme unter €100.000 liegt, Sie aber trotzdem eine D&O-Versicherung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
***) Die Selbstbeteiligung kann im Bereich Haftpflicht vereinzelt von den genannten Beträgen abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist das in den Versicherungsbedingungen vermerkt.

  • Der Deckungsschutz erfolgt über eine Rahmenvereinbarung bei renommiertem deutschen Versicherern 
  • Zugang zu Sonderkonditionen für weitere Versicherungen 
  • Sie sind schon teilweise abgesichert, z.B. mit einer Haftpflicht-Versicherung? Auch dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Welche Bereiche sind in der Rechtsberatung des Schutzbriefs enthalten?

AUSZUG AUS DEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS ENTHALTENEN RECHTSFELDERN:

Fragen zu:

  • Rechten und Pflichten der Organisation als juristische Person und deren Vorstands
  • Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung, Beschlüssen, Organisation ohne Vorstand
  • Rechtsformen
  • Gründung und Auflösung, inkl. Eintragung in das Vereins- und Handelsregister
  • Entlohnung von Vorstand, Mitgliedern / Angestellten und ehrenamtlichen Helfern
  • Kündigung von Mitarbeitern, sonstige arbeitsrechtliche Fragen
  • Datenschutz und DSGVO
  • Urheber- und Medienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

Prüfung von:

  • Satzung, Satzungsänderungen und Geschäftsordnung
  • Miet- und Pachtverträgen
  • Arbeitsverträgen und Kündigungsschreiben

Unsere Organisationen sind mit Rechtsberatung im Rahmen des Schutzbriefs hochzufrieden. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wir nicht weiterhelfen können, z.B. bei Bezug zu ausländischem Recht oder spartenspezifischen Rechtsfeldern.

Welche Bereiche sind in der Steuerrechtsberatung des Schutzbriefs enthalten?

AUSZUG AUS DEN IM SCHUTZBRIEF DES DEUTSCHEN EHRENAMTS ENTHALTENEN FELDERN DES STEUERRECHTS:

Fragen zu:

  • Auskunftspflichten ggü. dem Finanzamt
  • Spendenbescheinigungen, Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Übungsleiterfreibeträgen, Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen
  • Steuerarten, z.B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer (jedoch ohne Auslandsbezug)
  • Gemeinnützigkeit
  • Sponsoring
  • Der Transparenz halber: Ihren Steuerberater können wir leider nicht ersetzen

Unsere Organisationen sind mit der Steuerrechtsberatung im Rahmen des Schutzbriefs hochzufrieden. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen wir nicht weiterhelfen können, z.B. bei Bezug zu ausländischem Steuerrecht oder spartenspezifischen Steuerfragen.

Wer in einer Organisation (Verband, Stiftung, gGmbH und gUG) ist durch den Schutzbrief abgesichert?

Durch den Schutzbrief sind sowohl Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, Angestellte, als auch ehrenamtliche für die Organisation Tätige in ihrer Tätigkeit für die Organisation abgesichert.

Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT sind überzeugt, für Verbände, gGmbHs, gUGs und Stiftungen ein außergewöhnlich gutes Angebot geschaffen zu haben.

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T+49(8152)9994170
F+49(8152)9994177
E service@deutsches-ehrenamt.de

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