Vorteil: Mitgliedschaft

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Anmeldung für Mitglieder

DIE DEUTSCHES EHRENAMT e.V.-MITGLIEDSCHAFT INKLUSIVE VEREINS-SCHUTZBRIEF

Leistungsumfang:


Zur Steuerberatung:
  • Die Steuerberatung erfolgt kostenfrei über unsere Kooperationspartner.
  • Ihre Steuerfragen müssen vorab schriftlich an den DEUTSCHES EHRENAMT e.V. gestellt werden um Rechtssicherheit zu gewährleisten (per Fax, E-Mail, Brief – nach Absprache).
  • Ihre Steuerfragen werden Ihnen rechtsverbindlich, schriftlich von unseren Kooperationspartnern beantwortet.
  • Wenn es notwendig sein sollte, kann auch ein persönlicher Termin bei einem unserer Steuerberater erfolgen.
  • Der Arbeitsaufwand soll 10 Arbeitsstunden je eingereichter Frage nicht überschreiten.
  • DATEV-Vereinsbesteuerungsgutachten über unseren Steuerberater.
Frage:
Ist ein Verein steuerpflichtig, wenn sich kein Vermögen ansammelt und gibt es einen Freibetrag?

Antwort:
Ein nicht gemeinnütziger Verein ist steuerpflichtig, wenn er Einnahmen erzielt. Mitgliedsbeiträge, die nicht indirekt für eine Gegenleistung gezahlt werden, unterliegen keiner Steuerpflicht. Von dem ermittelten Einkommen bleibt ein Freibetrag bis zu 3.835 EUR steuerfrei.

 

 

Zur Rechtsberatung:
  • Die Rechtsberatung erfolgt kostenfrei von unseren Kooperationspartnern.
  • Ihre Rechtsfragen müssen vorab schriftlich an den DEUTSCHES EHRENAMT e.V. gestellt werden um Rechtssicherheit zu gewährleisten ( per Fax, E-Mail, Brief – nach Absprache).
  • Ihre Rechtsfragen werden Ihnen rechtsverbindlich, schriftlich von unseren Kooperationspartnern beantwortet.
  • Wenn es notwendig sein sollte, kann auch ein persönlicher Termin bei einem unserer Rechtsanwälte erfolgen.
  • Der Arbeitsaufwand soll 10 Arbeitsstunden je eingereichter Frage nicht überschreiten.

 

Zur Satzungsüberprüfung bzw. Satzungsergänzung:
  • Bei Einreichung Ihrer Vereinssatzung übernehmen wir die Satzungsüberprüfung mit rechtsverbindlichen Vorschlägen für notwendigen Änderungen.
  • Das gleiche gilt für notwendige Satzungsergänzungen, diese werden ebenfalls von unseren Rechtsanwälten ausgearbeitet und Ihnen zugestellt.
Frage:
Wie ist der Ablauf einer Satzungsänderung?

Antwort:
Sofern nicht nur einige Änderungen vorgenommen, sondern die Satzung neu formuliert wird, ist statt von Satzungsänderung von Satzungsneufassung zu reden. Am Verfahren ändert sich dadurch nichts.
Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Satzungsentwurf rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung mit dem Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereinsregister, Finanzamt sowie dem Verband abgestimmt werden. Sofern diese Abstimmung zu Änderungen führt, sollte diese zumindest mit dem Rechtsberater abgesprochen werden.
Bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung ist darauf zu achten, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung an alle Mitglieder termingerecht erfolgt, in der Tagesordnung die Satzungsänderung als Tagungsordnungspunkt aufgeführt ist, der Satzungsentwurf mit Kommentar beigefügt ist und die Versammlung ordnungsgemäß geleitet und protokolliert wird.
Die Satzungsänderung ist vom Vorstand – durch eine vertretungsberechtigte Anzahl Vorstandsmitglieder – beim Vereinsregister anzumelden.

 

 

Zur kurzfristigen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung:
  • Es werden damit Veranstaltungen Ihres Vereines abgesichert, die für jedermann, zugänglich sind und keine satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins darstellen.
  • Es sind alle Veranstaltungen im Jahr damit abgesichert.
  • Für Personen- und Sachschäden € 3.000.000 Versicherungssumme.
  • Die Veranstaltung muss 14 Tage vor Beginn, bei dem DEUTSCHES EHRENAMT e.V. angemeldet werden.
Frage:
Ein kleiner gemeinnütziger Verein veranstaltet jährlich ein Vereinsfest mit Eintritt, Bewirtung und Tombola. Müssen dafür Abgaben bezahlt werden?

Antwort:
Körperschaftssteuerpflicht: Wenn die Einnahmen außer Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen und Einnahmen aus Zweckbetrieben (ideeller Bereich) im Kalenderjahr 35.000 EUR übersteigen (§ 64 Abgabenordnung). Umsatzsteuerpflicht: Sie kann bestehen, wenn die Leistungsentgelte (ohne Mitgliedsbeiträge, öffentliche Zuschüsse, Einnahmen aus langfristiger Gebäudevermietung und andere umsatzsteuerfreie Einnahmen (vgl. § 4 Umsatzsteuergesetz) im Kalenderjahr mehr als 17.000 EUR betragen (§ 19 Umsatzsteuergesetz). Lotteriesteuer: Genehmigung von der Gemeinde einholen und die Tombola beim Finanzamt anmelden. Ferner ist an die GEMA, evtl. die Künstlersozialkasse und notwendige Versicherungen zu denken.

 

 

Zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
  • Der Versicherungsschutz ist umfassend. Er erstreckt sich auf Schadenersatzansprüche, die ein Mitglied oder sonstiger Dritter gegen den Verein geltend macht. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass der Verein bzw. der Club wegen Eigenschadens, den er selbst (unmittelbar) erlitten hat, ein Organ oder ein Mitarbeiter in Anspruch nimmt bzw. nehmen könnte.
  • Die Versicherungssumme beträgt im Schadenfall p.a. € 200.000 (auf Wunsch können auch höhere Versicherungssummen abgeschlossen werden).
  • Zugleich beinhaltet die Versicherung den Rechtsschutz, der übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.
  • Es ist die leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit, bis hin zum Vorsatz abgesichert.
  • Schutz für das persönliche Haftpflichtrisiko des Vorstandes, insbesondere bei Fahrlässigkeit im Bereich Finanzen, Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Buchhaltung, Spenden, Zuschüsse usw. die Versicherung greift bei allen Vermögensschäden die weder Personen- noch Sachschäden sind, welche durch Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder Unwissenheit eines Vorstandmitglieds entstanden sind (z.B. bei Bauvorhaben, Veranstaltungen, Tagungen, Steuererklärungen, Vereinsvermögensverwaltung, Kassenaufzeichnung, Verkehrssicherungspflicht usw.).

Mit dem Vereins-Schutzbrief sind der Verein und alle Personen in der Vereinsführung abgesichert.
Mit der DEUTSCHES EHRENAMT e.V.-Mitgliedschaft incl. des Vereins-Schutzbriefes, verfügen Sie über alle notwendigen Dienstleistungen bei der Führung eines Vereins, zu Ihrer eigenen persönlichen Sicherheit bei den Aufgaben als Vorstandsmitglied.


Empfehlenswert ist auch die 3 Jahre rückwirkende Absicherung zum Schutz vor persönlicher Haftung des Vorstandes und zur Sicherung des Vereinsvermögens für eventuelle Vermögensschäden aus Fehlern, Unwissenheit oder fahrlässigem Fehlverhalten der Vergangenheit.